Gießen | Am Donnerstag, dem 23.02.2012 wird um 9:00 Uhr beim Amtsgericht Gießen, Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen, im Raum 405 (Gebäude B) eine Klage gegen die Gießener Allgemeine Zeitung (GAZ) behandelt. Der Termin ist öffentlich.

Die Vorgeschichte:
Alles begann mit einem Bericht der GAZ am 19.04.2008 über nachgewiesene „62 gewalttätige und sexuelle Übergriffe auf vier Kinder“ einer Gießener Familie, in der Zeit, da sie vom Gießener Jugendamt betreut wurde. Die Reaktion der zuständigen Gießener Bürgermeisterin auf das Versagen der Behörde bestand darin, dem Amt mehr Stellen zu bewilligen – was manche als eine „stille“ Beförderung für dessen konformen Leiter ansahen.
Nach mehrfachen Vorwürfen Betroffener, die Qualifikation der Gießener Jugendamtsmitarbeiter sei inadäquat, um etwa falsche Ernährung oder Dehydrierung, innere Verletzungen, Einschüchterung, Traumatisierung etc. bei Kindern zu erkennen, reichte der Kläger (damals Stadtverordneter) für die Sitzung des Gießener Stadtparlaments am 08.05.2008 eine Anfrage zu den im Amt vertretenen Berufsausbildungen ein. Der Magistrat (als Empfänger der Anfrage) riet darauf

am 05.05.2008 dem Fragesteller, die Anfrage zurückzuziehen, sonst würde man ihn (warum auch immer) des Mandatsmißbrauchs bezichtigen. Da er sich dies als Nötigung eines Verfassungsorgans verbat, beschloß die Parlamentsmehrheit, die Frage nicht öffentlich zu behandeln. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde dann erklärt, was Interessierte auch öffentlich erfragen konnten: Im Gießener Jugendamt waren keine Psychologen, Juristen, Psychiater o.ä., sondern ausschließlich Sozialarbeiter und Sozialpädagogen beschäftigt; und genau so sollten die künftig entstehenden Stellen besetzt werden.

Für die Sitzung vom 18.12.2008 reichte die Fraktion des Klägers den Antrag ein, bei den anstehenden Neueinstellungen wenigstens einen Psychologen und einen Arzt hinzuzunehmen, was der Kläger vor dem Stadtparlament begründete. Die Reaktion war ein Aufschrei (Jugendamtsmitarbeiter seien doch gewissenhaft!), die beantragende Fraktion sah sich mehrheitlich veranlaßt, den Antrag zurückzuziehen. Zwei Tage später (am 20.12.2008) bezeichnete der Reporter der GAZ die Rede des Klägers als „wirr“ und machte die Drohung des Magistrats wahr, dem Kläger Mandatsmißbrauch vorzuwerfen (ohne dies zu konkretisieren). Auf die Aufforderung des Klägers, entweder das „wirre“ Manuskript (bzw. konkrete Kritikpunkte) zu veröffentlichen, oder sich zu entschuldigen, folgte erst eine schriftliche Weigerung und später (am 27.12.2008) eine „humoristische Aufbereitung“ des „peinlichen“ Vorfalls. Als schließlich (am 03.01.2009) auf wiederholte Ermahnung eine Gegendarstellung erschien, war die juristische Unterstützung bereits angefordert worden.

Während der Kläger ihr nun Desinformation und gezielte Verleumdung Oppositioneller vorwirft, beruft sich die Zeitung auf die Pressefreiheit; und der Fall wird besonders interessant dadurch, daß sich die Klage auf öffentlich zugängliche Dokumente bezieht: Anfrage, Antragstext, Rede-Manuskript – und sogar Tondokumente der Stadtverordnetenversammlung sind vorhanden; demgegenüber beruft sich die Zeitung auf Eindrücke, Erinnerungen und gut informierte Quellen, auf die man (auch der Kläger) gespannt sein darf.

Dokumentation der Rede vor der Gießener Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2008:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
im vergangenen April ging durch die Gießener Presse (Zitate GiAZ v. 19.04.08) „der gravierendste Missbrauchsfall der letzten zehn Jahre“: Innerhalb von ca. 3 Jahren hatte es „insgesamt 62 gewalttätige und sexuelle Übergriffe auf vier Kinder“ gegeben.
Das ereignete sich nicht im Verborgenen, sondern während der Betreuung der entsprechenden Familie durch das Gießener Jugendamt und den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Ich erlaube mir, daran zu erinnern, warum sich die Öffentlichkeit zu Recht darüber empörte, daß in Gießen, unter kommunaler Aufsicht, 62 gewalttätige und sexuelle Übergriffe auf Kinder möglich waren:

Meine Damen und Herren,
vier Kinder haben sich 62mal nicht im Spiel verletzt, sie haben sich nicht gegenseitig geschlagen; aber sie haben auch nicht 62 Ohrfeigen von Erwachsenen bekommen. Hier ging es um „Mißbrauch“, und die Grenze ist dort anzusetzen, wo die schmerzliche Erfahrung nicht mit dem Schmerz nachläßt, wo die Narben sich nicht herauswachsen, sondern wo Traumata, also seelische Wunden fürs ganze Leben zurückbleiben.
Mißhandelte und mißbrauchte Kinder sind traumatisiert, nicht erst, wenn sie erwachsen sind, sondern schon in der Zeit während ihres Mißbrauchs. Angewandt auf den Gießener Fall heißt es, daß Kinder über Monate oder gar Jahre traumatisiert waren, während die „Fachkräfte“ des Jugendamts (so werden sie genannt) sie aufsuchten und ihre Traumatisierung gar nicht bemerkten. Ist so etwas möglich?
Gewiß ist es möglich! Denn die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die (gemäß Auskunft der Bürgermeisterin in der StvV am 08.05.08) im Jugendamt beschäftigt sind, wurden weder dazu ausgebildet, Angst, Trauer oder Scheu in der Körperhaltung oder im Blick von Kleinkindern zu erkennen, noch Ernährungsmängel oder innere Verletzungen an ihrer Haut abzulesen. Dafür können sie anderes, das leider nunmal, ähnlich wie meine Ausbildung, in diesen Fällen nicht hilft.

Und in der Tat:
Übereinstimmend berichtete die Presse über (Zitat GiAnz v.19.04.08) „Fehleinschätzungen der mit dem Fall betrauten Fachkraft des ASD“ und daß (Zitate GiAnz v.19.04.08) „die Fehler teilweise“, bzw. „nicht in vollem Umfang“ auf Arbeitsüberlastung zurückzuführen seien.
Alles andere wäre auch unlogisch gewesen: Durch Arbeitsüberlastung lassen sich einzelne Fehlentscheidungen erklären – nicht aber sich über viele Monate fortschreibende, sich perpetuierende, grobe Fehler. Hier ist klar zwischen zufälligen und systematischen Fehlern zu unterscheiden: Auch Fahrer, die monatelang über rote Ampeln fahren, gelten nicht als übermüdet, sondern schlicht als unqualifiziert und ungeeignet.
Doch die Frage nach Eignungen und Qualifikationen in Bezug auf das Jugendamt wurde erst gar nicht gestellt: Die personellen Konsequenzen bestanden darin, dem Amt, qua Vergrößerung, ein höheres Gewicht zu verleihen und die dort vertretenen Qualifikationen durch Neuausschreibung zu bestätigen.

In dieser Situation haben wir uns (im Mai dieses Jahres) zunächst erkundigt, ob denn überhaupt jemand im Jugendamt die Qualifikation besitzt, Mißbrauch zu erkennen. Die Reaktion mutete wie ein billiger Fernseh-Krimi an:
Statt dieser Frage ging der Magistrat dem Fragesteller nach: Mir wurde ein „Sorgerechtsstreit“ angedichtet, den es nie gegeben hat. Gerne hätte ich darüber gewettet und die Kolportagen im Gießener Magistrat aufgedeckt – doch dann wurde das dazugehörige Protokoll in einer 2. Fassung berichtigt. Im Ergebnis wurde uns von der Bürgermeisterin das vermutete Qualifikationsdefizit im Gießener Jugendamt bestätigt – Sie erinnern sich: unter Ausschluß der Öffentlichkeit!

Nun haben wir den Antrag gestellt, über den wir heute abstimmen: Das Gießener Jugendamt möge wenigstens je eine Stelle mit einem/-r Psychologen/-in und einem/-r Arzt/Ärztin besetzen. Denn hier geht es nicht nur um Budgets, Personalpläne und Karrieren, sondern um verpaßte Lebenschancen, um übergangene Menschen, die bestenfalls in psychotherapeutischen Praxen, in Psychiatrien oder Entwöhnungskliniken, schlimmstenfalls in Obduktionshallen und in Fußnoten der Selbstmordstatistik enden.
Vielleicht sollte man auch die gesellschaftlichen Kosten bedenken, die mit den entsprechenden Sozialhilfe-Karrieren verbunden sind – von den Entschädigungsansprüchen, die auf diese Stadt zukommen könnten, ganz zu schweigen!
Die Beratungen eröffnete die Bürgermeisterin mit einer Stellungnahme (vom 27.11.2008), in der sie für die Ablehnung unseres Antrags plädiert. Dazu führt sie m.E. im wesentlichen zwei Gründe an:
1. Der ASD habe (Zitat: ) „sozialarbeiterische und sozialpädagogische Aufgaben zu erfüllen“. Dazu möchte ich sagen:
Von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen erwarte ich Aussagen darüber, an welches Amt man sich zu welchem Zweck wenden kann bzw. welche Schule, oder sogar welches Taschengeld für ein Kind adäquat wäre. Ich erwarte aber keinen Aufschuß darüber, ob ein Kind dehydriert oder falsch ernährt ist, ob seine psychische Konstellation auf Traumatisierung, auf eine Laune, oder eher auf Bewegungsmangel und Langeweile schließen läßt, oder ob seine Libido altersgemäß ist. Solche Befunde sind aber für die Arbeit eines Jugendamtes unerläßlich.
Das 2. Argument gegen die Einstellung psychologischen und medizinischen Personals lautete:
Der ASD sei ohnehin (Zitat: ) „gehalten, (...) (z. B. bei der Einleitung von Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen (...)), Fachkräfte anderer Disziplinen mit einzubinden“ (Zitat-Ende).

Und hier wird es grotesk:
Die Feststellung einer „seelischen Behinderung“ nennt man eine Diagnose – und diese wird weder im Studium für Sozialarbeit gelehrt, noch im Pädagogik-Seminar geübt. (Ich bitte ggf. um Berichtigung.) Diagnosen über seelische Behinderung fallen eindeutig in die Zuständigkeit von Psychologen und Psychiatern, die wir aber im Jugendamt umsonst suchen werden. D.h., wenn es sich nicht um einen „registrierten Fall“ handelt, dann ist die Situation vorprogrammiert, daß ein/e Erziehungsberechtigte/r ein seelisch behindertes Kind mißbraucht oder, schlimmer, ein gesundes Kind in die seelische Behinderung hinein mißbraucht – und die MitarbeiterInnen des involvierten Jugendamtes haben bestenfalls ein mulmiges Gefühl, das ihnen (wenn wir Glück haben) keine Ruhe läßt. Was passiert aber dann?
Die Mitarbeiterinnen bitten das Gesundheits-, oder ein anderes Amt, eine Fachkraft mit passender Qualifikation zur Verfügung zu stellen.
Und dann?

Ich frage Sie: Wenn jemand ein Kind mißbraucht, während er / sie aufgrund gerichtlicher Auflagen mit dem Jugendamt kooperiert – glauben Sie im Ernst, daß diese Person ohne Gerichtsbeschluß auch Vertreter weiterer Ämter ins Haus lassen wird? Doch ganz gewiß nicht!
Die sog. „Fachkraft“ des Jugendamts müßte das Gericht anrufen, das seinerseits die Untersuchung des betroffenen Kindes anordnen würde – ggf. ohne Befund: Spuren könnten inzwischen „verwischt“, vernarbt sein – oder die „Fachkraft“ könnte sich getäuscht haben, zumal sie alles, nur keine Fachkraft für Psychologie oder Medizin ist.
Damit bleibt aber nahezu jeder Fall in den Händen von Mitarbeiterinnen, die nicht arbeitsmäßig, sondern vor allem fachlich überfordert sind. Sie müssen dann Entscheidungen über „das Leben der anderen“ treffen, wodurch häufig genug die falschen Kinder von ihren Familien getrennt und dafür andere den falschen Familien überlassen werden.

Wie wird in Gießen solchen Auswüchsen vorgebeugt?
Zum eingangs geschilderten Mißbrauchsfall schrieb die Gießener Presse, (Zitat GiAZ v.19.04.08) „die zuständige ASD-Mitarbeiterin (... habe ...) falsche Entscheidungen getroffen. So habe sie sich über ein Votum ihres Teams hinweggesetzt“.
Die Denkweise hinter dieser Aussage ist klar: Die einzelne war vielleicht dafür nicht qualifiziert – aber im Team hätte sie gleichermaßen Kinder-Traumata erkennen, Psychotherapien und Entwöhnungskuren verschreiben und Spätfolgen abwenden können. Ich spitze es zu:
Man hat sich nicht vertan, man hat nur unglücklich gewürfelt!

So kam es auch zu dem Fall im Kreis Gießen, der von keiner Presse und keiner öffentlichen Diskussion (und schon gar nicht vom dortigen Jugendamt) beachtet wurde, mit einem Kind, das zwei Jahre lang mißbraucht wurde und heute noch mißbraucht wird, indem es seinen Vater entbehren muß – mit voraussichtlichen Spätfolgen, die Sie u.a. im Deutschen Ärzteblatt vom Juni 2007 nachlesen können. Wir hätten nie von diesem Fall erfahren, wenn der Vater sich in seiner Verzweiflung nicht mit einer Überreaktion strafbar gemacht hätte. (Das war im vergangenen Oktober.)

Aber auch über die Fälle, in denen die zitierten „Fachkräfte anderer Disziplinen“ konsultiert werden, wird bundesweit geklagt: Gerichte und kommunale Verwaltungen haben weder die Ressourcen, noch das Engagement, die einmal mit Aufwand eingeleiteten Maßnahmen eines Jugendamtes zu revidieren. Bundesweit ist dadurch in der letzten Dekade eine regelrechte Industrie aus Gefälligkeitsgutachtern und Verwahrungsheimen entstanden.

Prof. Dr. Heinrich Kupffer (von der PH Kiel, FB Sozialpädagogik) beschrieb Auswirkungen dieser Entwicklung mit folgenden Worten (ich zitiere): "Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. (…) Dies (...) führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ (Zitat-Ende)
Und so kommt es, daß am 2. Februar 2009 in Genf die UNO sich das Thema Jugendamt und die Lage der Menschenrechte in Deutschland auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Möglicherweise findet noch kurz vor diesem Datum die schon lange angekündigte Diskussion im EU-Parlament in Brüssel statt, mit just demselben Thema (also Jugendämter und Menschenrechte in Deutschland).

Gewiß: Was die EU und die UNO beraten, das ist nicht die Situation in Gießen – dafür aber eine Entwicklung, die der Kieler Professor (und nicht nur dieser) bei den gegebenen Strukturen für unausweichlich hält.
Um dem Unausweichlichen auszuweichen, stellt nun meine Fraktion den Ihnen vorliegenden Antrag, in der Hoffnung, daß wenn zum guten Willen des Jugendamtes auch Sachkompetenz hinzukommt, dieses Amt – vielleicht nicht unfehlbar – so doch wenigstens weniger fehlerbehaftet arbeitet.
Was noch fehlt, ist Ihr guter Wille, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich danke Ihnen.

Kommentare zum Beitrag

3.184

Antje Amstein aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 07:35 Uhr

Zu diesem Artikel fällt mir zum Thema Pressefreiheit nur die Karikatur von Mohamed ein!

Nicht nur von SozialarbeiterInnen, auch KindergärtnerInnen und LehrerInnen müssen die Arbeit von Psychologen übernehmen und Mißbrauch erkennen und diesen Verdacht sofort melden! Das Jugendamt geht mit Unterstützung der Polizei in die Familien und holt die Kinder dort raus! Wenn sich später die Unschuld rausstellt findet keine Reabilitierung mehr statt. Übereifer bei den einen, Versagen bei den anderen!
Vielleicht wird das Jugendamt irgendwann aufwachen und seine Arbeit auf qualifizierte Kräfte verteilen! Bis das Eintritt werden noch viele Menschenleben zerstört!

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Ulrike J. Schepp aus Reiskirchen schrieb am 21.02.2012 um 08:03 Uhr

Die Zerstörung von Menschenleben hat doch in der "Jugendarbeit" Tradition... wenn ich da so an die Nachkriegszeit in Ost und West denke, dann gruselt es mich... eigentlich sollte man diese Traditionen überwunden haben...

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Martin Wagner aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 09:46 Uhr

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Aris Christidis

In dem durch die Fülle der Informationen sicher zwangsläufig so lang werdenden Artikel (sie haben bestimmt die Fähigkeit sich kurz und knapp zu erklären) tauchen sehr viele Fasetten der Problematik auf.

Aktuell (mir klar der Bericht ist mehr als eine Prozessankündigung) geht es um ein Gerichtstermin mit einer Presseproblematik.

Aber es geht doch auch um Jugendamt, blau-weisser Trachtenverein aus Wiesbaden, Magistrat .... und nicht zuletzt um Kinder, welche ein Recht darauf haben (sehr allgemein gesprochen) in Umständen groß zu werden, welche ihrer Entwicklung förderlich sind.

Da sie so flüssig schreiben können (wichtig, dass der Leser bis zum Schluss "dran bleibt"), würde ich ihnen empfehlen einmal darüber nachzudenken, ob sie "diesen Fall" nicht etwas ausführlicher in einer Broschüre (für wenig Geld zu vertreiben und/oder ins Netz zu stellen) darstellen können.

Nicht als Selbstzweck nach dem Motto "Seht her ich habe Recht!" - Nein um Missstände - auch hier in Giesssen (keine Angst vor "hohen Tieren", das sind - wenn genug Menschen sich zusammenschliessen, auch nur Papiertiger) aufzugreifen und vor allen Dingen die "Randbedingungen" zu verbessern. (Spontan fällt mir ein: mehr Geld für die Ausbildung von Jugendamtsleutchen, mehr Geld für höher qualifiziertes Personal, Schaffung eines Kinderbeirates ....!)

Auch hier passt einer meiner Lieblingssprüche: Alles Private ist Politisch - Alles Politische ist Privat.

mkkkg Martin

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 10:19 Uhr

Sehr geehrter Herr Wagner,

ich hatte den Artikel unter anderem auch so verstanden, dass sich der Leser anhand der veröffentlichten Rede, die dort wortwörtlich abgebildet ist, selbst ein Bild davon machen kann, ob es sich um eine "wirre" Rede handelt, oder nicht,. Ich kann an der Rede nichts Wirres erkennen, so dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die Presse sich entweder auf Angaben von Politikern mit abweichender Meinung verlassen hat, oder selbst nicht in der Lage ist eine unabhängige Berichterstattung für ihre Leser abzugeben bzw. nur politisch gefärbt berichtet.

Herzliche Grüße

Andrea Jacob

289

Birgit Hofmann-Scharf aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 10:19 Uhr

Herr Prof. Christidis, danke für diesen äußerst interessanten und mit Fakten ausgestattetem Bericht !
Meine Ausbildung gestattet es mir nicht, mich hier fachkundlich zu äußern, aber mein Menschenverstand.
Kinder- und Jugendrechte müssen ganz dringend überarbeitet, prädestiniert und beherzigt werden.
Sie sind unsere Zukunft.
Die Vielzahl der bekannt gewordenen Mißbrauchsfälle von Schutzbefohlenen ist ein wahrer Skandal, wobei ich nicht erahnen möchte und kann, wie hoch die Dunkelziffer ist.
Deshalb finde ich Ihre Arbeit als ganz besonders hervorragend !
Denn nicht nur in der Familie, sondern auch in Ämtern zu eruieren, ist wohl von großer Wichtigkeit.
Sich gegen die " Industrie der Gefälligkeitsgutachten" zu wehren, ist offensichtlich ebenfalls von Nöten.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitstreitern viel Glück bei der angesetzten Verhandlung und Ihrem weiteren Vorgehen - zugunsten unserer Kinder und Jugendlichen !

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Prof. Dr. Aris Christidis aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 12:29 Uhr

Verehrte Frau Hofmann-Scharf,
danke für die netten Worte, unbekannterweise! Daß ich Ihnen zustimme, ist nicht als Selbstverständlichkeit abzutun; denn Sie schneiden auch Themen an, die in meinem Beitrag nicht enthalten sind, und die von vielen Menschen nicht automatisch dazu assoziiert werden – z.B. die (Zitat) "Industrie der Gefälligkeitsgutachten". Aber Sie haben recht, es besteht ein Zusammenhang; und weil dieser besteht, trifft er zuweilen dieselben Personen.

In aller Kürze:
Am Do., dem 15.03.2012 soll um 10:00 Uhr vor dem LG Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen, Raum 107, ein (ebenfalls öffentlicher) Termin zu der Klage gegen eine in Gießen tätige Gutachterin stattfinden. Der Termin ist abermals kurzfristig verschoben worden, und es gibt Menschen, die dies intuitiv so erwartet hatten. Wären die früheren Termine bekanntgegeben worden, hätten es potentiell Interessierte und Betroffene irgendwann aufgegeben, sich diese vorzumerken. Das erklärt evtl. auch die kurzfristige Bekanntgabe des Termins am 23.02.2012.
Die Umstände, die zum Verfahren gegen die Gutachterin führten, waren großteils als Diskussionsbeitrag (15.10.2011, 15:39 Uhr) zum Fall Kachelmann im Bericht von Heike Bayer wiedergegeben worden. Der Beitrag aber („Offener Brief an eine verrohende Medienwelt“), der nach meinem Kenntnisstand ca. 9.000mal gelesen worden war, ist nunmehr nicht über die GZ erreichbar, und ich sehe mich nicht als zuständig an, diesen aus dem persönlichen Archiv wieder herzustellen. Über Frau Bayer findet man auf dieser Website die Angabe: "Der User hat noch keine Beiträge veröffentlicht."
( http://www.giessener-zeitung.de/giessen/profil/5272/heike-bayer/ )

Was hier vorgeht, kann ich nicht sagen. Als Angehöriger eines kleinen, stolzen Volkes :-) erlaube ich mir aber eine Lebensphilosophie, die da besagt, daß wir in nicht allzu ferner Zukunft mehr darüber wissen, wenn wir uns genügend darum bemühen – auch, wenn es in der hiesigen Landessprache zweideutig anmutet, wenn man von sich sagt: „Ich will es wissen!...“

3.184

Antje Amstein aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 12:52 Uhr

http://heike-nocker-bayer.suite101.de/

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Heike Bitzer aus Gießen schrieb am 21.02.2012 um 14:06 Uhr

Herr Prof. Christidis, danke für Ihren Einsatz zu dieser Thematik. Ich weiß, mein Anliegen paßt nicht ganz zu Ihren Ausführungen, aber ich möchte dieses trotzdem bei dieser Gelegenheit loswerden:
Ich finde, es hapert bereits an grundlegender Basisprävention. Hier muß doch bereits bei den Eltern vor der Geburt der Kinder angefangen werden. Mehr Informationen und Wissensvermittlung und Einführung von Pflichtkursen für werdende Eltern mit Abschluß eines "Elternführerscheines" Für alles benötigt man Zertifikate und Zeugnisse und für den Umgang mit dem wichtigsten Gut "Mensch"???. Mehr kompetente Beratung im Vorfeld würde, denke ich, einige Mißstände wenigstens mildern vielleicht sogar beheben können. Dies betrifft natürlich auch eine optimale fachliche Qualifikation der Mitarbeiter von Jugendämtern!

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Torsten Herwig aus Langgöns schrieb am 21.02.2012 um 21:34 Uhr

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christidis,

vielen Dank für Ihren Artikel und die ausführlichen Hintergrunddetails.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger in Fällen, die das Jugendamt betreffen, stets mit Scheuklappen agieren. Die Politik nimmt sich da nicht viel anders aus, man hat offensichtlich NICHTS aus den Jugendamt-Skandalen der letzten Jahre und Jahrzehnte gelernt. Man erinnere sich z.B. an die Wormser Prozesse und an den Missbrauchsskandal an den ihren Eltern entrissenen Kindern im vom Jugendamt vermittelten Heim "Spatzennest". Einige der Kinder begingen aus lauter Verzweiflung Selbstmord, sogar Jahre später. Und trotzdem sind dieser Institution immer noch keine Zügel angelegt worden.

Engstirnigkeit, Dogmatismus und Faktenresistenz waren leider noch nie ein Quell des Glücks für Kinder und Familien.
Deutschland wird seit Jahren mit schöner Regelmäßigkeit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für seine menschenrechtsverletzende Familiengesetzgebung und Sorgerechtspraxis gerügt, ohne dass es jemanden juckt.
Letztens entsendete das Europaparlament gar eine Delegation, zur Untersuchung der Praxis deutscher Jugendämter. Scheinbar auch kein Grund umzudenken?

Nun, man darf gespannt sein, was die von Ihnen genannte Verhandlung am Amtsgericht Gießen bringt.

Herzliche Grüße
Torsten Herwig

Im Jugendamt arbeiten wohlmeinende Laien
http://femokratie.com/jugendamt-wohlmeinende-laien/01-2012/

Sorgerecht: EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html

unbequeme Fakten zur Institution Jugendamt
http://wikimannia.org/Jugendamt

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Prof. Dr. Aris Christidis aus Gießen schrieb am 29.02.2012 um 03:05 Uhr

Lieber Herr Herwig,
auch, wenn es mir unangenehm ist, muß ich gestehen, daß ich erst mit einwöchiger Verspätung zu später/früher Stunde die Zeit fand, Ihren Links nachzugehen.

Für Ihren Beitrag bin ich Ihnen dankbar.
Ich fürchte, wir werden noch Gelegenheit dazu haben, uns darüber auszutauschen, wie häufig die dort berichtete "Entsorgung" funktioniert (ganz unabhängig vom Familienstatus der Betroffenen), und wie sich das System offenbart, wenn mal eine oder gar mehrere Mitarbeiterinnen des Jugendamts "aus der Reihe tanzen" und die politisch beabsichtigte Entsorgung nicht so offensiv wie politisch erwünscht mittragen. Den politisch Verantwortungslosen ist dabei sogar gleichgültig, ob alles mit schriftlichen Dokumenten belegbar ist; denn sie wissen, solche Verbrechen wurden niemals gesühnt - zumindest so weit der Atem der Betroffenen bislang reichte.