Das ist der dritte Teil der Dokumentation von Andrea Jacob.
Sehen Sie
auch hier: http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/Unter dem Titel „Unheilige Allianzen zwischen Gutachtern und Behörden“
beschrieb sie die bayerische Korruptionsaffäre um Gustl Mollath, um die
hessischen Steuerfahnder, die man kurzerhand als psychisch gestört aus ihrem
Amt mobbte, als sie Steuerhinterzieher dingfest machen wollten und um die staatlich
betriebene Entfremdung und den sexistischen Missbrauch der Kinder des
hessischen Professors Christidis.
Hier folgt nun eine weitere Geschichte saarländischer Staatswillkür
gegen die widerspenstige körperlich schwerbehinderte Claudia Sckaer, der man
den Kontakt zu ihren vier Kindern verbietet.
In einem Ort nahe Saarbrücken trennte
sich im Mai 2010 Frau Sckaer von ihrem Ehemann. Der Ehemann entzog Frau Sckaer
die gemeinsamen vier Kinder mit Hilfe seiner Eltern und der Polizei
rechtswidrig aus dem elterlichen Haushalt, indem er gegenüber den
Polizeibeamten vorgab, über die alleinige elterliche Sorge zu verfügen. Die
Polizeibeamten versäumten dabei grob pflichtwidrig,
sich einen Gerichtsbeschluss vom Kindesvater vorlegen
zu lassen und beteiligten sich somit an der rechtswidrigen Kindesentziehung.
Die widerstrebende Kindesmutter wollte
sich gegen die Entziehung ihrer Kinder wehren und wurde von den Beamten daran
gehindert, indem sie zu Boden geworfen und festgehalten wurde, was ein schweres
Trauma bei der Schwerbehinderten auslöste. Die gewaltsame Trennung von ihren
Kindern, verbunden mit der von ihr erduldeten traumatischen Konfliktsituation,führte
zu Affekt-Kontrollverlusten und erheblichen Ängsten.In ihrer Hilflosigkeit
drohte sie den Behörden mit erweitertem Selbstmord, was sie später reuig revidierte.
Frau Sckaer wurde am 14. Mai 2010 in die SHG Kliniken, Station P1, eingewiesen.
Seit jener ersten Einweisung 2010
wurden über die schwerbehinderte und schwer traumatisierte Frau über sieben gerichtlich
beauftragte Gutachten erstellt, die sämtlich der Autorin vorliegen und
widersprüchlicher kaum sein könnten. Die Frau wurde solange begutachtet, bis
das gewünschte Ergebnis präsentiert werden konnte. Keines der Gutachten wurde mit
den rechtlich vorgeschriebenen testdiagnostischen Untersuchungen durchgeführt.
Das letzte Gutachten erbrachte die Diagnose „Querulantenwahn“, weil
Frau Sckaer (Zitat) „rigide“ an ihrer Meinung festhalte.
Die Ähnlichkeit zum
Steuerfahnderprozess ist frappierend: Auch in jener Affäre wurde diese Diagnose
ohne Untersuchungen gestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dann in seinem
Urteil vom 16.09.2009 (Az. 21 K 1220) einen Psychiater, der als
Sachverständiger tätig war, verurteilt, weil er gegen seine Berufspflichten
verletzt hatte. Der Sachverständige hatte nach Auffassung des Gerichts anerkannte
Standards zur Erstellung von Gutachten vorsätzlich verletzt. Der Vorsatz bei
der falschen Diagnosestellung wurde festgestellt, weil keine Testungen und keine klinischen Untersuchungen stattgefunden
haben. Der Hessische Staatsgerichtshof
ist dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen mit Urteil vom 19.01.2011,
Geschäftsnummer P.St. 2290 auch gefolgt (Quelle: Urteil v. VG-GI v. 16.09.09,
Az. 21 K 1220, Punkt V). So liegt es auch hier. Auch bei
Claudia Sckaer haben die Gutachter weder Tests, noch klinische Untersuchungen durchgeführt
– allenfalls Anamnesen, die keine Diagnosen begründen.
Zwei Gutachter untersuchten die
schwer gepeinigte Frau auf eigenen Wunsch nach den gebotenen wissenschaftlichen
Kriterien. Herr Prof. Dr. Philip Churchill in Gießen diagnostizierte nach
zahlreichen eingehenden Untersuchungen Mitte 2012 bei Frau Sckaer zunächst eine
aufgrund der traumatischen Konfliktsituation bestehende akute Belastungsreaktion.
Seither war Frau Sckaer regelmäßig alle 2 Wochen in seiner Behandlung.
Seit dem 28.01.2013 befindet sich
Frau Sckaer erneut in der Psychiatrie. Hintergrund ist, dass die verzweifelte
Frau, entgegen einem vom Gericht verhängten Umgangsausschluss, den Kindesvater
aufsuchte, um nach dem Zustand ihrer Kinder zu fragen. Der Mann rief umgehend
die Polizei und behauptete, sie habe mit einem Beil gedroht. Die Polizei war
sofort zur Stelle. Sckaer wurde erneut zu Boden geworfen und mit ihrem
Hüftleiden und dem bereits vorhandenen Trauma weiter geschädigt. Ein Beil
konnte bei der Schwerbehinderten weder sichergestellt, noch gesichtet werden.
In den SHG Kliniken kam sie
sofort in die geschlossene Station, und man drohte ihr, sie in die Forensik einzuweisen – in den
Maßregelvollzug, als psychisch kranke Straftäterin. Frau Sckaer weiß, was das
ist: Das bedeutet stunden- oder gar tagelange Fixierung aller Extremitäten und
des Bauchs mit Gurten auf einem Bett bei vollem Bewußtsein, zwischendurch Zwangsmedikamentierung
zur Trübung desselben, Ausschluss jedes Kontaktes zur Außenwelt. Die Behörden
wollen ihre anfänglich begangenen Fehler vertuschen, indem sie fortwährend
weitere Willkürakte begehen.
Auf der geschlossenen Station P I
trägt Claudia Sckaer seit dem 28.01.2013 dieselbe Kleidung. Es wird ihr nicht
gestattet, ihre Kleidung zu bringen, damit sie sich frisch anziehen kann. Sie
soll gedemütigt und gebrochen werden.
Am 08.02.2013 begab sich der
Diplom-Sozialpädagoge Uwe Kirchhoff (Fulda) mit einer Untervollmacht des
Verfahrensbeistands von Frau Sckaer in die SHG Klinik. Gegenüber der Autorin zeigte
er sich bestürzt über die Zustände in der geschlossenen Anstalt. Er habe
bereits vor dem Gebäude, zusammen mit einem ihn begleitenden Zeugen, gellende
Hilfeschreie aus der Psychiatrie gehört und habe Frau Sckaer in einem desolaten
Zustand erleben müssen. Sie habe aus Sorge um ihre Kinder geweint. Die im
Beschluss des Betreuungsgerichts beschriebenen Beobachtungen, sie zeige nahezu
autistische Züge und habe eine aggressive Grundhaltung sei völlig haltlos,
schilderte mit Erschütterung Sozialpädagoge, der zugleich auch zugelassener
Psychotherapeut und Heilpraktiker ist. Wegen ihrer Überzeugung, im Recht zu sein
und nur aufgrund der Behauptung ihres Ehemannes, sie habe mit einem Beil
gedroht, werde bei Frau Sckaer eine haltlose Diagnose gestellt.
Herr Prof. Dr. Churchill stellte
klar, dass eine Diagnose „Querulantenwahn“ nur dann gestellt werden darf, wenn
keine objektiven Umstände zugeordnet werden können. Die Kriterien zur Erfüllung
einer derartigen Diagnose seien bei Frau Sckaer nicht gegeben. Das Gegenteil
ist der Fall und es muss davon ausgegangen werden, dass erhebliche Fehler der
Behörden vertuscht werden sollen.
Der frühere Präsident des
Oberlandesgerichts Wien, Harald Krammer, sagte zur Presse: „Die Allmacht des
Sachverständigen ist ein notwendiges Übel.“ Und: „Der Sachverständige stellt
Augen und Ohren des Richters dar. Dort, wo das Wissen des Richters versagt,
schaut er durch die Augen des Sachverständigen. Doch wie uns unsere Augen
manchmal täuschen, täuschen uns die geliehenen Augen. Das ist fatal.“ In Bezug
auf den Fall Mollath schrieb der Journalist Heribert Prantl im November 2012 in
der Süddeutschen Zeitung der Paragraf 63 des Strafgesetzbuches sei "ein
dunkler Ort des deutschen Strafrechts". Eine Unterbringung in der
Psychiatrie wegen vermeintlicher Gemeingefährlichkeit sei für einen Angeklagten
schlimmer als jede Haftstrafe. Der auf diese Art Untergebrachte wisse nicht, ob
und wann er die geschlossene Institution wieder verlassen könne. Die von
Psychiatern erstellten gerichtlichen Gutachten, die die Gefährlichkeit der
untergebrachten Personen überprüfen sollen, seien qualitativ oft
"miserabel". Auch seien psychiatrische Gutachter aus Haftungsgründen
immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen und im Zweifel werde daher eine
hohe Gefährlichkeit prognostiziert. Die Anzahl der Personen, die gerichtlich in
die Psychiatrie eingewiesen worden sind, habe sich in den letzten zwanzig
Jahren mehr als verdoppelt, dies liege auch an der gestiegenen
Sicherheitserwartung der Gesellschaft. Die Justiz gebe immer häufiger einem
öffentlichen Druck nach, der von ihr "die rasche Entsorgung von
Gefahrenquellen erwartet". (Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/413947/Die-Republik-der-Gerichtsgutachter).
Mit den bereits zuvor
geschilderten „Fällen“ und dem hier aktuell berichteten Fall wird deutlich,
dass mit Hilfe willfähriger Psychiater der Staatswillkür Tür und Tor geöffnet
ist. Unterbringungsbeschlüsse werden in nicht öffentlichen Verfahren gefasst
und nur ein kleiner Personenkreis ist darüber informiert. So tritt das ganze
Elend nicht in seiner massenhaften Auswirkung zutage
.
Der hier beschriebene „Fall“ ist
besonders brisant, denn derselbe Psychiater, der Frau Sckaer vor etwa 1,5 Jahren
als gesund diagnostiziert hatte, will nun aufgrund eines „rigiden“ Festhaltens
an ihrer Meinung eine Selbst- und Fremdgefährdung mit Querulantenwahn bei der
widerspenstigen Frau festgestellt haben – dies obwohl sein Kollege in derselben
Klinik dieselbe Frau vor nur wenigen Monaten als weder selbstgefährdet noch
fremdgefährdend diagnostizierte.
Allein die vielen völlig
unterschiedlichen und sich widersprechenden Diagnosen und Einschätzungen der
Psychiater von der SHG Klinik in Saarbrücken, die sämtliche Regeln ärztlicher
Kunst vermissen lassen, begründen starke Zweifel an ihrer Seriosität.