Großmutter vor Gericht: Unterwerfung oder Strafe !

von Prof. Dr. Aris Christidisin Bündnis gegen Rechts Gießenam 24.08.2012 2223 mal gelesen 17 Kommentare
Gießen | Am 22. August 2012 verurteilte das Strafgericht Gießen unter Leitung von Richter am Amtsgericht Michael Wendel auf Antrag des Staatsanwalts (StA) Dr. Philipp Stein die Großmutter von 7 Enkeln wegen „psychischer Beihilfe“ zur Kindesentziehung zu 20 Tagessätzen à 15 Euro. Eine alltägliche Story?

Was den Fall zunächst interessant macht, ist, daß es bis zuletzt strittig war, ob es jemals eine Kindesentziehung gegeben hat; sicher war nur, daß eine solche unter keinen Umständen gemäß den Vorstellungen der Anklage stattgefunden haben konnte. Deshalb war schon fünf Wochen zuvor das Verfahren gegen den Hauptangeklagten und Vater der Kinder eingestellt worden. Die Gießener Allgemeine hatte hierüber am 19.07.2012 berichtet [1].
Nun sah es aber das Gericht als „erwiesen“ an, daß (Entziehung hin oder her) die Großmutter auf alle Fälle „Beihilfe geleistet“ hatte – wohlgemerkt: zu einer Tat, an deren Ahndung die Öffentliche Anklage kein Interesse mehr hatte.
War es die „Tat“, oder die Personen, die zu solch kuriosen juristischen Konstruktionen führten?

Der Hauptangeklagte M., ein recht unauffälliger, junger Techniker, z.Z. arbeitslos, war im Sommer 2010 mit seinen beiden Kindern (damals 3 und 4 Jahre) in den Urlaub gefahren und hatte dazu von seiner Mutter und Großmutter der Kleinen, Frau J., 300 Euro zugesteckt bekommen. Die Kindesmutter sah darin eine Entführung, zumal die Ehe in einer Krise steckte; sie zeigte den Kindesvater wegen Kindesentziehung und die Schwiegermutter wegen Beihilfe dazu an.
Um die Geschichte bis hierhin zu verstehen, braucht man nicht zu wissen, daß Frau J., die Großmutter, eine ereignisreiche Vergangenheit hat, in der sie, mal als Bildungsträgerin, mal als parteilose Kreistagsabgeordnete, sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen eingesetzt und dabei Desinteresse amtlicherseits scharf kritisiert hatte. Auf eine ihrer Enthüllungen über Mißstände im Jugendstrafvollzug wird auch der Rücktritt des früheren hessischen Justizministers Christean Wagner, des obersten Chefs aller hessischen Staatsanwälte, zurückgeführt. Nun gab es aber (immer noch im Sommer 2010), Vorgänge, die man im heutigen Deutschland nicht unbedingt so erwartet:

Aufgrund der Anzeige wurde ein Gießener Pkw zur Fahndung ausgeschrieben. Daß es sich dabei nicht um das Auto des vermißten Vaters handelte, lag daran, daß er mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs war. Merkwürdig ist aber, daß die Polizei bundesweit nach einem Gießener Kennzeichen suchte, das es überhaupt nicht gab. Dem Autor liegen amtliche Dokumente vor, daß weder kundige Personen noch zuständige Behörden jemals nach dem gesuchten Autokennzeichen gefragt wurden. Umgekehrt gibt es die schriftliche Mitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten, daß 3 (in Worten: drei) Gießener Richterinnen und Richter, darunter Richter Wendel, sich gegenseitig ein nichtexistentes Autokennzeichen zuschoben.

Wegen des (Zitat aus den Akten) „verschwundenen“ Autos wurde zum 1. Juli 2010 die Durchsuchung der Wohnung der verdächtigten Großmutter befohlen; und weil sie nicht dort angetroffen wurde, erweiterte der damals zuständige Staatsanwalt, Alexander Maruhn, die Suche nach den Kleinkindern und ihren Spuren auf die Wohnung ihres Lebensgefährten – ohne Durchsuchungsbefehl. Möglicherweise hat dabei keine Rolle gespielt, daß dieser zuvor herbe Kritik an dem seiner Meinung nach herrschenden Desinteresse der Gießener Ämter an Fällen sexuellen Kindesmißbrauchs geübt hatte. Dem Vernehmen nach hat sich danach die Karriere des innovativ (d.h.: ohne richterlichen Befehl) handelnden Staatsanwalts sehr vorteilhaft entwickelt. Weitere Durchsuchungen und unerwartete Verdächtigungen im Umfeld aller Vorerwähnten gab es auch nach der Rückkehr des Vaters und der Kinder just an jenem 1. Juli 2010.

Am ersten Verhandlungstag, am 18.07.2012, wurde das Verfahren gegen den Vater M. abgetrennt und eingestellt, weil dieser Reue zeigte: Er hätte erkennen sollen, daß eine Mutter wissen will, wo ihre Kinder sind – auch, wenn sie sich weigert, Anrufe ihres zerstrittenen Mannes und ihrer Schwiegermutter entgegenzunehmen. Die (gem. Gießener Anzeiger) „streitfreudige“ Großmutter hatte dagegen keinen Grund gesehen, sich für eine Kindesentziehung zu entschuldigen, die nicht stattgefunden hatte, die sie aber mit 300 Euro unterstützt haben soll.

In einem Punkt lenkte Oma J. vor ihrer Verurteilung dennoch ein:
Da StA Stein auf dem Tatbestand der Kindesentziehung beharrte (deren „Haupttäter“ er gerade hatte frei laufen lassen), ging sie auf seine Argumentation ein: Sie führte rechtfertigenden Notstand wegen erheblicher Verwahrlosung, Vernachlässigung und Mißhandlung ihrer Enkel durch deren Mutter, Frau Sus. M. in Grünberg an und stellte 10 Beweisanträge, die sie dem Gericht vortrug. Hierzu gab sie nähere Erläuterungen zu Protokoll [2].

StA Stein beantragte [3], die Beweisanträge abzuweisen und Frau J. zu verurteilen, weil sie nicht bereit sei, sich (Zitate) zu „fügen“ und zu „unterwerfen“. Dem war erneut durch die Beklagte entgegenzutreten (lesen SIe selbst [4]). Deshalb, so StA Stein weiter, müsse ihre Tat (300 Euro, s.o.) als Selbstjustiz angesehen werden. Indem sie nicht preisgegeben habe, wo sich ihr Sohn, Herr M., während seiner Abwesenheit befunden habe, habe sie sich strafbar gemacht. Dem Argument schloß sich Wendel an.

Hämisch grinsend wies Richter Wendel Frau J. darauf hin, daß eine Berufung oder Revision innerhalb einer Woche erfolgen müsse. Je nach Sichtweise des Oberlandesgerichts Frankfurt / Main könnte sich somit die Sache bis hin zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinziehen.

Solche Vorgänge machen Gießen und Hessen weltberühmt.

Nachtrag:
Aus diesem Verfahren und aus der Geschichte der Akteure auch den Eindruck der Sippenhaft zu stützen, wäre sicherlich etwas übereilt – zumal nach der Einstellung des abgetrennten Verfahrens. Zudem stützte sich die Verurteilung maßgeblich auf die wahrheitsgemäße Aussage der Tochter der Angeklagten, die aus dem niedersächsischen „Ausland“ herbeigeholt worden war: Die Angaben der jungen Frau wurden als Indiz dafür angesehen, daß die Großmutter gewußt haben dürfte, wo sich Sohn und Enkel aufhielten und dies den Ermittlern nicht verriet, ohne sich expressis verbis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen.

Nun wollte es aber der Zufall, daß ein weiteres Detail bekannt wurde: Noch vor der Ladung hatte sich StA Dr. Stein, entgegen allen Gepflogenheiten, im Nachbarland nach dem (leeren) Strafregister der anzuhörenden Zeugin erkundigt [5] – woraus wir lernen: Staatsanwälte wollen genau wissen, wen sie gerade vernehmen; je schwerer das Verbrechen, umso höher der Anspruch an den Leumund der Zeugen. Könnte logisch klingen – oder auch nicht.

[1] http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-War-Kindesentziehung-nur-Erholungsurlaub-_arid,355515_regid,1_puid,1_pageid,113.html

[2] http://kindesraub.de/cms/index.php/news/amtsgericht-giessen-verhandelt-beihilfe-zur-kindesentziehung

[3] http://www.kindesraub.de/cms/images/pdf/AJ_StA_Giessen_Dr_Stein_zu_Beweisantraegen.pdf

[4] http://www.kindesraub.de/cms/images/pdf/AJ_Wendel_Stellungnahme_Stein.pdf

[5] http://www.uploadarea.de/files/hahmitjxzfetrgyaxqcvahoit.pdf

Antrag auf Bürgerentscheid gemäß § 8...

Kommentare zum Beitrag

Martin Wagneraus Gießenschrieb am 24.08.2012um 07:01 Uhr

Danke Herr Christidis

Sicher ist es nicht einfach einen etwas komplizierteren Sachverhalt, wie er offensichtlich bei diesem Prozess vorliegt, "auf den Punkt zu bringen".

Genauso schwierig ist - und dazu ist mann/frau Kommentator ja wegen der geforderte Kürze gezwungen - den Einzelpunkt aus dem längerren Artikel zu finden und zu thematisieren, welcher die "Spitze des Eisberges" darstellt.

Ich vesuche es einmal mit dem Fakt: Richter Wendel hat die Grossmutter der Kinder verurteilt. Dieser Herr ist uns Giessener ja aus anderen Prozessen wohl bekannt. Und jetzt kommt die - zugegeben provokante - Frage: Hätte es sein können, dass die Verurteilte wegen des Geschäftsverteilungsplanes (dort wird festgelegt wer in welchem Verfahren Recht spricht) einfach nur Pech gehabt hat?

Sollte das so sein, wäre doch wirklich zu überlegen in die nächste Runde zu gehen. Und das sollte nicht an Gerichtskosten scheitern. Da könnte doch Kommentatoren der Onlineausgabe der Giessener Zeitung mal über ihre übliche Täigkeit hinaus aktiv werden (informieren und dabei Rechtskosten sammeln ...)!?

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 24.08.2012um 10:27 Uhr

Hallo,

genau so ist es und die Unzuständigkeit ist auch gerügt worden, nur ein Befangenheitsantrag hätte die Sache ja nur unnötig hinausgezögert. Die Willfährigen sind uns ja allen bekannt und es wäre ja auch nicht das erste Mal, dass Beweisanträge nicht berücksichtigt worde wären bei demselben Richter. Natürlich geht es in die nächste Runde, aber auch dabei wird es wohl nicht bleiben, denn wir wissen ja, welche Regierung in den letzten Jahren die Richter in den "nächsten Runden" im Laufe der Zeit systematisch ausgetauscht hat.

Prof. Dr. Aris Christidisaus Gießenschrieb am 24.08.2012um 13:15 Uhr

Die Übergehung des GVP ist leider nur eine der „Auffälligkeiten“ in dieser Sache. Sollte es nicht um die Beihilfe zu einer nicht weiter zu verfolgenden „Tat“, sondern (wie hier naheliegend) um die exemplarische Disziplinierung von Kritikern der politischen Eliten gehen, dann ist mit einer fernsehreifen Serie von Prozessen zu rechnen. Schon zum o.a. Fall gab es viele wichtige Details, die, einer noch lesbaren Textlänge zuliebe, ausgelassen wurden.

So war die Denunziation, die zu der Suche nach dem falschen Auto führte, auch Gegenstand einer Rüge gegen eine der daran beteiligten Richterinnen, in vier Verfahren, denen sie um diese Zeit vorsaß. In vier unterschiedlichen Protokollen brachte die Juristin zu Papier, daß sie damit nichts zu tun hätte. Nacheinander bestätigten die Präsidien des Amtsgerichts Gießen, des Oberlandesgerichts Frankfurt / Main und (im Januar 2012) des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa, falsche richterliche Angaben in vier Gerichtsprotokollen seien kein (Zitat) „vom Inhalt her neues Vorbringen“. Auf die Frage, ob diese Institutionen früher etwas unternommen hätten, als falsche Protokolle für sie noch „neues Vorbringen“ darstellten, gab es bis heute keine Antwort.

Die falschen Protokolle wurden schließlich zum Gegenstand einer Petition: Der Hessische Landtag möge dafür sorgen, daß sich das Justiz-Ministerium dazu erklärt.
Mit Datum vom 28.06.2012 antwortete das Parlament: „Ihrer Auffassung, dass Gerichtsprotokolle in Hessen gefälscht werden, konnte sich der Hessische Landtag nicht anschließen.“ Den Vorsitz des Petitionsausschusses führt weiterhin die Linkspartei.

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 25.08.2012um 10:54 Uhr

Liebe Leute, vermutlich gibt es Probleme, denn zahlreiche Personen haben mich informiert, dass sie ihre Kommentare zu diesem Artikel nicht abgeben können. Unklar ist, ob es sich um technische Probleme handelt, oder ob Zugänge "unter Druck" gesperrt wurden. Ihr findet den Artikel und weitere Dokumente jedoch auf facebook (s. unten stehende Links) und könnt dort kommentieren. In Kürze wird der Artikel und die Dokumente auf weiteren Sozialnetzwerken zu finden sein.
https://www.facebook.com/psychischeBeihilfe

http://www.load.to/SFvndcKy2T/StA2AG2aj1208_geschw%C3%A4rzt.pdf

http://www.load.to/webjJqYhqo/Wendel.Stellungnahme.Stein.pdf

Philip Dr. Churchillaus Gießenschrieb am 25.08.2012um 18:00 Uhr

Als Prozessbeobachter und angebotener Zeuge in der hier beschriebenen Sache, musste ich mit Erstaunen hören, dass sowohl der Staatsawalt Dr. Stein als auch Herr Richter Wendel im Verfahren die haltlosen Zustände in der Wohnung von Frau Susanne M. in Grünberg als "wahr" unterstellten und die Erziehungseignung der Frau Susanne M. und ihre Überforderung und damit die Vernachlässigung der Kinder anerkannten. Sie räumten deshalb ein, die Not der Großmutter zu verstehen, weshalb man ein mildes Urteil fälle, aber selbst wenn das Familiengericht eine falsche Entscheidung getroffen hätte, wäre Frau J. an den Beschluss gebunden gewesen, weshalb sie im Gegensatz zu ihrem Sohn zu verurteilen wäre. Eine derartige Logik ist mir bislang erspart geblieben. Vor allem ist für mich völlig unverständlich, warum die vernachlässigende Frau Susanne M. in Grünberg nicht anstelle von Frau J. verurteilt wurde.
Dem Jugendamt ist hier vorzuwerfen, dass es die Kinder nicht vor weiterem Schaden bewahrt. Die Kinder haben einen Vater, der sie nicht vernachlässigt. Die Kinder haben auch wiederholt vor Gericht und Kindergarten etc. darum gebettelt zum Vater zu wollen, aber man hat sie lieber in der völlig verwahrlosten Wohnung der Frau M. und ihrem unsozialen Umfeld überlassen.

Herbert Greiplaus Allendorf (Lumda)schrieb am 25.08.2012um 21:22 Uhr

Der Bericht ist wie eine Posse aus dem Königlich-Bayerischen Amtsgericht.

Da muss der Begriff „psychische Beihilfe zur Kindesentziehung“ herhalten, um eine Großmutter bestrafen zu können.

Wochen vorher war ein Verfahren wegen Kindesentziehung gegen den Vater eingestellt worden,
weil diese entsprechend der Anklage nicht stattgefunden haben konnte.
Nun hat aber der Staatsanwalt irgendwie gesehen, dass die Großmutter zu dieser Kindesentziehung, die nicht stattgefunden hat, Beihilfe geleistet hat, und die Großmutter angeklagt.
Sodann hat der Richter die Großmutter auf Antrag des Staatsanwalts wegen psychischer Beihilfe zur Kindesentziehung zu 20 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt.
Also 600 Euro Strafe, für psychische Beihilfe zu einer Straftat, die nicht stattgefunden hat.

Bedauerlicher Weise ist das keine Posse aus dem Königlich-Bayerischen Amtsgericht, sondern eine Realität aus einem heutigen Gerichtssaal.

Nachvollziehbar ist das für mich nicht; Auch nicht für Andere, mit denen ich über den Artikel gesprochen habe.

Über den wahren Hintergrund, der zu diesem Gerichtsurteil führte, können außen Stehende nur spekulieren, denn nachvollziehbar ist nicht nur das Urteil nicht, sondern auch, wie es zu einem solchen Prozesstermin kommen kann, wenn zuvor ein Gerichtsverfahren gegen den vermeintlichen Kindesentführer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, weil die Entführung so nicht stattgefunden haben konnte.
Nachvollziehbar ist auch nicht, wie zum Nachteil der Großmutter (und offenbar als Indiz für die ‚Beihilfe zur psychischen Kindesentführung’ ausgelegt werden kann, wenn sie ihrem Sohn 300 Euro gibt, wenn er mit seinen Kindern auf Urlaub fährt.
Dass gerade Familienkrieg herrscht, und der Vater mit den Kindern auf Urlaub wegfährt, ohne seiner Frau das Ziel zu sagen, ist in unserer Gesellschaft nicht außergewöhnlich. Nicht schön, aber da hat sich offenbar bis jetzt niemand bemüht, wieder Einigkeit herzustellen.

Dass die Polizei nach einem Auto mit einem Kennzeichen sucht, das es nicht gibt, erinnert auch an das Königlich-Bayerische Amtsgericht. Da hat die Polizei auch schon nach Dingen und Leuten gesucht, die es nicht gab.

Ich habe in Giessen keine Gerichtsverfahren wie im Königlich-Bayerischen Amtsgericht erwartet.

Danke an den Schreiber und an die Zeitung für die Veröffentlichung des Artikels. Wir sind uns einig: Hätte die Giessener Zeitung diesen Artikel nicht gebracht, wäre unser Wissen um eine Kuriosität ärmer.

Klaus-Uwe Kirchhoffaus Gießenschrieb am 25.08.2012um 21:39 Uhr

Wen das Alter nicht beugt, beugt der Staat. Gratuliere der Dame zu derer tapferen Haltung. Dies ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat und manche Dinge eine Schande. Wurde denn das Kindeswohl schon gefunden?
Kirchhoff

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 25.08.2012um 21:40 Uhr

20 Tagessätze à 15 Euro sind zwar nur 300 Euro, aber sie sind dennoch nur deswegen verhängt worden, weil die Großmutter die zahlreichen Straftaten seitens der Staatsanwalt, des Jugendamts und des Gerichts mit Beweisanträgen untersucht haben wollte und sich nicht entschuldigen wollte, denn sie wies ausdrücklich darauf hin, dass es ihr allein um das Heil ihrer Enkel gehe und nicht darum, einer Strafverfolgung aus dem Weg zu gehen. Das Gericht und der Staatsanwalt haben zwar Verständnis für die Sorgen um die Missstände bei der Kindesmutter, der 40jährigen Frau Susanne M. in Grünberg, die "als wahr unterstellt" wurden, gezeigt, aber noch so viel Verständnis rettet die kleinen Enkel vor weiteren Schädigungen nicht. Das Gericht hat die Beweisanträge nach diesseitiger Auffassung aus eigenem Interesse abgewiesen, um eigenen Straftaten und Verfahrensfehlern, die seitens der Familienrichterin Mann als möglich eingeräumt wurden, zu entgehen.

Stefan Waltheraus Lindenschrieb am 26.08.2012um 01:14 Uhr

Da bin ich nun doch leicht schockiert, dass hier unwidersprochen stehen kann =
- "Pech gehabt"??? Entscheidend ist also nicht was "Recht oder Unrecht" ist, entscheidend ist die Person, die "Recht" spricht? Wenn dem so sein sollte, dann ist "Bananenrepublik" ja noch ein harmloser Begriff. Solange hier aber kein Widerspruch kommt, solange muss man davon ausgehen, dass die verurteilte Großmutter diesen Begriff zurecht in den Mund nehmen könnte
- "das Gericht hat die Beweisanträge nach diesseitiger Auffassung aus eigenem Interesse abgewiesen..." Auch hier = das schlägt dem Fass den Boden aus, wenn es so der Wahrheit entsprechen sollte. Ein Gericht verzichtet aus Eigeninteresse auf Beweisanträge??? Auch hier kein erkennbarer Widerspruch, kein Verlangen auf Gegendarstellung?

Alles unfassbar! Was mir völlig unerklärlich ist - immer vorausgesetzt die Ausführungen hier entsprechen den Tatsachen - welche Motivation steckt hier hinter dem Verhalten / dem Vorgehen eines Richters / eines Gerichtes?

Prof. Dr. Aris Christidisaus Gießenschrieb am 26.08.2012um 05:31 Uhr

Das ist die wahre Frage hinter der Geschichte; sie hätte schon die Überschrift sein können, etwa: „Der Richter und sein Denker“. Es ist aber fraglich, ob noch jemand den Artikel darunter gelesen hätte; und es wäre immer noch nicht geklärt, ob nun der StA nach- oder vorgedacht haben soll. Beim konkreten Ankläger könnte auch grundsätzliche Bedenken am Denken äußern, wer Schriftsätze von ihm kennt. In einem von ihnen behauptet er (der leibhaftige Dr. Stein), ich (der Autor und Unterzeichner) sei mit der klagenden Kindesmutter Frau M. verheiratet gewesen, zudem zu einem Zeitpunkt, da ich nicht einmal von ihrer Existenz etwas wußte. So etwas hatte nicht einmal der ehem. Verteidigungsminister bis zum Verlust seines akademischen Titels behauptet. Das würde eher die Überschrift „Der Richter und sein Dichter“ rechtfertigen, und die Assoziation zu Dürrenmatt wäre – weiß der Henker wo.

Zurück zu den Motiven:
Es gibt mindestens zwei mögliche und ein drittes, evtl. wahrscheinlicheres Motiv für solche Prozesse:
(1.) Ein kriminelles Milieu wird irgendwo vermutet; und die gewissenhaften hessischen Justizleute versuchen mit aller Kraft (man könnte sagen: mit Eselsgeduld), die illegalen Machenschaften aufzudecken: Was im Artikel (der Länge halber) nicht verraten wurde, ist, daß im Rahmen der „Befreiung“ nicht-entführter Kinder aus dem nicht-existenten Auto auch weitere Hausdurchsuchungen wegen Drogenhandels vorgenommen wurden, bei denen, trotz spektakulären Aufreißens der Polster aller Möbel, weder Drogen, noch Dealer, noch Käufer, noch Spuren davon gefunden wurden.
Auch nach Kinderpornographie wurde gefahndet, sogar in zwei Bundesländern; hierbei wurde ein Milchkarton von Aldi sichergestellt. Darin soll eine Kamera versteckt gewesen sein, mit der verfilmt wurde, was mit Kindern geschah. (Dabei unterstellte wohl die Staatsanwaltschaft, daß Kinder es gerne haben, wenn ihnen Gewalt angetan wird. Aber sie leiden darunter, wenn sie dabei gefilmt werden; deswegen verstecken Päderasten Kameras – logisch!)
Unklar ist, ob es im selben Zusammenhang stand, als vor wenigen Wochen die wenig vorbereitete Gießener Polizei von dem völlig ahnungslosen Autor wissen wollte, ob über seine Internet-Verbindung Autos in NRW illegal zum Kauf angeboten worden waren.
Vielleicht (so die eine Vermutung) kommt man einmal hinter all die Missetaten der vorgenannten Großmutter und/oder ihres Umfelds – noch bevor das Justizbudget ausgeht.

(2) Die konkret belangten Personen (Großmutter, Lebensgefährte) sind bekannte Dissidenten. Sie haben sich bisher nicht einmal einer oppositionellen Partei-Räson gebeugt und statt dessen an staatstragenden Institutionen wie dem Jugendamt Kritik geübt. Sie könnten einmal auch noch auf die Idee kommen, die hessische Justiz als korrupt zu bezeichnen. Das hat seit der Gründung eines Deutschen Staates noch niemand ungestraft behauptet. Deswegen müssen sie mit martialischen (Durchsuchungs-) Maßnahmen und Verurteilungen eingeschüchtert werden.

(3) Bei den Betroffenen geht es um unerwünschte Personen. Ob sie sich etwas zuschulden kommen lassen oder nicht: Falls Beschuldigung und Schikane keine Untaten aufdecken, so können sie immerhin für die Verfolger karriereförderlich sein.

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 26.08.2012um 11:49 Uhr

Die Staatsanwaltschaft hat vor allem nicht den Vorwurf geprüft, ob die 40jährige Frau Susanne M. in Grünberg den Milchkarton mit Webcam selbst dorthin gestellt hat, denn es gibt ein Gutachten, dass letztendlich genau das konstatiert. Die Staatsanwaltschaft hat sich jedoch geweigert das Gutachten überhaupt anzuführen, geschweige sich die Mühe zu machen, einen anderen Gutachter zu beauftragen. Sie beruft sich allen auf die "Laiensphäre" der Mutter. Ich habe mir sagen lassen, dass die anonymisierten Dokumente demnächst zur Einsicht auf einem Server zu finden sind.

Peter Schäferaus Gießenschrieb am 26.08.2012um 12:09 Uhr

Zu beachten ist hier auch, dass Herr Staatsanwalt Philip Stein, sich sogar die Mühe gemacht hatte, in einem anderen Bundesland anzurufen, um dort Erkundigungen über eine Zeugin für das Verfahren gegen Frau J. einzuholen, ob es "polizeiliche Erkenntnisse" über diese Zeugin gebe. Diese Informationen wurden nur über eine Aktenanforderung in einer Familiensache bekannt. An einem solchen unwürdigen Vorgehen erkennt man, dass man ohne Scheu Steuergelder verschwendet, um in niederträchtiger Weise jemanden öffentlich zu stigmatisieren, denn es ist nicht das erste Mal, dass Staatsanwaltschaft Gießen und Amtsgericht Gießen diese Großmutter kurz nach einer Operation in Abwesenheit mit völlig ungerechtfertigten drakonischen Strafen verurteilt hat und dabei regelmäßig die Beweisaufnahmen verweigerte.

Gunda Endersaus Gießenschrieb am 26.08.2012um 13:21 Uhr

Warum ermittelt nicht die General-Bundesanwaltschaft wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch etc. gegen solche Art von "Maruhn"e, "Stein"e, "Wendl"s? etc. die anderswo im Lande z.B. als "Wassermänn"er, etc. Ähnliches zu ihrer Selbstbefriedigung treiben, von "Geber"n "Salz" in die geschlagenen Wunden geben lassen.
Dies während allenthalben zunehmend Desinteresse der Ämter an der Verfolgung von Fällen tatsächlichen (d.h. nicht aus prozess- und macht-taktischen Gründen frei erfundenen sexuellen) Kindesmißbrauchs und Kinderpornographie erkennbar ist.
Könnte es sein, dass es dieselben Gestalten sind, die sich an Repressalien wie z.B. grundloser Umgangseinschränkung, an widerrechtlichen, unbegründeten und kinderschändenden Inohutnahmen sowie an Kinderpornos aufgeilen, wie zuweilen an ihrem provozierenden fratzenartigen Gegrinse zu erkennen ist?
Gehören solche offensichtlich charakterlich ungeeigneten Gestalten nicht längst aus dem Staatsdienst entfernt, wenn aus dem RechtSStaat einmal ein Recht-Staat werden soll, wie man uns glauben machen wollte.
Warum lassen sich deutsche Bundesbürger noch immer solche Macht-Eskapaden von derart kranken karrieregeilen Gestalten gefallen und von straffrei-korrupten Politikern als sog. "Richterliche Unabhängigkeit" verkaufen? Warum lassen sie noch immer nicht öffentliches Interesse erkennen? Was muss noch alles geschehen?
Hatten wir nicht damals alle geschworen, dass wir dergleichen NIE WIEDER erleben wollen? Haben sich nicht statt dessen die Methoden von vor 20 Jahren auf die ganze Republik ausgebreitet und dem Stand der Technik entsprechend verfeinert?
Und keiner soll diesmal sagen können, man hätte es nicht gewusst!

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 26.08.2012um 13:41 Uhr

Mutige Worte, zu denen sich nicht mehr viele Bürger aufraffen. Die Redaktion wird soviel Deutlichkeit sicher vertragen können.

Herbert Greiplaus Allendorf (Lumda)schrieb am 26.08.2012um 16:10 Uhr

Danke, Frau Jakob, für die Korrektur. Da habe ich mich vertan. Entschuldigung.
20 Tagessätze zu 15 Euro sind 300 Euro. (Sicher auch beim Königlich-Bayerischen Amtsgericht.)

Die Fragen aus dem mutigen Kommentar von Frau Enders möchte ich herausnehmen und beantworten:
Als das Grundgesetz geschaffen wurde, war ich noch Kind. Ich kann mich aber noch gut an die Gespräche der Erwachsenen erinnern. Die Amerikaner haben uns mehrmals eindringlich geraten, die Justiz in die Demokratie einzubinden, damit die Bürger mitsprechen können, damit ‚das’ (genau das, was Frau Enders beschreibt) nicht mehr geschieht. Dieser Rat wurde nicht befolgt.
So ist es möglich, dass die Justiz bestimmt, was der Bürger unter Demokratie zu verstehen hat und das nicht, obgleich nach unserem Grundgesetz die Demokratie vom Volke aus gehen sollte.

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 27.08.2012um 20:22 Uhr

Sehr gute Frage Frau Then. Denn hier scheint es keine einheitlichen Maßstäbe zu geben, sondern, dass nach Windrichtung Entscheidungen getroffen werden. Man muss sich schon fragen dürfen, um wessen Schutz es wirklich geht: um den Schutz der Kinder, oder den der Behörden.

Andrea Jacobaus Gießenschrieb am 22.10.2012um 02:29 Uhr

Vor Gericht war klar, dass der angeklagte Kindesvater nie im Ausland war, demnach hat auch nie eine Kindesentführung gem. § 235 Abs. 1 u. 2 stattgefunden, weshalb auch die Bekundung des öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft nicht trägt, denn eine Verbringung der Kinder ins Ausland hat es nachweislich nicht gegeben und die Großmutter kann somit keine emotionale Beihilfe geleistet haben:

§ 235 Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) */_Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat._/*

(…)

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

*/_Das besondere öffentliche Interesse konnte aber gar nicht stattgefunden haben, denn es gab nie ein Verbringen ins Ausland der Kinder!!!!_/*

Das heißt defacto, dass der eigene Vater die Kinder entführte, was in Anbetracht des Verhaltens eines Vaters nicht strafbar im Sinne des § 235 Abs. 1 StGB ist, da er Vater der Kinder ist und der Gesetzgeber in § 235 Abs. 2 StGB hier nur multikulturelle Fälle mit Auslandsberührung im Auge hatte. Demnach hätte auch der angklagte Kindesvater freigesprochen werden müssen. Das Verfahren hätte nicht nur eingestellt werden dürfen! Der angeklagte Kindesvater war mit seinen Kindern noch nie im Ausland!

Der Staatsanwalt spekulierte mit einem auf dem beschlagnahmten Rechner gefundenen Absatz, in dem u. a. stand, "dann haue ich lieber nach G. ab" sinngemäß. Hierzu hat die Schwester des angeklagten Kindesvaters vor Gericht als Zeugin ausgesagt, dass sie das an ihre Tante in Göttingen geschrieben hatte und mit G. Göttingen gemeint war. Der angeklagte Kindesvater hat vor Gericht vor allem durch Arztbesuche (mit schriftlicher Zeugenaussage seiner Ärztin) und schriftlichen Belegen über einen Aufenthalt in Center Parks, Tankquittungen etc. nachweisen können, dass er die ganze Zeit in Deutschland war! Es wurde auch in mehreren Schriftsätzen Beweis angeboten, dass der Kindesvater sich mit seinen Kindern für die verbliebene Zeit in Niederbayern in der Ferienpension G. befunden hatte. Das Verfahren hätte somit nicht nur eingestellt werden dürfen, sondern Herr M. hätte freigesprochen werden müssen. Dann wurde die Mutter des angeklagten Kindesvaters, um die es den Strafverfolgungsbehörden eigentlich ging, auch noch zu einer nicht stattgefundenen Beihilfe zur Auslandsverbringung ihrer eigenen Enkelkinder verurteilt, was nach dem Gesetz gar nicht möglich ist.

Gemäß § 11 iVm § 344 StGB könnte von der vorsätzlichen Verfolgung Unschuldiger ausgegangen werden. Die Gießener Justizbehörden würden sich nicht das erste und wahrscheinlich auch nicht das letzte Mal nachsagen lassen müssen, dass sie mit Methoden des Dritten Reiches hantieren (vgl. Fall Bergstedt).