Um die Geschichte bis hierhin zu verstehen, braucht man nicht zu wissen, daß
Frau J., die Großmutter, eine ereignisreiche Vergangenheit hat, in der sie, mal
als Bildungsträgerin, mal als parteilose Kreistagsabgeordnete, sich für die
Rechte von Kindern und Jugendlichen eingesetzt und dabei Desinteresse amtlicherseits
scharf kritisiert hatte. Auf eine ihrer Enthüllungen über Mißstände im
Jugendstrafvollzug wird auch der Rücktritt des früheren hessischen
Justizministers Christean Wagner, des obersten Chefs aller hessischen
Staatsanwälte, zurückgeführt. Nun gab es aber (immer noch im Sommer 2010), Vorgänge, die man im heutigen
Deutschland nicht unbedingt so erwartet:
Aufgrund der Anzeige wurde ein Gießener Pkw zur Fahndung ausgeschrieben. Daß es
sich dabei nicht um das Auto des vermißten Vaters handelte, lag daran, daß er
mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs war. Merkwürdig ist aber, daß die
Polizei bundesweit nach einem Gießener Kennzeichen suchte, das es überhaupt
nicht gab. Dem Autor liegen amtliche Dokumente vor, daß weder kundige Personen
noch zuständige Behörden jemals nach dem gesuchten Autokennzeichen gefragt
wurden. Umgekehrt gibt es die schriftliche Mitteilung des Hessischen
Datenschutzbeauftragten, daß 3 (in Worten: drei) Gießener Richterinnen und
Richter, darunter Richter Wendel, sich gegenseitig ein nichtexistentes
Autokennzeichen zuschoben.
Wegen des (Zitat aus den Akten) „verschwundenen“ Autos wurde zum 1. Juli 2010
die Durchsuchung der Wohnung der verdächtigten Großmutter befohlen; und weil
sie nicht dort angetroffen wurde, erweiterte der damals zuständige
Staatsanwalt, Alexander Maruhn, die Suche nach den Kleinkindern und ihren
Spuren auf die Wohnung ihres Lebensgefährten – ohne Durchsuchungsbefehl.
Möglicherweise hat dabei keine Rolle gespielt, daß dieser zuvor herbe Kritik an
dem seiner Meinung nach herrschenden Desinteresse der Gießener Ämter an Fällen
sexuellen Kindesmißbrauchs geübt hatte. Dem Vernehmen nach hat sich danach die
Karriere des innovativ (d.h.: ohne richterlichen Befehl) handelnden
Staatsanwalts sehr vorteilhaft entwickelt. Weitere Durchsuchungen und
unerwartete Verdächtigungen im Umfeld aller Vorerwähnten gab es auch nach der
Rückkehr des Vaters und der Kinder just an jenem 1. Juli 2010.
Am ersten Verhandlungstag, am 18.07.2012, wurde das Verfahren gegen den Vater
M. abgetrennt und eingestellt, weil dieser Reue zeigte: Er hätte erkennen
sollen, daß eine Mutter wissen will, wo ihre Kinder sind – auch, wenn sie sich
weigert, Anrufe ihres zerstrittenen Mannes und ihrer Schwiegermutter
entgegenzunehmen. Die (gem. Gießener Anzeiger) „streitfreudige“ Großmutter
hatte dagegen keinen Grund gesehen, sich für eine Kindesentziehung zu
entschuldigen, die nicht stattgefunden hatte, die sie aber mit 300 Euro
unterstützt haben soll.
In einem Punkt lenkte Oma J. vor ihrer Verurteilung dennoch ein:
Da StA Stein auf dem Tatbestand der Kindesentziehung beharrte (deren
„Haupttäter“ er gerade hatte frei laufen lassen), ging sie auf seine
Argumentation ein: Sie führte rechtfertigenden Notstand wegen erheblicher
Verwahrlosung, Vernachlässigung und Mißhandlung ihrer Enkel durch deren Mutter,
Frau Sus. M. in Grünberg an und stellte 10 Beweisanträge, die sie dem Gericht
vortrug. Hierzu gab sie nähere Erläuterungen zu Protokoll [2].
StA Stein beantragte [3], die Beweisanträge abzuweisen und Frau J. zu verurteilen,
weil sie nicht bereit sei, sich (Zitate) zu „fügen“ und zu „unterwerfen“. Dem
war erneut durch die Beklagte entgegenzutreten (lesen SIe selbst [4]). Deshalb,
so StA Stein weiter, müsse ihre Tat (300 Euro, s.o.) als Selbstjustiz angesehen
werden. Indem sie nicht preisgegeben habe, wo sich ihr Sohn, Herr M., während
seiner Abwesenheit befunden habe, habe sie sich strafbar gemacht. Dem Argument
schloß sich Wendel an.
Hämisch grinsend wies Richter Wendel Frau J. darauf hin, daß eine Berufung oder
Revision innerhalb einer Woche erfolgen müsse. Je nach Sichtweise des
Oberlandesgerichts Frankfurt / Main könnte sich somit die Sache bis hin zum
Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
hinziehen.
Solche Vorgänge machen Gießen und Hessen weltberühmt.
Nachtrag:
Aus diesem Verfahren und aus der Geschichte der Akteure auch den Eindruck der
Sippenhaft zu stützen, wäre sicherlich etwas übereilt – zumal nach der
Einstellung des abgetrennten Verfahrens. Zudem stützte sich die Verurteilung
maßgeblich auf die wahrheitsgemäße Aussage der Tochter der Angeklagten, die aus
dem niedersächsischen „Ausland“ herbeigeholt worden war: Die Angaben der jungen
Frau wurden als Indiz dafür angesehen, daß die Großmutter gewußt haben dürfte,
wo sich Sohn und Enkel aufhielten und dies den Ermittlern nicht verriet, ohne
sich expressis verbis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen.
Nun wollte es aber der Zufall, daß ein weiteres Detail bekannt wurde: Noch vor
der Ladung hatte sich StA Dr. Stein, entgegen allen Gepflogenheiten, im
Nachbarland nach dem (leeren) Strafregister der anzuhörenden Zeugin erkundigt
[5] – woraus wir lernen: Staatsanwälte wollen genau wissen, wen sie gerade
vernehmen; je schwerer das Verbrechen, umso höher der Anspruch an den Leumund
der Zeugen. Könnte logisch klingen – oder auch nicht.
[1]
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-War-Kindesentziehung-nur-Erholungsurlaub-_arid,355515_regid,1_puid,1_pageid,113.html[2]
http://kindesraub.de/cms/index.php/news/amtsgericht-giessen-verhandelt-beihilfe-zur-kindesentziehung[3]
http://www.kindesraub.de/cms/images/pdf/AJ_StA_Giessen_Dr_Stein_zu_Beweisantraegen.pdf[4]
http://www.kindesraub.de/cms/images/pdf/AJ_Wendel_Stellungnahme_Stein.pdf[5]
http://www.uploadarea.de/files/hahmitjxzfetrgyaxqcvahoit.pdfAntrag auf
Bürgerentscheid gemäß § 8...
Kommentare
zum BeitragMartin Wagneraus
Gießenschrieb am 24.08.2012um
07:01 Uhr
Danke Herr Christidis
Sicher ist es nicht einfach einen etwas komplizierteren Sachverhalt, wie er
offensichtlich bei diesem Prozess vorliegt, "auf den Punkt zu
bringen".
Genauso schwierig ist - und dazu ist mann/frau Kommentator ja wegen der
geforderte Kürze gezwungen - den Einzelpunkt aus dem längerren Artikel zu
finden und zu thematisieren, welcher die "Spitze des Eisberges"
darstellt.
Ich vesuche es einmal mit dem Fakt: Richter Wendel hat die Grossmutter der
Kinder verurteilt. Dieser Herr ist uns Giessener ja aus anderen Prozessen wohl
bekannt. Und jetzt kommt die - zugegeben provokante - Frage: Hätte es sein
können, dass die Verurteilte wegen des Geschäftsverteilungsplanes (dort wird
festgelegt wer in welchem Verfahren Recht spricht) einfach nur Pech gehabt hat?
Sollte das so sein, wäre doch wirklich zu überlegen in die nächste Runde zu
gehen. Und das sollte nicht an Gerichtskosten scheitern. Da könnte doch
Kommentatoren der Onlineausgabe der Giessener Zeitung mal über ihre übliche
Täigkeit hinaus aktiv werden (informieren und dabei Rechtskosten sammeln ...)!?
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 24.08.2012um
10:27 Uhr
Hallo,
genau so ist es und die Unzuständigkeit ist auch gerügt worden, nur ein
Befangenheitsantrag hätte die Sache ja nur unnötig hinausgezögert. Die
Willfährigen sind uns ja allen bekannt und es wäre ja auch nicht das erste Mal,
dass Beweisanträge nicht berücksichtigt worde wären bei demselben Richter.
Natürlich geht es in die nächste Runde, aber auch dabei wird es wohl nicht
bleiben, denn wir wissen ja, welche Regierung in den letzten Jahren die Richter
in den "nächsten Runden" im Laufe der Zeit systematisch ausgetauscht
hat.
Prof. Dr. Aris Christidisaus
Gießenschrieb am 24.08.2012um
13:15 Uhr
Die Übergehung des GVP
ist leider nur eine der „Auffälligkeiten“ in dieser Sache. Sollte es nicht um die
Beihilfe zu einer nicht weiter zu verfolgenden „Tat“, sondern (wie hier
naheliegend) um die exemplarische Disziplinierung von Kritikern der politischen
Eliten gehen, dann ist mit einer fernsehreifen Serie von Prozessen zu rechnen.
Schon zum o.a. Fall gab es viele wichtige Details, die, einer noch lesbaren
Textlänge zuliebe, ausgelassen wurden.
So war die Denunziation, die zu der Suche nach dem falschen Auto führte, auch
Gegenstand einer Rüge gegen eine der daran beteiligten Richterinnen, in vier
Verfahren, denen sie um diese Zeit vorsaß. In vier unterschiedlichen
Protokollen brachte die Juristin zu Papier, daß sie damit nichts zu tun hätte.
Nacheinander bestätigten die Präsidien des Amtsgerichts Gießen, des
Oberlandesgerichts Frankfurt / Main und (im Januar 2012) des Hessischen
Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa, falsche richterliche
Angaben in vier Gerichtsprotokollen seien kein (Zitat) „vom Inhalt her neues
Vorbringen“. Auf die Frage, ob diese Institutionen früher etwas unternommen hätten,
als falsche Protokolle für sie noch „neues Vorbringen“ darstellten, gab es bis
heute keine Antwort.
Die falschen Protokolle wurden schließlich zum Gegenstand einer Petition: Der
Hessische Landtag möge dafür sorgen, daß sich das Justiz-Ministerium dazu
erklärt.
Mit Datum vom 28.06.2012 antwortete das Parlament: „Ihrer Auffassung, dass
Gerichtsprotokolle in Hessen gefälscht werden, konnte sich der Hessische
Landtag nicht anschließen.“ Den Vorsitz des Petitionsausschusses führt
weiterhin die Linkspartei.
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 25.08.2012um
10:54 Uhr
Liebe Leute,
vermutlich gibt es Probleme, denn zahlreiche Personen haben mich informiert,
dass sie ihre Kommentare zu diesem Artikel nicht abgeben können. Unklar ist, ob
es sich um technische Probleme handelt, oder ob Zugänge "unter Druck"
gesperrt wurden. Ihr findet den Artikel und weitere Dokumente jedoch auf
facebook (s. unten stehende Links) und könnt dort kommentieren. In Kürze wird
der Artikel und die Dokumente auf weiteren Sozialnetzwerken zu finden sein.
https://www.facebook.com/psychischeBeihilfehttp://www.load.to/SFvndcKy2T/StA2AG2aj1208_geschw%C3%A4rzt.pdfhttp://www.load.to/webjJqYhqo/Wendel.Stellungnahme.Stein.pdfPhilip Dr. Churchillaus
Gießenschrieb am 25.08.2012um
18:00 Uhr
Als Prozessbeobachter
und angebotener Zeuge in der hier beschriebenen Sache, musste ich mit Erstaunen
hören, dass sowohl der Staatsawalt Dr. Stein als auch Herr Richter Wendel im
Verfahren die haltlosen Zustände in der Wohnung von Frau Susanne M. in Grünberg
als "wahr" unterstellten und die Erziehungseignung der Frau Susanne
M. und ihre Überforderung und damit die Vernachlässigung der Kinder
anerkannten. Sie räumten deshalb ein, die Not der Großmutter zu verstehen,
weshalb man ein mildes Urteil fälle, aber selbst wenn das Familiengericht eine
falsche Entscheidung getroffen hätte, wäre Frau J. an den Beschluss gebunden gewesen,
weshalb sie im Gegensatz zu ihrem Sohn zu verurteilen wäre. Eine derartige
Logik ist mir bislang erspart geblieben. Vor allem ist für mich völlig
unverständlich, warum die vernachlässigende Frau Susanne M. in Grünberg nicht
anstelle von Frau J. verurteilt wurde.
Dem Jugendamt ist hier vorzuwerfen, dass es die Kinder nicht vor weiterem
Schaden bewahrt. Die Kinder haben einen Vater, der sie nicht vernachlässigt.
Die Kinder haben auch wiederholt vor Gericht und Kindergarten etc. darum
gebettelt zum Vater zu wollen, aber man hat sie lieber in der völlig
verwahrlosten Wohnung der Frau M. und ihrem unsozialen Umfeld überlassen.
Herbert Greiplaus
Allendorf (Lumda)schrieb am 25.08.2012um
21:22 Uhr
Der Bericht ist wie
eine Posse aus dem Königlich-Bayerischen Amtsgericht.
Da muss der Begriff „psychische Beihilfe zur Kindesentziehung“ herhalten, um
eine Großmutter bestrafen zu können.
Wochen vorher war ein Verfahren wegen Kindesentziehung gegen den Vater
eingestellt worden,
weil diese entsprechend der Anklage nicht stattgefunden haben konnte.
Nun hat aber der Staatsanwalt irgendwie gesehen, dass die Großmutter zu dieser
Kindesentziehung, die nicht stattgefunden hat, Beihilfe geleistet hat, und die
Großmutter angeklagt.
Sodann hat der Richter die Großmutter auf Antrag des Staatsanwalts wegen
psychischer Beihilfe zur Kindesentziehung zu 20 Tagessätzen á 15 Euro
verurteilt.
Also 600 Euro Strafe, für psychische Beihilfe zu einer Straftat, die nicht
stattgefunden hat.
Bedauerlicher Weise ist das keine Posse aus dem Königlich-Bayerischen
Amtsgericht, sondern eine Realität aus einem heutigen Gerichtssaal.
Nachvollziehbar ist das für mich nicht; Auch nicht für Andere, mit denen ich
über den Artikel gesprochen habe.
Über den wahren Hintergrund, der zu diesem Gerichtsurteil führte, können außen
Stehende nur spekulieren, denn nachvollziehbar ist nicht nur das Urteil nicht,
sondern auch, wie es zu einem solchen Prozesstermin kommen kann, wenn zuvor ein
Gerichtsverfahren gegen den vermeintlichen Kindesentführer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft
eingestellt wurde, weil die Entführung so nicht stattgefunden haben konnte.
Nachvollziehbar ist auch nicht, wie zum Nachteil der Großmutter (und offenbar
als Indiz für die ‚Beihilfe zur psychischen Kindesentführung’ ausgelegt werden
kann, wenn sie ihrem Sohn 300 Euro gibt, wenn er mit seinen Kindern auf Urlaub
fährt.
Dass gerade Familienkrieg herrscht, und der Vater mit den Kindern auf Urlaub
wegfährt, ohne seiner Frau das Ziel zu sagen, ist in unserer Gesellschaft nicht
außergewöhnlich. Nicht schön, aber da hat sich offenbar bis jetzt niemand
bemüht, wieder Einigkeit herzustellen.
Dass die Polizei nach einem Auto mit einem Kennzeichen sucht, das es nicht
gibt, erinnert auch an das Königlich-Bayerische Amtsgericht. Da hat die Polizei
auch schon nach Dingen und Leuten gesucht, die es nicht gab.
Ich habe in Giessen keine Gerichtsverfahren wie im Königlich-Bayerischen
Amtsgericht erwartet.
Danke an den Schreiber und an die Zeitung für die Veröffentlichung des
Artikels. Wir sind uns einig: Hätte die Giessener Zeitung diesen Artikel nicht
gebracht, wäre unser Wissen um eine Kuriosität ärmer.
Klaus-Uwe Kirchhoffaus
Gießenschrieb am 25.08.2012um
21:39 Uhr
Wen das Alter nicht
beugt, beugt der Staat. Gratuliere der Dame zu derer tapferen Haltung. Dies ist
ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat und manche Dinge eine Schande.
Wurde denn das Kindeswohl schon gefunden?
Kirchhoff
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 25.08.2012um
21:40 Uhr
20 Tagessätze à 15
Euro sind zwar nur 300 Euro, aber sie sind dennoch nur deswegen verhängt
worden, weil die Großmutter die zahlreichen Straftaten seitens der
Staatsanwalt, des Jugendamts und des Gerichts mit Beweisanträgen untersucht
haben wollte und sich nicht entschuldigen wollte, denn sie wies ausdrücklich
darauf hin, dass es ihr allein um das Heil ihrer Enkel gehe und nicht darum,
einer Strafverfolgung aus dem Weg zu gehen. Das Gericht und der Staatsanwalt
haben zwar Verständnis für die Sorgen um die Missstände bei der Kindesmutter,
der 40jährigen Frau Susanne M. in Grünberg, die "als wahr
unterstellt" wurden, gezeigt, aber noch so viel Verständnis rettet die
kleinen Enkel vor weiteren Schädigungen nicht. Das Gericht hat die
Beweisanträge nach diesseitiger Auffassung aus eigenem Interesse abgewiesen, um
eigenen Straftaten und Verfahrensfehlern, die seitens der Familienrichterin
Mann als möglich eingeräumt wurden, zu entgehen.
Stefan Waltheraus
Lindenschrieb am 26.08.2012um
01:14 Uhr
Da bin ich nun doch
leicht schockiert, dass hier unwidersprochen stehen kann =
- "Pech gehabt"??? Entscheidend ist also nicht was "Recht oder
Unrecht" ist, entscheidend ist die Person, die "Recht" spricht?
Wenn dem so sein sollte, dann ist "Bananenrepublik" ja noch ein
harmloser Begriff. Solange hier aber kein Widerspruch kommt, solange muss man
davon ausgehen, dass die verurteilte Großmutter diesen Begriff zurecht in den
Mund nehmen könnte
- "das Gericht hat die Beweisanträge nach diesseitiger Auffassung aus
eigenem Interesse abgewiesen..." Auch hier = das schlägt dem Fass den
Boden aus, wenn es so der Wahrheit entsprechen sollte. Ein Gericht verzichtet
aus Eigeninteresse auf Beweisanträge??? Auch hier kein erkennbarer Widerspruch,
kein Verlangen auf Gegendarstellung?
Alles unfassbar! Was mir völlig unerklärlich ist - immer vorausgesetzt die
Ausführungen hier entsprechen den Tatsachen - welche Motivation steckt hier
hinter dem Verhalten / dem Vorgehen eines Richters / eines Gerichtes?
Prof. Dr. Aris Christidisaus
Gießenschrieb am 26.08.2012um
05:31 Uhr
Das ist die wahre
Frage hinter der Geschichte; sie hätte schon die Überschrift sein können, etwa:
„Der Richter und sein Denker“. Es ist aber fraglich, ob noch jemand den Artikel
darunter gelesen hätte; und es wäre immer noch nicht geklärt, ob nun der StA
nach- oder vorgedacht haben soll. Beim konkreten Ankläger könnte auch
grundsätzliche Bedenken am Denken äußern, wer Schriftsätze von ihm kennt. In
einem von ihnen behauptet er (der leibhaftige Dr. Stein), ich (der Autor und
Unterzeichner) sei mit der klagenden Kindesmutter Frau M. verheiratet gewesen,
zudem zu einem Zeitpunkt, da ich nicht einmal von ihrer Existenz etwas wußte.
So etwas hatte nicht einmal der ehem. Verteidigungsminister bis zum Verlust
seines akademischen Titels behauptet. Das würde eher die Überschrift „Der
Richter und sein Dichter“ rechtfertigen, und die Assoziation zu Dürrenmatt wäre
– weiß der Henker wo.
Zurück zu den Motiven:
Es gibt mindestens zwei mögliche und ein drittes, evtl. wahrscheinlicheres
Motiv für solche Prozesse:
(1.) Ein kriminelles Milieu wird irgendwo vermutet; und die gewissenhaften
hessischen Justizleute versuchen mit aller Kraft (man könnte sagen: mit
Eselsgeduld), die illegalen Machenschaften aufzudecken: Was im Artikel (der
Länge halber) nicht verraten wurde, ist, daß im Rahmen der „Befreiung“
nicht-entführter Kinder aus dem nicht-existenten Auto auch weitere
Hausdurchsuchungen wegen Drogenhandels vorgenommen wurden, bei denen, trotz
spektakulären Aufreißens der Polster aller Möbel, weder Drogen, noch Dealer,
noch Käufer, noch Spuren davon gefunden wurden.
Auch nach Kinderpornographie wurde gefahndet, sogar in zwei Bundesländern;
hierbei wurde ein Milchkarton von Aldi sichergestellt. Darin soll eine Kamera
versteckt gewesen sein, mit der verfilmt wurde, was mit Kindern geschah. (Dabei
unterstellte wohl die Staatsanwaltschaft, daß Kinder es gerne haben, wenn ihnen
Gewalt angetan wird. Aber sie leiden darunter, wenn sie dabei gefilmt werden;
deswegen verstecken Päderasten Kameras – logisch!)
Unklar ist, ob es im selben Zusammenhang stand, als vor wenigen Wochen die
wenig vorbereitete Gießener Polizei von dem völlig ahnungslosen Autor wissen
wollte, ob über seine Internet-Verbindung Autos in NRW illegal zum Kauf
angeboten worden waren.
Vielleicht (so die eine Vermutung) kommt man einmal hinter all die Missetaten
der vorgenannten Großmutter und/oder ihres Umfelds – noch bevor das
Justizbudget ausgeht.
(2) Die konkret belangten Personen (Großmutter, Lebensgefährte) sind bekannte
Dissidenten. Sie haben sich bisher nicht einmal einer oppositionellen
Partei-Räson gebeugt und statt dessen an staatstragenden Institutionen wie dem
Jugendamt Kritik geübt. Sie könnten einmal auch noch auf die Idee kommen, die
hessische Justiz als korrupt zu bezeichnen. Das hat seit der Gründung eines
Deutschen Staates noch niemand ungestraft behauptet. Deswegen müssen sie mit
martialischen (Durchsuchungs-) Maßnahmen und Verurteilungen eingeschüchtert
werden.
(3) Bei den Betroffenen geht es um unerwünschte Personen. Ob sie sich etwas
zuschulden kommen lassen oder nicht: Falls Beschuldigung und Schikane keine
Untaten aufdecken, so können sie immerhin für die Verfolger karriereförderlich
sein.
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 26.08.2012um
11:49 Uhr
Die Staatsanwaltschaft
hat vor allem nicht den Vorwurf geprüft, ob die 40jährige Frau Susanne M. in
Grünberg den Milchkarton mit Webcam selbst dorthin gestellt hat, denn es gibt ein
Gutachten, dass letztendlich genau das konstatiert. Die Staatsanwaltschaft hat
sich jedoch geweigert das Gutachten überhaupt anzuführen, geschweige sich die
Mühe zu machen, einen anderen Gutachter zu beauftragen. Sie beruft sich allen
auf die "Laiensphäre" der Mutter. Ich habe mir sagen lassen, dass die
anonymisierten Dokumente demnächst zur Einsicht auf einem Server zu finden
sind.
Peter Schäferaus
Gießenschrieb am 26.08.2012um
12:09 Uhr
Zu beachten ist hier
auch, dass Herr Staatsanwalt Philip Stein, sich sogar die Mühe gemacht hatte,
in einem anderen Bundesland anzurufen, um dort Erkundigungen über eine Zeugin
für das Verfahren gegen Frau J. einzuholen, ob es "polizeiliche
Erkenntnisse" über diese Zeugin gebe. Diese Informationen wurden nur über
eine Aktenanforderung in einer Familiensache bekannt. An einem solchen
unwürdigen Vorgehen erkennt man, dass man ohne Scheu Steuergelder verschwendet,
um in niederträchtiger Weise jemanden öffentlich zu stigmatisieren, denn es ist
nicht das erste Mal, dass Staatsanwaltschaft Gießen und Amtsgericht Gießen
diese Großmutter kurz nach einer Operation in Abwesenheit mit völlig
ungerechtfertigten drakonischen Strafen verurteilt hat und dabei regelmäßig die
Beweisaufnahmen verweigerte.
Gunda Endersaus
Gießenschrieb am 26.08.2012um
13:21 Uhr
Warum ermittelt nicht
die General-Bundesanwaltschaft wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch etc.
gegen solche Art von "Maruhn"e, "Stein"e,
"Wendl"s? etc. die anderswo im Lande z.B. als
"Wassermänn"er, etc. Ähnliches zu ihrer Selbstbefriedigung treiben,
von "Geber"n "Salz" in die geschlagenen Wunden geben lassen.
Dies während allenthalben zunehmend Desinteresse der Ämter an der Verfolgung
von Fällen tatsächlichen (d.h. nicht aus prozess- und macht-taktischen Gründen
frei erfundenen sexuellen) Kindesmißbrauchs und Kinderpornographie erkennbar
ist.
Könnte es sein, dass es dieselben Gestalten sind, die sich an Repressalien wie
z.B. grundloser Umgangseinschränkung, an widerrechtlichen, unbegründeten und
kinderschändenden Inohutnahmen sowie an Kinderpornos aufgeilen, wie zuweilen an
ihrem provozierenden fratzenartigen Gegrinse zu erkennen ist?
Gehören solche offensichtlich charakterlich ungeeigneten Gestalten nicht längst
aus dem Staatsdienst entfernt, wenn aus dem RechtSStaat einmal ein Recht-Staat
werden soll, wie man uns glauben machen wollte.
Warum lassen sich deutsche Bundesbürger noch immer solche Macht-Eskapaden von
derart kranken karrieregeilen Gestalten gefallen und von straffrei-korrupten
Politikern als sog. "Richterliche Unabhängigkeit" verkaufen? Warum
lassen sie noch immer nicht öffentliches Interesse erkennen? Was muss noch
alles geschehen?
Hatten wir nicht damals alle geschworen, dass wir dergleichen NIE WIEDER
erleben wollen? Haben sich nicht statt dessen die Methoden von vor 20 Jahren
auf die ganze Republik ausgebreitet und dem Stand der Technik entsprechend
verfeinert?
Und keiner soll diesmal sagen können, man hätte es nicht gewusst!
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 26.08.2012um
13:41 Uhr
Mutige Worte, zu denen
sich nicht mehr viele Bürger aufraffen. Die Redaktion wird soviel Deutlichkeit
sicher vertragen können.
Herbert Greiplaus
Allendorf (Lumda)schrieb am 26.08.2012um
16:10 Uhr
Danke, Frau Jakob, für
die Korrektur. Da habe ich mich vertan. Entschuldigung.
20 Tagessätze zu 15 Euro sind 300 Euro. (Sicher auch beim Königlich-Bayerischen
Amtsgericht.)
Die Fragen aus dem mutigen Kommentar von Frau Enders möchte ich herausnehmen
und beantworten:
Als das Grundgesetz geschaffen wurde, war ich noch Kind. Ich kann mich aber
noch gut an die Gespräche der Erwachsenen erinnern. Die Amerikaner haben uns
mehrmals eindringlich geraten, die Justiz in die Demokratie einzubinden, damit
die Bürger mitsprechen können, damit ‚das’ (genau das, was Frau Enders
beschreibt) nicht mehr geschieht. Dieser Rat wurde nicht befolgt.
So ist es möglich, dass die Justiz bestimmt, was der Bürger unter Demokratie zu
verstehen hat und das nicht, obgleich nach unserem Grundgesetz die Demokratie
vom Volke aus gehen sollte.
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 27.08.2012um
20:22 Uhr
Sehr gute Frage Frau
Then. Denn hier scheint es keine einheitlichen Maßstäbe zu geben, sondern, dass
nach Windrichtung Entscheidungen getroffen werden. Man muss sich schon fragen
dürfen, um wessen Schutz es wirklich geht: um den Schutz der Kinder, oder den
der Behörden.
Andrea Jacobaus
Gießenschrieb am 22.10.2012um
02:29 Uhr
Vor Gericht war klar,
dass der angeklagte Kindesvater nie im Ausland war, demnach hat auch nie eine
Kindesentführung gem. § 235 Abs. 1 u. 2 stattgefunden, weshalb auch die
Bekundung des öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft nicht trägt,
denn eine Verbringung der Kinder ins Ausland hat es nachweislich nicht gegeben
und die Großmutter kann somit keine emotionale Beihilfe geleistet haben:
§ 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder
vorenthält.
(2) */_Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem
Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich
dorthin begeben hat._/*
(…)
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur
auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von
Amts wegen für geboten hält.
*/_Das besondere öffentliche Interesse konnte aber gar nicht stattgefunden haben,
denn es gab nie ein Verbringen ins Ausland der Kinder!!!!_/*
Das heißt defacto, dass der eigene Vater die Kinder entführte, was in
Anbetracht des Verhaltens eines Vaters nicht strafbar im Sinne des § 235 Abs. 1
StGB ist, da er Vater der Kinder ist und der Gesetzgeber in § 235 Abs. 2 StGB
hier nur multikulturelle Fälle mit Auslandsberührung im Auge hatte. Demnach
hätte auch der angklagte Kindesvater freigesprochen werden müssen. Das
Verfahren hätte nicht nur eingestellt werden dürfen! Der angeklagte Kindesvater
war mit seinen Kindern noch nie im Ausland!
Der Staatsanwalt spekulierte mit einem auf dem beschlagnahmten Rechner
gefundenen Absatz, in dem u. a. stand, "dann haue ich lieber nach G.
ab" sinngemäß. Hierzu hat die Schwester des angeklagten Kindesvaters vor
Gericht als Zeugin ausgesagt, dass sie das an ihre Tante in Göttingen
geschrieben hatte und mit G. Göttingen gemeint war. Der angeklagte Kindesvater
hat vor Gericht vor allem durch Arztbesuche (mit schriftlicher Zeugenaussage
seiner Ärztin) und schriftlichen Belegen über einen Aufenthalt in Center Parks,
Tankquittungen etc. nachweisen können, dass er die ganze Zeit in Deutschland
war! Es wurde auch in mehreren Schriftsätzen Beweis angeboten, dass der
Kindesvater sich mit seinen Kindern für die verbliebene Zeit in Niederbayern in
der Ferienpension G. befunden hatte. Das Verfahren hätte somit nicht nur
eingestellt werden dürfen, sondern Herr M. hätte freigesprochen werden müssen.
Dann wurde die Mutter des angeklagten Kindesvaters, um die es den Strafverfolgungsbehörden
eigentlich ging, auch noch zu einer nicht stattgefundenen Beihilfe zur
Auslandsverbringung ihrer eigenen Enkelkinder verurteilt, was nach dem Gesetz
gar nicht möglich ist.
Gemäß § 11 iVm § 344 StGB könnte von der vorsätzlichen Verfolgung Unschuldiger
ausgegangen werden. Die Gießener Justizbehörden würden sich nicht das erste und
wahrscheinlich auch nicht das letzte Mal nachsagen lassen müssen, dass sie mit
Methoden des Dritten Reiches hantieren (vgl. Fall Bergstedt).