Prof. Dr. Aris Christidis
Presseverbot am Landgericht Gießen
Im öffentlichen Verfahren Dr. Andrea Christidis gegen Stadt und Landkreis
Für den 05.12.2018 hatte das Landgericht Gießen die Verhandlung über die Klage von Frau Dr. Christidis gegen die Stadt und den Landkreis Gießen terminiert.
Noch vor Eröffnung des Verfahrens erteilten, erst der Pressesprecher Richter Dr. Balzer, dann der Richter Prof. Gödicke und schließlich die Gerichtspräsidentin Schmidt-Nentwig allen erschienenen Pressevertretern nacheinander Fotografier- und Dreh-, dann Hausverbot. Zur Begründung beschuldigten sie die überraschten Gerichtsreporter mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, sie hätten, schon durch ihre bloße Anwesenheit, Hausfriedensbruch begangen.
Das Gerichtsgebäude durften die Journalisten dennoch nicht verlassen: Mindestens 15 herbei gerufene Justizwachleute, Wachpolizisten und Polizisten wurden angewiesen, sie über ca. 1,5 Stunden festzuhalten, sie Personen- und Taschenkontrollen zu unterziehen und die Kameras zu beschlagnahmen, um die Speicherkarten zu löschen.
Der (ohne Robe) erschienene Prof. Gödicke, der als einziger behauptete, der zuständige Richter zu sein, ohne dies nachweisen zu können, wurde wegen Befangenheit abgelehnt. Ein Prozess fand nicht statt.
Zur vollständigen Dokumentation des Geschehens und der Vorgeschichte: Dokumentation mit Belegen (Fußnoten anklicken)
Terroranschlag auf die PresseFreiheit durch Staatsjuristen am LG Gießen (Teil 2)
Gießen ..... MACHT-Juristen kriminalisieren Journalisten um Kameras zu plündern (Teil 4)