Gießen | Am Donnerstag, dem 23.02.2012 wird um 9:00
Uhr beim Amtsgericht Gießen, Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen, im Raum 405
(Gebäude B) eine Klage gegen die Gießener Allgemeine Zeitung (GAZ) behandelt.
Der Termin ist öffentlich.
Die Vorgeschichte:
Alles begann mit einem Bericht der GAZ am 19.04.2008 über nachgewiesene „62
gewalttätige und sexuelle Übergriffe auf vier Kinder“ einer Gießener Familie,
in der Zeit, da sie vom Gießener Jugendamt betreut wurde. Die Reaktion der
zuständigen Gießener Bürgermeisterin auf das Versagen der Behörde bestand
darin, dem Amt mehr Stellen zu bewilligen – was manche als eine „stille“
Beförderung für dessen konformen Leiter ansahen.
Nach mehrfachen Vorwürfen Betroffener, die Qualifikation der Gießener
Jugendamtsmitarbeiter sei inadäquat, um etwa falsche Ernährung oder
Dehydrierung, innere Verletzungen, Einschüchterung, Traumatisierung etc. bei
Kindern zu erkennen, reichte der Kläger (damals Stadtverordneter) für die
Sitzung des Gießener Stadtparlaments am 08.05.2008 eine Anfrage zu den im Amt
vertretenen Berufsausbildungen ein. Der Magistrat (als Empfänger der Anfrage)
riet darauf
am 05.05.2008 dem
Fragesteller, die Anfrage zurückzuziehen, sonst würde man ihn (warum auch
immer) des Mandatsmißbrauchs bezichtigen. Da er sich dies als Nötigung eines
Verfassungsorgans verbat, beschloß die Parlamentsmehrheit, die Frage nicht
öffentlich zu behandeln. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde dann erklärt,
was Interessierte auch öffentlich erfragen konnten: Im Gießener Jugendamt waren
keine Psychologen, Juristen, Psychiater o.ä., sondern ausschließlich
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen beschäftigt; und genau so sollten die
künftig entstehenden Stellen besetzt werden.
Für die Sitzung vom 18.12.2008 reichte die Fraktion des Klägers den Antrag ein,
bei den anstehenden Neueinstellungen wenigstens einen Psychologen und einen
Arzt hinzuzunehmen, was der Kläger vor dem Stadtparlament begründete. Die
Reaktion war ein Aufschrei (Jugendamtsmitarbeiter seien doch gewissenhaft!),
die beantragende Fraktion sah sich mehrheitlich veranlaßt, den Antrag
zurückzuziehen. Zwei Tage später (am 20.12.2008) bezeichnete der Reporter der
GAZ die Rede des Klägers als „wirr“ und machte die Drohung des Magistrats wahr,
dem Kläger Mandatsmißbrauch vorzuwerfen (ohne dies zu konkretisieren). Auf die
Aufforderung des Klägers, entweder das „wirre“ Manuskript (bzw. konkrete Kritikpunkte)
zu veröffentlichen, oder sich zu entschuldigen, folgte erst eine schriftliche
Weigerung und später (am 27.12.2008) eine „humoristische Aufbereitung“ des
„peinlichen“ Vorfalls. Als schließlich (am 03.01.2009) auf wiederholte
Ermahnung eine Gegendarstellung erschien, war die juristische Unterstützung
bereits angefordert worden.
Während der Kläger ihr nun Desinformation und gezielte Verleumdung
Oppositioneller vorwirft, beruft sich die Zeitung auf die Pressefreiheit; und
der Fall wird besonders interessant dadurch, daß sich die Klage auf öffentlich
zugängliche Dokumente bezieht: Anfrage, Antragstext, Rede-Manuskript – und
sogar Tondokumente der Stadtverordnetenversammlung sind vorhanden; demgegenüber
beruft sich die Zeitung auf Eindrücke, Erinnerungen und gut informierte
Quellen, auf die man (auch der Kläger) gespannt sein darf.
Dokumentation der Rede vor der Gießener Stadtverordnetenversammlung am
18.12.2008:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
im vergangenen April ging durch die Gießener Presse (Zitate GiAZ v. 19.04.08)
„der gravierendste Missbrauchsfall der letzten zehn Jahre“: Innerhalb von ca. 3
Jahren hatte es „insgesamt 62 gewalttätige und sexuelle Übergriffe auf vier
Kinder“ gegeben.
Das ereignete sich nicht im Verborgenen, sondern während der Betreuung der
entsprechenden Familie durch das Gießener Jugendamt und den Allgemeinen
Sozialen Dienst (ASD). Ich erlaube mir, daran zu erinnern, warum sich die
Öffentlichkeit zu Recht darüber empörte, daß in Gießen, unter kommunaler
Aufsicht, 62 gewalttätige und sexuelle Übergriffe auf Kinder möglich waren:
Meine Damen und Herren,
vier Kinder haben sich 62mal nicht im Spiel verletzt, sie haben sich nicht
gegenseitig geschlagen; aber sie haben auch nicht 62 Ohrfeigen von Erwachsenen
bekommen. Hier ging es um „Mißbrauch“, und die Grenze ist dort anzusetzen, wo
die schmerzliche Erfahrung nicht mit dem Schmerz nachläßt, wo die Narben sich
nicht herauswachsen, sondern wo Traumata, also seelische Wunden fürs ganze
Leben zurückbleiben.
Mißhandelte und mißbrauchte Kinder sind traumatisiert, nicht erst, wenn sie
erwachsen sind, sondern schon in der Zeit während ihres Mißbrauchs. Angewandt
auf den Gießener Fall heißt es, daß Kinder über Monate oder gar Jahre traumatisiert
waren, während die „Fachkräfte“ des Jugendamts (so werden sie genannt) sie
aufsuchten und ihre Traumatisierung gar nicht bemerkten. Ist so etwas möglich?
Gewiß ist es möglich! Denn die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die (gemäß
Auskunft der Bürgermeisterin in der StvV am 08.05.08) im Jugendamt beschäftigt
sind, wurden weder dazu ausgebildet, Angst, Trauer oder Scheu in der
Körperhaltung oder im Blick von Kleinkindern zu erkennen, noch Ernährungsmängel
oder innere Verletzungen an ihrer Haut abzulesen. Dafür können sie anderes, das
leider nunmal, ähnlich wie meine Ausbildung, in diesen Fällen nicht hilft.
Und in der Tat:
Übereinstimmend berichtete die Presse über (Zitat GiAnz v.19.04.08)
„Fehleinschätzungen der mit dem Fall betrauten Fachkraft des ASD“ und daß
(Zitate GiAnz v.19.04.08) „die Fehler teilweise“, bzw. „nicht in vollem Umfang“
auf Arbeitsüberlastung zurückzuführen seien.
Alles andere wäre auch unlogisch gewesen: Durch Arbeitsüberlastung lassen sich
einzelne Fehlentscheidungen erklären – nicht aber sich über viele Monate
fortschreibende, sich perpetuierende, grobe Fehler. Hier ist klar zwischen
zufälligen und systematischen Fehlern zu unterscheiden: Auch Fahrer, die
monatelang über rote Ampeln fahren, gelten nicht als übermüdet, sondern
schlicht als unqualifiziert und ungeeignet.
Doch die Frage nach Eignungen und Qualifikationen in Bezug auf das Jugendamt
wurde erst gar nicht gestellt: Die personellen Konsequenzen bestanden darin,
dem Amt, qua Vergrößerung, ein höheres Gewicht zu verleihen und die dort
vertretenen Qualifikationen durch Neuausschreibung zu bestätigen.
In dieser Situation haben wir uns (im Mai dieses Jahres) zunächst erkundigt, ob
denn überhaupt jemand im Jugendamt die Qualifikation besitzt, Mißbrauch zu
erkennen. Die Reaktion mutete wie ein billiger Fernseh-Krimi an:
Statt dieser Frage ging der Magistrat dem Fragesteller nach: Mir wurde ein
„Sorgerechtsstreit“ angedichtet, den es nie gegeben hat. Gerne hätte ich
darüber gewettet und die Kolportagen im Gießener Magistrat aufgedeckt – doch
dann wurde das dazugehörige Protokoll in einer 2. Fassung berichtigt. Im
Ergebnis wurde uns von der Bürgermeisterin das vermutete Qualifikationsdefizit
im Gießener Jugendamt bestätigt – Sie erinnern sich: unter Ausschluß der
Öffentlichkeit!
Nun haben wir den Antrag gestellt, über den wir heute abstimmen: Das Gießener
Jugendamt möge wenigstens je eine Stelle mit einem/-r Psychologen/-in und
einem/-r Arzt/Ärztin besetzen. Denn hier geht es nicht nur um Budgets,
Personalpläne und Karrieren, sondern um verpaßte Lebenschancen, um übergangene
Menschen, die bestenfalls in psychotherapeutischen Praxen, in Psychiatrien oder
Entwöhnungskliniken, schlimmstenfalls in Obduktionshallen und in Fußnoten der
Selbstmordstatistik enden.
Vielleicht sollte man auch die gesellschaftlichen Kosten bedenken, die mit den
entsprechenden Sozialhilfe-Karrieren verbunden sind – von den
Entschädigungsansprüchen, die auf diese Stadt zukommen könnten, ganz zu
schweigen!
Die Beratungen eröffnete die Bürgermeisterin mit einer Stellungnahme (vom
27.11.2008), in der sie für die Ablehnung unseres Antrags plädiert. Dazu führt
sie m.E. im wesentlichen zwei Gründe an:
1. Der ASD habe (Zitat: ) „sozialarbeiterische und sozialpädagogische Aufgaben
zu erfüllen“. Dazu möchte ich sagen:
Von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen erwarte ich Aussagen darüber, an
welches Amt man sich zu welchem Zweck wenden kann bzw. welche Schule, oder
sogar welches Taschengeld für ein Kind adäquat wäre. Ich erwarte aber keinen
Aufschuß darüber, ob ein Kind dehydriert oder falsch ernährt ist, ob seine
psychische Konstellation auf Traumatisierung, auf eine Laune, oder eher auf
Bewegungsmangel und Langeweile schließen läßt, oder ob seine Libido altersgemäß
ist. Solche Befunde sind aber für die Arbeit eines Jugendamtes unerläßlich.
Das 2. Argument gegen die Einstellung psychologischen und medizinischen
Personals lautete:
Der ASD sei ohnehin (Zitat: ) „gehalten, (...) (z. B. bei der Einleitung von
Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen (...)), Fachkräfte anderer
Disziplinen mit einzubinden“ (Zitat-Ende).
Und hier wird es grotesk:
Die Feststellung einer „seelischen Behinderung“ nennt man eine Diagnose – und
diese wird weder im Studium für Sozialarbeit gelehrt, noch im Pädagogik-Seminar
geübt. (Ich bitte ggf. um Berichtigung.) Diagnosen über seelische Behinderung
fallen eindeutig in die Zuständigkeit von Psychologen und Psychiatern, die wir
aber im Jugendamt umsonst suchen werden. D.h., wenn es sich nicht um einen
„registrierten Fall“ handelt, dann ist die Situation vorprogrammiert, daß ein/e
Erziehungsberechtigte/r ein seelisch behindertes Kind mißbraucht oder,
schlimmer, ein gesundes Kind in die seelische Behinderung hinein mißbraucht –
und die MitarbeiterInnen des involvierten Jugendamtes haben bestenfalls ein
mulmiges Gefühl, das ihnen (wenn wir Glück haben) keine Ruhe läßt. Was passiert
aber dann?
Die Mitarbeiterinnen bitten das Gesundheits-, oder ein anderes Amt, eine
Fachkraft mit passender Qualifikation zur Verfügung zu stellen.
Und dann?
Ich frage Sie: Wenn jemand ein Kind mißbraucht, während er / sie aufgrund
gerichtlicher Auflagen mit dem Jugendamt kooperiert – glauben Sie im Ernst, daß
diese Person ohne Gerichtsbeschluß auch Vertreter weiterer Ämter ins Haus
lassen wird? Doch ganz gewiß nicht!
Die sog. „Fachkraft“ des Jugendamts müßte das Gericht anrufen, das seinerseits
die Untersuchung des betroffenen Kindes anordnen würde – ggf. ohne Befund:
Spuren könnten inzwischen „verwischt“, vernarbt sein – oder die „Fachkraft“
könnte sich getäuscht haben, zumal sie alles, nur keine Fachkraft für
Psychologie oder Medizin ist.
Damit bleibt aber nahezu jeder Fall in den Händen von Mitarbeiterinnen, die
nicht arbeitsmäßig, sondern vor allem fachlich überfordert sind. Sie müssen
dann Entscheidungen über „das Leben der anderen“ treffen, wodurch häufig genug
die falschen Kinder von ihren Familien getrennt und dafür andere den falschen
Familien überlassen werden.
Wie wird in Gießen solchen Auswüchsen vorgebeugt?
Zum eingangs geschilderten Mißbrauchsfall schrieb die Gießener Presse, (Zitat
GiAZ v.19.04.08) „die zuständige ASD-Mitarbeiterin (... habe ...) falsche
Entscheidungen getroffen. So habe sie sich über ein Votum ihres Teams
hinweggesetzt“.
Die Denkweise hinter dieser Aussage ist klar: Die einzelne war vielleicht dafür
nicht qualifiziert – aber im Team hätte sie gleichermaßen Kinder-Traumata
erkennen, Psychotherapien und Entwöhnungskuren verschreiben und Spätfolgen
abwenden können. Ich spitze es zu:
Man hat sich nicht vertan, man hat nur unglücklich gewürfelt!
So kam es auch zu dem Fall im Kreis Gießen, der von keiner Presse und keiner
öffentlichen Diskussion (und schon gar nicht vom dortigen Jugendamt) beachtet
wurde, mit einem Kind, das zwei Jahre lang mißbraucht wurde und heute noch
mißbraucht wird, indem es seinen Vater entbehren muß – mit voraussichtlichen
Spätfolgen, die Sie u.a. im Deutschen Ärzteblatt vom Juni 2007 nachlesen
können. Wir hätten nie von diesem Fall erfahren, wenn der Vater sich in seiner
Verzweiflung nicht mit einer Überreaktion strafbar gemacht hätte. (Das war im
vergangenen Oktober.)
Aber auch über die Fälle, in denen die zitierten „Fachkräfte anderer
Disziplinen“ konsultiert werden, wird bundesweit geklagt: Gerichte und
kommunale Verwaltungen haben weder die Ressourcen, noch das Engagement, die
einmal mit Aufwand eingeleiteten Maßnahmen eines Jugendamtes zu revidieren.
Bundesweit ist dadurch in der letzten Dekade eine regelrechte Industrie aus
Gefälligkeitsgutachtern und Verwahrungsheimen entstanden.
Prof. Dr. Heinrich Kupffer (von der PH Kiel, FB Sozialpädagogik) beschrieb
Auswirkungen dieser Entwicklung mit folgenden Worten (ich zitiere):
"Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in
der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf
nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen
zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen,
als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. (…) Dies
(...) führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und
Sachkompetenz.“ (Zitat-Ende)
Und so kommt es, daß am 2. Februar 2009 in Genf die UNO sich das Thema
Jugendamt und die Lage der Menschenrechte in Deutschland auf die Tagesordnung
gesetzt hat.
Möglicherweise findet noch kurz vor diesem Datum die schon lange angekündigte
Diskussion im EU-Parlament in Brüssel statt, mit just demselben Thema (also
Jugendämter und Menschenrechte in Deutschland).
Gewiß: Was die EU und die UNO beraten, das ist nicht die Situation in Gießen –
dafür aber eine Entwicklung, die der Kieler Professor (und nicht nur dieser)
bei den gegebenen Strukturen für unausweichlich hält.
Um dem Unausweichlichen auszuweichen, stellt nun meine Fraktion den Ihnen
vorliegenden Antrag, in der Hoffnung, daß wenn zum guten Willen des Jugendamtes
auch Sachkompetenz hinzukommt, dieses Amt – vielleicht nicht unfehlbar – so
doch wenigstens weniger fehlerbehaftet arbeitet.
Was noch fehlt, ist Ihr guter Wille, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich danke Ihnen.
Kommentare
zum Beitrag3.184
Antje Amstein aus
Gießen schrieb am 21.02.2012 um
07:35 Uhr
Zu diesem Artikel
fällt mir zum Thema Pressefreiheit nur die Karikatur von Mohamed ein!
Nicht nur von SozialarbeiterInnen, auch KindergärtnerInnen und LehrerInnen
müssen die Arbeit von Psychologen übernehmen und Mißbrauch erkennen und diesen
Verdacht sofort melden! Das Jugendamt geht mit Unterstützung der Polizei in die
Familien und holt die Kinder dort raus! Wenn sich später die Unschuld
rausstellt findet keine Reabilitierung mehr statt. Übereifer bei den einen,
Versagen bei den anderen!
Vielleicht wird das Jugendamt irgendwann aufwachen und seine Arbeit auf
qualifizierte Kräfte verteilen! Bis das Eintritt werden noch viele
Menschenleben zerstört!
497
Ulrike J. Schepp aus
Reiskirchen schrieb am 21.02.2012 um
08:03 Uhr
Die Zerstörung von
Menschenleben hat doch in der "Jugendarbeit" Tradition... wenn ich da
so an die Nachkriegszeit in Ost und West denke, dann gruselt es mich...
eigentlich sollte man diese Traditionen überwunden haben...
146
Martin Wagner aus
Gießen schrieb am 21.02.2012 um
09:46 Uhr
Sehr geehrter Herr
Prof. Dr. Aris Christidis
In dem durch die Fülle der Informationen sicher zwangsläufig so lang werdenden
Artikel (sie haben bestimmt die Fähigkeit sich kurz und knapp zu erklären)
tauchen sehr viele Fasetten der Problematik auf.
Aktuell (mir klar der Bericht ist mehr als eine Prozessankündigung) geht es um
ein Gerichtstermin mit einer Presseproblematik.
Aber es geht doch auch um Jugendamt, blau-weisser Trachtenverein aus Wiesbaden,
Magistrat .... und nicht zuletzt um Kinder, welche ein Recht darauf haben (sehr
allgemein gesprochen) in Umständen groß zu werden, welche ihrer Entwicklung
förderlich sind.
Da sie so flüssig schreiben können (wichtig, dass der Leser bis zum Schluss
"dran bleibt"), würde ich ihnen empfehlen einmal darüber
nachzudenken, ob sie "diesen Fall" nicht etwas ausführlicher in einer
Broschüre (für wenig Geld zu vertreiben und/oder ins Netz zu stellen)
darstellen können.
Nicht als Selbstzweck nach dem Motto "Seht her ich habe Recht!" -
Nein um Missstände - auch hier in Giesssen (keine Angst vor "hohen
Tieren", das sind - wenn genug Menschen sich zusammenschliessen, auch nur
Papiertiger) aufzugreifen und vor allen Dingen die "Randbedingungen"
zu verbessern. (Spontan fällt mir ein: mehr Geld für die Ausbildung von
Jugendamtsleutchen, mehr Geld für höher qualifiziertes Personal, Schaffung
eines Kinderbeirates ....!)
Auch hier passt einer meiner Lieblingssprüche: Alles Private ist Politisch -
Alles Politische ist Privat.
mkkkg Martin
59
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 21.02.2012 um
10:19 Uhr
Sehr geehrter Herr
Wagner,
ich hatte den Artikel unter anderem auch so verstanden, dass sich der Leser
anhand der veröffentlichten Rede, die dort wortwörtlich abgebildet ist, selbst
ein Bild davon machen kann, ob es sich um eine "wirre" Rede handelt,
oder nicht,. Ich kann an der Rede nichts Wirres erkennen, so dass man sich des
Eindrucks nicht erwehren kann, dass die Presse sich entweder auf Angaben von
Politikern mit abweichender Meinung verlassen hat, oder selbst nicht in der
Lage ist eine unabhängige Berichterstattung für ihre Leser abzugeben bzw. nur
politisch gefärbt berichtet.
Herzliche Grüße
Andrea Jacob
289
Birgit Hofmann-Scharf aus
Gießen schrieb am 21.02.2012 um
10:19 Uhr
Herr Prof. Christidis,
danke für diesen äußerst interessanten und mit Fakten ausgestattetem Bericht !
Meine Ausbildung gestattet es mir nicht, mich hier fachkundlich zu äußern, aber
mein Menschenverstand.
Kinder- und Jugendrechte müssen ganz dringend überarbeitet, prädestiniert und
beherzigt werden.
Sie sind unsere Zukunft.
Die Vielzahl der bekannt gewordenen Mißbrauchsfälle von Schutzbefohlenen ist
ein wahrer Skandal, wobei ich nicht erahnen möchte und kann, wie hoch die
Dunkelziffer ist.
Deshalb finde ich Ihre Arbeit als ganz besonders hervorragend !
Denn nicht nur in der Familie, sondern auch in Ämtern zu eruieren, ist wohl von
großer Wichtigkeit.
Sich gegen die " Industrie der Gefälligkeitsgutachten" zu wehren, ist
offensichtlich ebenfalls von Nöten.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitstreitern viel Glück bei der angesetzten
Verhandlung und Ihrem weiteren Vorgehen - zugunsten unserer Kinder und
Jugendlichen !
208
Prof. Dr. Aris Christidis
aus
Gießen schrieb
am 21.02.2012 um 12:29 Uhr
Verehrte Frau
Hofmann-Scharf,
danke für die netten Worte, unbekannterweise! Daß ich Ihnen zustimme, ist nicht
als Selbstverständlichkeit abzutun; denn Sie schneiden auch Themen an, die in
meinem Beitrag nicht enthalten sind, und die von vielen Menschen nicht
automatisch dazu assoziiert werden – z.B. die (Zitat) "Industrie der
Gefälligkeitsgutachten". Aber Sie haben recht, es besteht ein
Zusammenhang; und weil dieser besteht, trifft er zuweilen dieselben Personen.
In aller Kürze:
Am Do., dem 15.03.2012 soll um 10:00 Uhr vor dem LG Gießen, Ostanlage 15, 35390
Gießen, Raum 107, ein (ebenfalls öffentlicher) Termin zu der Klage gegen eine
in Gießen tätige Gutachterin stattfinden. Der Termin ist abermals kurzfristig
verschoben worden, und es gibt Menschen, die dies intuitiv so erwartet hatten.
Wären die früheren Termine bekanntgegeben worden, hätten es potentiell
Interessierte und Betroffene irgendwann aufgegeben, sich diese vorzumerken. Das
erklärt evtl. auch die kurzfristige Bekanntgabe des Termins am 23.02.2012.
Die Umstände, die zum Verfahren gegen die Gutachterin führten, waren großteils
als Diskussionsbeitrag (15.10.2011, 15:39 Uhr) zum Fall Kachelmann im Bericht
von Heike Bayer wiedergegeben worden. Der Beitrag aber („Offener Brief an eine
verrohende Medienwelt“), der nach meinem Kenntnisstand ca. 9.000mal gelesen
worden war, ist nunmehr nicht über die GZ erreichbar, und ich sehe mich nicht
als zuständig an, diesen aus dem persönlichen Archiv wieder herzustellen. Über
Frau Bayer findet man auf dieser Website die Angabe: "Der User hat noch
keine Beiträge veröffentlicht."
(
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/profil/5272/heike-bayer/
)
Was hier vorgeht, kann ich nicht sagen. Als Angehöriger eines kleinen, stolzen
Volkes :-) erlaube ich mir aber eine Lebensphilosophie, die da besagt, daß wir
in nicht allzu ferner Zukunft mehr darüber wissen, wenn wir uns genügend darum bemühen
– auch, wenn es in der hiesigen Landessprache zweideutig anmutet, wenn man von
sich sagt: „Ich will es wissen!...“
3.184
Antje Amstein aus
Gießen schrieb am 21.02.2012 um
12:52 Uhr
http://heike-nocker-bayer.suite101.de/166
Heike Bitzer aus
Gießen schrieb am 21.02.2012 um 14:06 Uhr
Herr Prof. Christidis,
danke für Ihren Einsatz zu dieser Thematik. Ich weiß, mein Anliegen paßt nicht
ganz zu Ihren Ausführungen, aber ich möchte dieses trotzdem bei dieser
Gelegenheit loswerden:
Ich finde, es hapert bereits an grundlegender Basisprävention. Hier muß doch
bereits bei den Eltern vor der Geburt der Kinder angefangen werden. Mehr
Informationen und Wissensvermittlung und Einführung von Pflichtkursen für
werdende Eltern mit Abschluß eines "Elternführerscheines" Für alles benötigt
man Zertifikate und Zeugnisse und für den Umgang mit dem wichtigsten Gut
"Mensch"???. Mehr kompetente Beratung im Vorfeld würde, denke ich,
einige Mißstände wenigstens mildern vielleicht sogar beheben können. Dies
betrifft natürlich auch eine optimale fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
von Jugendämtern!
42
Torsten Herwig aus
Langgöns schrieb
am 21.02.2012 um 21:34 Uhr
Sehr geehrter Herr
Prof. Dr. Christidis,
vielen Dank für Ihren Artikel und die ausführlichen Hintergrunddetails.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger in
Fällen, die das Jugendamt betreffen, stets mit Scheuklappen agieren. Die
Politik nimmt sich da nicht viel anders aus, man hat offensichtlich NICHTS aus
den Jugendamt-Skandalen der letzten Jahre und Jahrzehnte gelernt. Man erinnere
sich z.B. an die Wormser Prozesse und an den Missbrauchsskandal an den ihren
Eltern entrissenen Kindern im vom Jugendamt vermittelten Heim
"Spatzennest". Einige der Kinder begingen aus lauter Verzweiflung
Selbstmord, sogar Jahre später. Und trotzdem sind dieser Institution immer noch
keine Zügel angelegt worden.
Engstirnigkeit, Dogmatismus und Faktenresistenz waren leider noch nie ein Quell
des Glücks für Kinder und Familien.
Deutschland wird seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte für seine menschenrechtsverletzende
Familiengesetzgebung und Sorgerechtspraxis gerügt, ohne dass es jemanden juckt.
Letztens entsendete das Europaparlament gar eine Delegation, zur Untersuchung
der Praxis deutscher Jugendämter. Scheinbar auch kein Grund umzudenken?
Nun, man darf gespannt sein, was die von Ihnen genannte Verhandlung am
Amtsgericht Gießen bringt.
Herzliche Grüße
Torsten Herwig
Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien
http://femokratie.com/jugendamt-wohlmeinende-laien/01-2012/Sorgerecht: EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.htmlunbequeme Fakten zur Institution Jugendamt
http://wikimannia.org/Jugendamt208
Prof. Dr. Aris Christidis
aus
Gießen schrieb
am 29.02.2012 um 03:05 Uhr
Lieber Herr Herwig,
auch, wenn es mir unangenehm ist, muß ich gestehen, daß ich erst mit
einwöchiger Verspätung zu später/früher Stunde die Zeit fand, Ihren Links
nachzugehen.
Für Ihren Beitrag bin ich Ihnen dankbar.
Ich fürchte, wir werden noch Gelegenheit dazu haben, uns darüber auszutauschen,
wie häufig die dort berichtete "Entsorgung" funktioniert (ganz
unabhängig vom Familienstatus der Betroffenen), und wie sich das System
offenbart, wenn mal eine oder gar mehrere Mitarbeiterinnen des Jugendamts
"aus der Reihe tanzen" und die politisch beabsichtigte Entsorgung
nicht so offensiv wie politisch erwünscht mittragen. Den politisch
Verantwortungslosen ist dabei sogar gleichgültig, ob alles mit schriftlichen
Dokumenten belegbar ist; denn sie wissen, solche Verbrechen wurden niemals
gesühnt - zumindest so weit der Atem der Betroffenen bislang reichte.