Das ist der dritte Teil der Dokumentation von Andrea Jacob.
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http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/

Unter dem Titel „Unheilige Allianzen zwischen Gutachtern und Behörden“ beschrieb sie die bayerische Korruptionsaffäre um Gustl Mollath, um die hessischen Steuerfahnder, die man kurzerhand als psychisch gestört aus ihrem Amt mobbte, als sie Steuerhinterzieher dingfest machen wollten und um die staatlich betriebene Entfremdung und den sexistischen Missbrauch der Kinder des hessischen Professors Christidis.
Hier folgt nun eine weitere Geschichte saarländischer Staatswillkür gegen die widerspenstige körperlich schwerbehinderte Claudia Sckaer, der man den Kontakt zu ihren vier Kindern verbietet.

In einem Ort nahe Saarbrücken trennte sich im Mai 2010 Frau Sckaer von ihrem Ehemann. Der Ehemann entzog Frau Sckaer die gemeinsamen vier Kinder mit Hilfe seiner Eltern und der Polizei rechtswidrig aus dem elterlichen Haushalt, indem er gegenüber den Polizeibeamten vorgab, über die alleinige elterliche Sorge zu verfügen. Die Polizeibeamten versäumten dabei grob pflichtwidrig,

sich einen Gerichtsbeschluss vom Kindesvater vorlegen zu lassen und beteiligten sich somit an der rechtswidrigen Kindesentziehung. Die widerstrebende Kindesmutter wollte sich gegen die Entziehung ihrer Kinder wehren und wurde von den Beamten daran gehindert, indem sie zu Boden geworfen und festgehalten wurde, was ein schweres Trauma bei der Schwerbehinderten auslöste. Die gewaltsame Trennung von ihren Kindern, verbunden mit der von ihr erduldeten traumatischen Konfliktsituation,führte zu Affekt-Kontroll­verlusten und erheblichen Ängsten.In ihrer Hilflosigkeit drohte sie den Behörden mit erweitertem Selbstmord, was sie später reuig revidierte. Frau Sckaer wurde am 14. Mai 2010 in die SHG Kliniken, Station P1, eingewiesen.
Seit jener ersten Einweisung 2010 wurden über die schwerbehinderte und schwer traumatisierte Frau über sieben gerichtlich beauftragte Gutachten erstellt, die sämtlich der Autorin vorliegen und widersprüchlicher kaum sein könnten. Die Frau wurde solange begutachtet, bis das gewünschte Ergebnis präsentiert werden konnte. Keines der Gutachten wurde mit den rechtlich vorgeschriebenen testdiagnostischen Untersuchungen durchgeführt.
Das letzte Gutachten erbrachte die Diagnose „Querulantenwahn“, weil Frau Sckaer (Zitat) „rigide“ an ihrer Meinung festhalte.

Die Ähnlichkeit zum Steuerfahnderprozess ist frappierend: Auch in jener Affäre wurde diese Diagnose ohne Untersuchungen gestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat dann in seinem Urteil vom 16.09.2009 (Az. 21 K 1220) einen Psychiater, der als Sachverständiger tätig war, verurteilt, weil er gegen seine Berufspflichten verletzt hatte. Der Sachverständige hatte nach Auffassung des Gerichts anerkannte Standards zur Er­stellung von Gutachten vorsätzlich verletzt. Der Vorsatz bei der falschen Diagnosestellung wurde fest­ge­stellt, weil keine Testungen und keine klinischen Untersuchungen stattge­funden haben. Der Hessische Staatsgerichtshof ist dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen mit Urteil vom 19.01.2011, Geschäftsnummer P.St. 2290 auch gefolgt (Quelle: Urteil v. VG-GI v. 16.09.09, Az. 21 K 1220, Punkt V). So liegt es auch hier. Auch bei Claudia Sckaer haben die Gutachter weder Tests, noch klini­sche Untersuchungen durchgeführt – allenfalls Anamnesen, die keine Diagnosen begründen.
Zwei Gutachter untersuchten die schwer gepeinigte Frau auf eigenen Wunsch nach den gebotenen wissenschaftlichen Kriterien. Herr Prof. Dr. Philip Churchill in Gießen diagnostizierte nach zahlreichen eingehenden Untersuchungen Mitte 2012 bei Frau Sckaer zunächst eine aufgrund der traumatischen Konfliktsituation bestehende akute Belastungsreaktion. Seither war Frau Sckaer regelmäßig alle 2 Wochen in seiner Behandlung.

Seit dem 28.01.2013 befindet sich Frau Sckaer erneut in der Psychiatrie. Hintergrund ist, dass die verzweifelte Frau, entgegen einem vom Gericht verhängten Umgangsausschluss, den Kindesvater aufsuchte, um nach dem Zustand ihrer Kinder zu fragen. Der Mann rief umgehend die Polizei und behauptete, sie habe mit einem Beil gedroht. Die Polizei war sofort zur Stelle. Sckaer wurde erneut zu Boden geworfen und mit ihrem Hüftleiden und dem bereits vorhandenen Trauma weiter geschädigt. Ein Beil konnte bei der Schwerbehinderten weder sichergestellt, noch gesichtet werden.

In den SHG Kliniken kam sie sofort in die geschlossene Station, und man drohte ihr, sie in die Forensik einzuweisen – in den Maßregelvollzug, als psychisch kranke Straftäterin. Frau Sckaer weiß, was das ist: Das bedeutet stunden- oder gar tagelange Fixierung aller Extremitäten und des Bauchs mit Gurten auf einem Bett bei vollem Bewußtsein, zwischendurch Zwangsmedikamentierung zur Trübung desselben, Ausschluss jedes Kontaktes zur Außenwelt. Die Behörden wollen ihre anfänglich begangenen Fehler vertuschen, indem sie fortwährend weitere Willkürakte begehen.

Auf der geschlossenen Station P I trägt Claudia Sckaer seit dem 28.01.2013 dieselbe Kleidung. Es wird ihr nicht gestattet, ihre Kleidung zu bringen, damit sie sich frisch anziehen kann. Sie soll gedemütigt und gebrochen werden.

Am 08.02.2013 begab sich der Diplom-Sozialpädagoge Uwe Kirchhoff (Fulda) mit einer Untervollmacht des Verfahrensbeistands von Frau Sckaer in die SHG Klinik. Gegenüber der Autorin zeigte er sich bestürzt über die Zustände in der geschlossenen Anstalt. Er habe bereits vor dem Gebäude, zusammen mit einem ihn begleitenden Zeugen, gellende Hilfeschreie aus der Psychiatrie gehört und habe Frau Sckaer in einem desolaten Zustand erleben müssen. Sie habe aus Sorge um ihre Kinder geweint. Die im Beschluss des Betreuungsgerichts beschriebenen Beobachtungen, sie zeige nahezu autistische Züge und habe eine aggressive Grundhaltung sei völlig haltlos, schilderte mit Erschütterung Sozialpädagoge, der zugleich auch zugelassener Psychotherapeut und Heilpraktiker ist. Wegen ihrer Überzeugung, im Recht zu sein und nur aufgrund der Behauptung ihres Ehemannes, sie habe mit einem Beil gedroht, werde bei Frau Sckaer eine haltlose Diagnose gestellt.

Herr Prof. Dr. Churchill stellte klar, dass eine Diagnose „Querulantenwahn“ nur dann gestellt werden darf, wenn keine objektiven Umstände zugeordnet werden können. Die Kriterien zur Erfüllung einer derartigen Diagnose seien bei Frau Sckaer nicht gegeben. Das Gegenteil ist der Fall und es muss davon ausgegangen werden, dass erhebliche Fehler der Behörden vertuscht werden sollen.
Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Harald Krammer, sagte zur Presse: „Die Allmacht des Sachverständigen ist ein notwendiges Übel.“ Und: „Der Sachverständige stellt Augen und Ohren des Richters dar. Dort, wo das Wissen des Richters versagt, schaut er durch die Augen des Sachverständigen. Doch wie uns unsere Augen manchmal täuschen, täuschen uns die geliehenen Augen. Das ist fatal.“ In Bezug auf den Fall Mollath schrieb der Journalist Heribert Prantl im November 2012 in der Süddeutschen Zeitung der Paragraf 63 des Strafgesetzbuches sei "ein dunkler Ort des deutschen Strafrechts". Eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen vermeintlicher Gemeingefährlichkeit sei für einen Angeklagten schlimmer als jede Haftstrafe. Der auf diese Art Untergebrachte wisse nicht, ob und wann er die geschlossene Institution wieder verlassen könne. Die von Psychiatern erstellten gerichtlichen Gutachten, die die Gefährlichkeit der untergebrachten Personen überprüfen sollen, seien qualitativ oft "miserabel". Auch seien psychiatrische Gutachter aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen und im Zweifel werde daher eine hohe Gefährlichkeit prognostiziert. Die Anzahl der Personen, die gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesen worden sind, habe sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt, dies liege auch an der gestiegenen Sicherheitserwartung der Gesellschaft. Die Justiz gebe immer häufiger einem öffentlichen Druck nach, der von ihr "die rasche Entsorgung von Gefahrenquellen erwartet". (Quelle: http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/413947/Die-Republik-der-Gerichtsgutachter).
Mit den bereits zuvor geschilderten „Fällen“ und dem hier aktuell berichteten Fall wird deutlich, dass mit Hilfe willfähriger Psychiater der Staatswillkür Tür und Tor geöffnet ist. Unterbringungsbeschlüsse werden in nicht öffentlichen Verfahren gefasst und nur ein kleiner Personenkreis ist darüber informiert. So tritt das ganze Elend nicht in seiner massenhaften Auswirkung zutage

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Der hier beschriebene „Fall“ ist besonders brisant, denn derselbe Psychiater, der Frau Sckaer vor etwa 1,5 Jahren als gesund diagnostiziert hatte, will nun aufgrund eines „rigiden“ Festhaltens an ihrer Meinung eine Selbst- und Fremdgefährdung mit Querulantenwahn bei der widerspenstigen Frau festgestellt haben – dies obwohl sein Kollege in derselben Klinik dieselbe Frau vor nur wenigen Monaten als weder selbstgefährdet noch fremdgefährdend diagnostizierte.

Allein die vielen völlig unterschiedlichen und sich widersprechenden Diagnosen und Einschätzungen der Psychiater von der SHG Klinik in Saarbrücken, die sämtliche Regeln ärztlicher Kunst vermissen lassen, begründen starke Zweifel an ihrer Seriosität.