Gießen | – und falls es eine solche
Industrie gibt: Ist sie von Gießener Richtern unerkannt, geduldet, unterhalten,
eingerichtet? Am Do., dem 15.03.2012, wird um 10:00 Uhr vor dem Landgericht Gießen, Ostanlage
15, 35390 Gießen, im Raum 107, über die Klage gegen eine in Gießen tätige
psychologische Gutachterin verhandelt. Der Termin ist öffentlich und findet,
nach mehreren unbegründeten Vertagungen und Kammerwechseln,
höchstwahrscheinlich (und von dieser Bekanntmachung unbeeinflußt) statt.
Gegenstand der Klage ist naturgemäß nicht etwa die Gründung oder Tätigkeit in
einer industriell betriebenen Anfertigung von Gefälligkeitsgutachten, sondern,
viel banaler, die Feststellung, ob (bzw. daß) sich die beklagte Sachverständige
Amtsanmaßungen und Schweigepflichtverletzungen erlaubt hat, die jeden
gesetzlichen Rahmen weit hinter sich ließen, ein Honorar mit teils
unzulässigen, teils fingierten Posten in Rechnung stellte – und vor allem: zwei
Kinder einem bis heute andauernden sexuellen Mißbrauch zuführen half.
Die Gutachterin war am 01.03.2010 vom Amtsgericht Gießen beauftragt worden, zu
untersuchen, ob die Kinder nur einem der beiden
geschiedenen Eltern überlassen werden sollten, ob bei letzteren
„Einschränkungen in der Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit vorliegen“, und ob
die Kinder „Unterstützung (...) in Form einer psychotherapeutischen Maßnahme“
benötigen, nicht zuletzt, weil der Kindesmutter sexueller Mißbrauch der Kinder
vorgeworfen wurde.
Die Sachverständige hatte ihr Gutachten bis zum 01.06.2010 abgeben sollen – was
sie aber offenbar nicht weiter belastete: Bis sie der Kindesvater (der heutige
Kläger) am 28.07.2010 ablehnte, hatte sie einen Urlaub gemacht, andere Aufträge
angenommen und mindestens einen Teil ihrer gerichtlich festgelegten Maßnahmen
unterlassen. Es ist daher zu vermuten, daß im Prozeß auch die Rolle von
Justizangehörigen zur Sprache kommt. Denn die Terminüberziehungen,
Kompetenzübertretungen und (vor allem) die Verstöße gegen ihr Fach sind zwar
der Gutachterin seitens Angehöriger von vier (in Worten: vier) Universitäten,
nicht aber vom Gericht beanstandet worden, im Gegenteil: Eine (buchstäblich
„sagenhafte“) Honorar-Forderung über 9.376,75 EUR wurde mit Unterschrift und
Stempel der zuständigen Richterin am 21.09.2010 für „sachlich und rechnerisch
richtig“ befunden und von der Gerichtskasse beglichen. Das geschah fast 4
Monate nach Ablauf der Frist zur Vorlage des Gutachtens und 9 Monate, bevor das
Gutachten (auf Drängen des Klägers) mit Stempel vom 20.06.2011 in das
Amtsgericht tatsächlich einging. Noch vor der Frist-Überziehung um ein Jahr und
20 Tage hatte die Gießener Amtsrichterin bestätigt, daß das Gutachten 210.330
Zeichen umfaßte, obwohl sie es (nach eigenen Angaben) nie zu sehen bekommen
hatte.
Die frühen Klagen des heutigen Klägers blieben nur scheinbar folgenlos: Am
29.06.2010 wollte die (zuvor abgetauchte) Gutachterin sich unbedingt durchs
ganze Haus (inkl. fremder Räume) führen lassen. Zwei Tage später (am
01.07.2010) kam ein Trupp von ca. 10 bewaffneten Polizisten, die ohne
richterlichen Befehl in denselben Räumen stundenlang nach Hinweisen auf
„entzogene“ (fremde) Kinder durchsuchten – um, natürlich, nichts zu finden: Es
wurden gerade in Gießen keine Kinder vermißt. Da es aber keinen
Durchsuchungsbefehl gegeben hat, ist es bis heute für den Kläger schwer,
Konsequenzen für diese Willkürmaßnahme zu verlangen: Die Polizei handelte auf
Geheiß der Staatsanwaltschaft, diese auf Fehlinformation durch das Gericht –
und letzteres hat nun mal keine Durchsuchung beim Betroffenen veranlassen
wollen. Ergo gibt es nur Unschuldige und einen bedauerlicherweise Geschädigten.
Die Richterin wies am 01.09.2010 alle Beschwerden gegen ihre Gutachterin ohne
lange Begründung (zumal als „unbegründet“) zurück und entschied ohne die
fachliche Unterstützung, die sie zuvor zur Entscheidungsfindung vermißt hatte.
Sie hatte sich ohnehin recht früh auf die Seite der Mutter gestellt und vor
allzu viel Einsatz psychologischen Sachverstands bzgl. des Mißbrauchsvorwurfs
gewarnt, indem sie schon in einem früheren Beschluß (vom 27.12.2007) den
Kindesvater darauf hinwies, „dass weitere Verfahren (...) zu einer Verminderung
der Lebensqualität“ führen.
Als die Gutachterin im Juni letzten Jahres ihr Werk vorlegen mußte, konnte man
darin die Ergebnisse erfahren, die bei der Untersuchung der Kinder
herausgekommen waren: Der Vater der Kinder (der heutige Kläger) sei „paranoid“.
Sinnwidrig ist dabei nicht nur die Tatsache, daß hier mit scheinbarem Ernst
andere untersucht und über andere befunden wird, sondern auch, daß hier eine
Psychologin als Fachfremde eine psychiatrische Diagnose stellt – als würde ein
Zahnarzt einen Darmkrebs diagnostizieren, zudem nicht beim Patienten selbst,
sondern bei seinen Verwandten. Es sei angemerkt, dass es sich bei diesem
Vorgehen der Gutachterin um keinen Einzelfall handelt (s.u.), und daß es sich
in Hessen spätestens seit dem letzten Regierungswechsel 1999 als
Disziplinierungsmaßnahme einer wachsenden Beliebtheit erfreut, so z.B. bei
allzu gewissenhaften Bundeswehrangehörigen und Finanzbeamten (s.a. [1]).
Die Diagnose konnte noch so willkürlich und unqualifiziert sein, sie stellt
dennoch (vorbehaltlich eines Widerrufs) einen Entlassungsgrund dar. Der Kläger
stand somit vor der Alternative, entweder „grad’ so eben“ die fast fünfstellige
Honorarsumme für den Spaß am Mißbrauch seiner Kinder und für seinen Ausstand
aus dem Berufsleben zu entrichten – oder die Zivilcourage und einen
vergleichbaren Betrag aufzubringen, um Spuren für die Nachwelt zu hinterlassen
und Öffentlichkeit (vielleicht sogar Gerechtigkeit) herzustellen.
Erst nach einjährigen Recherchen des Klägers teilte ihm der Hessische
Datenschutzbeauftragte mit Post vom 14.09.2011 mit, was ihm zuvor der
Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen auf amtliche Anfrage zur Kenntnis hatte
geben müssen: Die besagte Gießener Richterin hatte an der fingierten
Beschuldigung des Klägers um angeblich verschwundene Kinder mitgewirkt. Da die
Richterin als betont karrierebewußt gilt und der Kläger ein ehemaliger
unbequemer oppositioneller Stadtverordneter ist, bekommt die Angelegenheit
einen zusätzlichen Beigeschmack; ein Zusammenhang mit dem Verfahren am
23.02.2012 vor dem Amtsgericht Gießen ist nicht auszuschließen (s.a. [2]).
Das Gericht wird sich vermutlich am 15.03.2012 mit diesen Fragen *nicht*
beschäftigen – vielleicht aber mit der Tatsache, daß zwischen der Aufdeckung
der o.a. Vorgänge und der Einreichung der Klage gegen die Gutachterin, eine
ganze Reihe von Familien zusammenfand, die dabei waren, gegen dieselbe
Sachverständige zu klagen. Denn sie sahen sich als Opfer einer unheiligen
Allianz des Jugendamts und des Familiengerichts Gießen, die sich (offenbar
öfter) der fachlichen „Flexibilität“ der nun beklagten Gutachterin bedienten,
um mißliebige Kritiker zu disziplinieren.
Der Kontakt unter den Betroffenen war großteils über diese Online-Zeitung
zustande gekommen.
Man kann sicherlich ein Lob für die Gießener Zeitung auch unter einem anderen
Titel und, vor allem, kürzer fassen – nicht aber ein Lob von diesem Format und
von dieser Güte!
[1]
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-76551129.html
[2]
http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/62559/verhoehnung-von-kinderrechten-verleumdung-von-dissidenten-oder-pressefreiheit/Kommentare zum Beitrag3.293
Antje Amstein aus
Gießen schrieb am 10.03.2012 um
21:46 Uhr
Danke für den Beitrag,
gegen diese Korrupten Staatsdiener ist leider kein Kraut gewachsen. Immer mehr
Menschen durchschauen dieses System und wehren sich!
345
Birgit Hofmann-Scharf aus
Gießen schrieb am 10.03.2012 um
22:26 Uhr
Die Klage wendet sich,
wenn ich es richtig verstehe, gegen diese Gutachterin,
mit Recht !
Was bitte ist / wird mit der besagten Richterin des Familiengerichtes .
Wird dieser, nicht unwesentliche, "Beigeschmack" denn auch noch ein
Thema ? Wenn sich "die rechtsprechende Gewalt " unverantwortlichen
Hilfsmitteln bedient, so ist das mit der Gesetzgebung doch nicht vereinbar.
79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 10.03.2012 um
22:49 Uhr
Nun, was die Gerichte
bzw. hier: Richterin, betrifft, bleibt auch hier nur der Weg durch die
Instanzen. Wenn nötig, bis zum EUGH. In der Hoffnung, dass noch ein Funken an
Demokratie in Deutschland übrig geblieben ist, kann man hoffen, dass das
Verfassungsgericht schon vor dem EUGH entscheidet. Die Gerichte auf Landesebene
- außer ggfs. der Staatsgerichtshof (wird abzuwarten sein), handeln m. E. zu
häufig willkürlich und politisch gesteuert.
249
Prof. Dr. Aris Christidis
aus
Gießen schrieb
am 11.03.2012 um 00:41 Uhr
Man muß bedenken, daß
es nicht trivial ist, gegen solche Strukturen vorzugehen. Man kämpft
schließlich nicht gegen Individuen, sondern gegen ganze Seilschaften, die
personell weitgehend ungebunden funktionieren, wo der Einzelne bei Bedarf (etwa
bei „Übereifer“ oder Verurteilung) ersetzt werden kann. Es gibt so etwas wie
ungeschriebene Gesetze, die (in ihrer Grundfassung) auch der unbescholtene
Sterbliche intuitiv erfassen kann. Man denke etwa an Situationen, wo man
jemandem „Mut“ attestiert. Umgekehrt ist es für viele „normal“, daß z.B. der
Oppositionelle im Parlament keinen Respekt genießt, und daß jeder halbgare
Schreiberling ihn als „wirr“ bezeichnen kann, ohne besondere Konsequenzen
befürchten zu müssen.
Hart ist es, wenn auch mächtige Entscheidungsträger plötzlich zurückschrecken.
So ist der o.a. sexuelle Mißbrauch nicht nur ärztlich, sondern auch von der
Beauftragten der Bundesregierung als solcher bestätigt worden. (Wie immer heißt
es zunächst in solchen Fällen: „Na ja, ob das wirklich so war. Und ausgerechnet
die Mutter!?…“) Die Beratung der Beauftragten riet hier, umgekehrt, die
Gerichte einzuschalten. Als sie erfuhr, daß es schon Gerichtsbeschlüsse darüber
gab, die den Mißbrauch verewigten, war der Dialog zu Ende: Als Teil der
Exekutiven wollte sie keine Kollision mit der Judikativen riskieren. Ende.
Funkstille.
Es war auch eine harte Lektion zu lernen, daß weder Staatsanwaltschaft, noch
Polizei, noch Gericht, noch Verfahrenspfleger oder Jugendamtsmitarbeiter dem
Bürger zu antworten brauchen, wenn dieser z.B. fragt, wie sie sich erdreisten,
ihn einer erdachten Straftat zu verdächtigen. Da gab es Gießener Ämter, die nur
dem Regierungspräsidium Darmstadt verantwortlich sind, andere, die nur das OLG
Frankfurt angehen kann, weitere, die nur der Datenschutzbeauftragte befragen
darf u.s.w.. Und dann wechselten im letzten Jahr die Zuständigkeiten, und man
war auf die Gewissenhaftigkeit einzelner Beamter angewiesen, daß sie entweder
unter neuem Briefbogen oder unter Verweis auf den Nachfolger im neuen Amt die
Angelegenheit am Laufen hielten. Diese Menschen mögen rar sein – aber die gibt
es!
Die Macht dieser Strukturen (viele bezeichnen sie als „bandenähnlich“)
erscheint oft so unüberwindbar, daß sie (auch im obigen Kontext) einmal soweit
gingen, schriftlich zu bestätigen, daß in einem ausgefüllten Fragebogen ein
Kästchen „ganz klar“ nicht an-, sondern durchgekreuzt war. In diesem
Zusammenhang konnte (wieder nach endlosen Anläufen, Korrespondenz und
Rückfragen) ein Amtsleiter einer Landesbehörde in Kassel erst lachend am
Telefon und dann schriftlich bestätigen, daß (sinngemäß) wo kein „Nein“
angekreuzt wurde, das Kreuzchen beim „Ja“ als Antwort gilt. Monate später wurde
ein weiteres Telefonat mit dem selben Menschen notwendig, weil die Konsequenzen
jenes Kreuzchens amtlich zu beziffern wären. Dieses Telefonat war gar nicht
mehr lustig: Der Mann wußte (mehrere Monate nach der Befassung mit der Sache)
alle Einzelheiten aus dem Kopf. Er trug noch mal den Fall vor und beendete das
Gespräch abrupt, weil er (wie er wörtlich sagte), befürchtete, in irgend etwas
„hineingezogen“ zu werden.
Das sind Rückschläge, an denen anscheinend viele kapitulieren – zumindest jene,
denen Rudi Dutschkes Aufruf zum „langen Marsch durch die Institutionen“ kein
Begriff ist.
Im konkreten Beispiel bekam der (eingeschüchterte?) Bedenkenträger eine
offizielle Anfrage per Einschreiben. Das kostet, dauert, nervt – aber sonst
behalten wir die herrschenden feudalistischen Strukturen auf alle Ewigkeit.
7
Franz J.A. Romer aus
Gießen schrieb am 11.03.2012 um
02:26 Uhr
Der Begriff
Falschgutachtenindustrie erweckt den Eindruck, es existiere eine Industrie.
Gegenstand soll regelmäßig sein, man könne eine Erziehungsgeeignetheit der
Eltern psychologisch feststellen. Das ist Hybris. Ich will das jetzt nicht
wissenschaftlich untersuchen, gebe jedoch folgendes zu bedenken:
die beklagte „Sachverständige“ verfügt über ein angebliches „Institut“. Damit
berühmt sich die Gutachterin falscher Tatsachen, denn sie alleine bildet das
„Institute“. Wahrscheinlich stellt sie sich dazu im Halbkreis auf?
Ebenfalls ist sie als Dipl. Psychologin nicht berechtigt, psychiatrische
Diagnosen zu erstellen. Dies endet also regelmäßig in der Erstellung eines
strafbar falschen Gesundheitszeugnisses. Da waltet der Reichsminister in seinem
Heilpraktikergesetz – HeilprG vom 17.02.1939 BGBl. I S. 251 - ich hoffte immer,
die Nazigesetze seien abgeschaltet worden?
Ich verweise auf den Beitrag "Nicht enden wollende Hybris der
„Rechtsprechung“
Über den Wahn, die artspezifischen Fähigkeiten zur Elternschaft „begutachten“
und „beurteilen“ zu dürfen auf
www.Kindesraub.de und
weiterer. Zur Institution Jugendamt übe ich etwas Zurückhaltung: jedoch, Ämter
mit nur halbem Dienstaufsichtsverpflichteten – eben nur einer Rechtsaufsicht,
entgegen den Landes- und Bundesbeamtengesetzen und dem Grundgesetz, sind
„halbe“ Ämter. Halbe Ämter sind illegal und gehören umgehend geschlossen. Franz
J. A. Romer
79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 11.03.2012 um
10:52 Uhr
Die Gutachterin, um die
es hier geht, Frau Diplom-Psychologin L.-L., führt nicht nur zu Unrecht die
Bezeichnung "Institut für psychologische Gutachten" in Gießen,
sondern sie hat in mehreren Fällen in ihren unzulässigen "Informatorischen
Gesprächen" die Angaben einiger Beteiligten völlig verdreht und unwahr
dargestellt und dies zudem ohne Schweigepflichtsentbindung, was nur eine von
mehreren Straftaten darstellen dürfte.
Nichtsdestotrotz ist das Landgericht Gießen der Auffassung, die Gutachterin
darf behaupten, was sie will, so dass davon ausgegangen werden muss, allein der
Marsch durch die Instanzen wird hier Abhilfe gegen diesen unsäglichen Filz in
Gießen schaffen. Die mehrfachen Terminverlegungen in dieser Sache und ein
plötzlicher Kammerwechsel mitten im Verfahren, ohne Begründung! lassen tief
blicken. Den Ausgang des Verfahrens kann man sich denken.
Zum Heilpraktikergesetz aus dem deutschen Reich kann ich nur sagen, dass es
nach Belieben von den Gießener Justizbehörden ausgelegt wird. Das gilt nicht
für alle deutschen Gerichte, wie mir bekannt ist. Da wäre es allerdings
angebracht, dieses Gesetz etwas deutlicher zu formulieren, so dass auch die
Gießener Behörden den Sinngehalt erfassen können.
3.293
Antje Amstein aus
Gießen schrieb am 11.03.2012 um
11:40 Uhr
Nicht Aufgeben,
kämpfen, kämpfen, kämpfen! Meine Kinder wurden in der DDR geraubt und ich
kämpfe seit 25 Jahren und ich werde nicht aufgeben bis es endlich Gerechtigkeit
gibt! Meine Erfahrung mit dem Gießener JA hält sich in Grenzen, die Art und
Weise im Umgang mit Opfern ist Menschenunwürdig! Selbst wenn Beweise vorliegen
das Unterlagen gefälscht wurden, wird weiter bestritten das Unrecht geschehen
ist. Ich meine das "das korrupte System JA" nicht nur in Gießen
existiert. Sondern überall in Deutschland geschehen vorallem im Bezug auf
Kinderraub merkwürdige Dinge (human ausgedrückt)! Die Justiz ist da nicht
wirklich eine große Hilfe, außer es geht um den Schutz der Täter!
7.455
Peter Herold aus
Gießen schrieb am 11.03.2012 um
14:00 Uhr
Es gibt auf der Welt
Dinge, da kann man/frau nur den Kopf schütteln.
249
Prof. Dr. Aris Christidis
aus
Gießen schrieb
am 11.03.2012 um 14:19 Uhr
Ich glaube, Äsop
erzählte vom Ertrinkenden, der die Pallas Athena anrief und um Hilfe schrie.
Ein Passant rief ihm zu: "Zu Athena mußt Du auch die Hände bewegen!“
Hier angewandt hieße es wohl: „Zu dem Kopf mußt Du auch mit dem Zaunpfahl
winken!“ – bzw.: „… die juristische Keule schwingen!“
79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 11.03.2012 um
14:33 Uhr
Bei dem regen
Interesse, stelle ich mir vor, dass der Gerichtstermin wegen der öffentlichen
Aufmerksamkeit erneut abgesagt wird.
8
Peter Briody aus
Gießen schrieb am 12.03.2012 um
17:27 Uhr
Was das Gutachten
betrifft, ist Gießen keine Ausnahme: Man begegnet die gleichen Unregelmäßigkeiten
flächendeckend durch das ganze Bundesgebiet.
Das Problem könnte erheblich gemindert werden, indem das Gutachten über eine
zentrale und neutrale Stelle beauftragt werden, die auch für die Überwachung
und Erneuerung von Zulassungen zuständig ist. Die Qualität der
Berichtschreibung sowie der Beauftragung wird ebenfalls von dieser Organisation
überwacht. In anderen Ländern, z.B. Großbritannien, ist dies seit eh und je
Praxis. In GB, Betroffene bekommen, innerhalb einer gewissen Frist vor dem
Prozess, den Gutachtenentwurf zum Kommentieren. Das Gutachten wird dann mit
diesen Kommentaren finalisiert und fristgemäß geliefert.
Was die Gerichte angeht, befinden sich die formale Vorgänge in so einem
desolaten Zustand, dass man meinen muss, hier handelt es sich um ein
Entwicklungsland. Man hat z.B. keine „Laws of Discovery“ und versteht nicht
einmal, was „Hörensagen“ bedeutet. Die meisten Prozesse bestehen aus lauter
Asymmetrie zugunsten einer favorisierten Partei. Dazu werden sie später nur
schlampig dokumentiert. Die „deutsche Gründlichkeit“ scheint nur
Produktorientiert zu sein: Man braucht sie, auf jeden Fall, nicht in der Justiz
zu suchen.
7.455
Peter Herold aus
Gießen schrieb am 12.03.2012 um
17:40 Uhr
Hat darum Justitia
eine Augenbinde;-(
79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 12.03.2012 um
19:23 Uhr
Ob Justizia eine Augenbinde
trägt, kann ich nicht beurteilen. Ich möchte aber den von mir hochverehrten
Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner zitieren, der mir heute (12.03.2012)
in einer Email folgendes mitteilte:
" (...) Hintergrund ist das Abrutschen der Beguachtungstätigkeit in
Familiensachen von der Diagnose von Tatsachen ins Vulgäre subjektiver
Einschätzung, was darauf hinausläuft, Eltern abzutaxieren und zu beurteilen,
statt die Kinder darauf zu untersuchen, ob sie normalentwickelt und zu ihrem
Wohl aufwachsen oder ob bei ihnen eine Psychische Deprivation im Kindesalter zu
diagnostizieren sei. Es ist noch nicht lange her, da war ich den
Familienrichtern gram, die sich solche Gutachten bieten ließen. Heute nicht
mehr, weil ich mit einbeziehe, es werde manchen Familienrichter oder
-richterinnen geben, die noch nie ein korrekt formuliertes Gutachten in der
Hand hatten."
7.455
Peter Herold aus
Gießen schrieb am 13.03.2012 um
11:07 Uhr
Liebe Frau Jacob, sie
hat sie auf Statuen und sonstigen Abbildungen auf und es soll damit
ihre"Neutralität" unterstrichen werden. Ich glaube aber, wenn ich den
Beitrag und Kommentare hier lese, dass sie die Binde abgenommen oder
hochgeschoben hat, dabie aber eventuell auf dem einen oder anderen Auge dann
blind ist.
79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 13.03.2012 um
12:00 Uhr
Lieber Herr Herold,
ich vermute, dass Sie ebenso wie ich, das mit Justizias Augenbinde im
übertragenen Sinne gemeint haben, denn ich bin nicht sicher, ob allen
Familienrichtern die akutelle Rechtsprechung bzgl. der Vorlage sowohl von
gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten als auch von Parteigutachten
tatsächlich bekannt ist. Will damit sagen, dass ich nicht weiß, ob bewusst
gegen höchstrichterliche Rechtsprechung verstoßen wird, oder ob einfach
Ahnungslosigkeit herrscht. Die zuständige Richterin hat eine Sorgerechtsentscheidung
getroffen bevor das Gutachten überhaupt vorlag, was per se nicht zulässig sein
dürfte, wenn es um den Entzug der gesamten elterlichen Sorge geht. Das sagen
zumindest die Juristen. Es passiert auch immer wieder, wie auch in der hier
kommentierten Sache, dass Privat- oder Parteigutachten vorgelegt werden, die
keine Beachtung finden. Dies obwohl gemäß einer Entscheidung des BGH das
Gericht zwingend gehalten ist, auch Privatgutachten zu berücksichtigen, weil es
sich hier um die Prüfung eines Gerichtsgutachtens durch weiteren
Sachverständigen handelt, also um Personen mit eigener Sachkunde (Beschluss des
BGH - IV ZR 57/08 vom 18.05.2009). Die Ergebnisse von Untersuchungen zu einer
möglichen vorliegenden Psychopathologie des Autors, die von hochrangigen
promovierten Professoren für Psychiatrie durchgeführt wurden, erbrachten, dass
dem Autor seine seelische Gesundheit bescheinigt wurde. Zudem wurden Prüfungen
des hier diskutierten Gutachtens von drei unabhängigen promovierten Professoren
für Psychologie vorgenommen, die das Gutachten von Frau Diplom-Psychologin
Bettina L.-L. für völlig haltlos und für schwerwiegend fehlerhaft befanden.
Justizia dürfte hier in erster Linie auf dem "linken" Auge blind
sein. Man darf gespannt sein, welche Rechtsauffassung das Landgericht vertritt.
169
Heinz-Joachim Sauter aus
Gießen schrieb am 13.03.2012 um
17:32 Uhr
Ich verlasse mich
allein auf meinen Menschenverstand und die deutsche Rechtssprechung geht mir ..
..... vorbei!
249
Prof. Dr. Aris Christidis
aus
Gießen schrieb
am 13.03.2012 um 23:32 Uhr
Manch einer verfügt
leider nicht über so viel Intellekt, daß es ihm egal ist, ob schließlich unter
der Androhung physischer Gewalt (Polizei-Einsatz) die eigenen Kinder mindestens
für den Rest ihrer Kindheit zum sexuellen Mißbrauch freigegeben werden und man
selbst eine mühsam und mit viel Arbeit und Verzicht aufgebaute berufliche
Existenz als "paranoid" verlassen muß, um "gerade mal eben
kurz" psychiatrisiert zu werden.
Möglicherweise liegt hier auch ein Mißverständnis vor:
Hier geht es um Gerichtsurteile und Verwaltungsakte ("der Akt"),
nicht um Werturteile und Verwaltungsakten ("die Akte"). Über den
Stellenwert letzterer Kombination könnte man sich einigen - wobei ich (als
bürgerlicher, wissenschaftlicher Beamter) auf einer etwas gepflegteren
Ausdrucksweise insistieren sollte. :-)
169
Heinz-Joachim Sauter aus
Gießen schrieb am 14.03.2012 um
08:02 Uhr
Die gepflegte
Ausdrucksweise überlasse ich den "Oberen", die oft weniger Grips im
Kopf haben. Da habe ich ja genau die Zielgruppe "Beamter" erwischt,
die zwar besser schreiben können, aber beim genaueren "Betrachten"
kaum intelligenter sind. Ich rede und schreibe wie mir der Schnabel gewachsen
ist.
7.455
Peter Herold aus
Gießen schrieb am 14.03.2012 um
10:23 Uhr
Danke Frau Jakob
6
Ingo Krause aus
Gießen schrieb am 14.03.2012 um
13:28 Uhr
Ich kann bestätigen,
dass die unheilige Allianz zwischen Familienrichter(inne)n und Gutachtern
bundesweit besteht. Mir selbst wurde durch Berliner Gerichte mein Sohn (in
Hamburg geboren und Berlin aufgewachsen) weggenommen, nachdem ich 2 Jahre
alleinerziehende Vater war, und nach Moskau geschickt.
Obwohl der erfahrene Verfahrenspfleger deutlich gesagt hat, dass die Mutter
zurück nach Deutschland ziehen sollte.
Der Richter nutzte das durch mehrere renommierte Kinderpsychologen fachlich
widerlegte und parteiliche Gutachten, um seinen Beschluss komplett darauf zu
begründen.
Inzwischen hat sich in Berlin/Brandenburg eine Gruppe betroffener Eltern
gebildet, die vom selben Gutachter betroffen sind.
Auch aus Hamburg und anderswo sind reichlich ähnliche Fälle bekannt.
Wir müssen gegen ein System kämpfen, indem eine übermächtige, unkontrollierte
Macht nach Willkür regiert, nur ständige Präsenz in den Medien wird diesen Turm
ins Wanken bringen !
Denn die Richter profitieren von erhebliche Arbeitserleichterung (und
Beschlusssicherheit "wir haben ja alles fachlich prüfen lassen")
durch Gutachter einerseits, andererseits können Gutachter auch Hoflieferanten
sein....lebens- und realitätsfremde Beschlüsse der Richter sprechen darüber
Bände.
Die Gutachter, zu denen wohl sonst kein Patient freiwillig gehen würde, werden
für den Unsinn, den sie oft schreiben hoch bezahlt, Inkasso durch die
Justizkasse, Reklamation und Umtausch: ausgeschlossen !
Wo sind unsere Politiker, die alle eine Meinung zu einem seicht mittelmäßigen
Bundespräsidenten haben, dem die Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen sind,
aber wenn es um unsere Kinder in Deutschland geht in tiefes Schweigen verfallen
?
79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 15.03.2012 um
16:30 Uhr
Frau
Diplom-Psychologin Bettina L.-L. hat in der heutigen Gerichtsverhandlung vor
dem Landgericht Gießen ihre Diagnose, die sie beim Autor gestellt hat,
widerrufen.
Das Landgericht will am 05.04.2012 entscheiden.
8
Peter Briody aus
Gießen schrieb am 19.03.2012 um
07:47 Uhr
„Idiotentests“ für
Gerichte und Gutachter.
-------------------------------------------------------
Interessant ist, dass Andrea Jacob (12.03.2012 um 19:23 Uhr) berichtete, dass
sie eine eMail vom Prof. Dr. Klenner erhalten hätte. Prof Klenner teilte mit,
dass die meisten Richter noch nie ein richtig formuliertes Gutachten in der
Hand gehabt hätten. Hier sind aber nicht alleine die Gutachter daran schuld.
Die Richter sind diejenigen, die imstande sein sollten, ein Gutachten in
Auftrag zu geben. Einfache Fragebögen [1], die zur Richterüberprüfung
konzipiert sind, ergaben nach Überprüfung von etwa 40 Gutachten
niederschmetternde Ergebnisse: Kein Gericht hat eine zufriedenstellende
Beauftragung zustande gebracht. Die Gutachterüberprüfung [2] war wenig besser,
aber zumindest haben 2 Gutachter unter 40 gute Ergebnisse erzeugt.
Die zwei Fragebögen [1 und 2] sind mehr oder weniger „Idiotentests“, die dazu da
sind, herauszufinden, ob ein Gericht einen Auftrag richtig vergeben und ob der
Gutachter einen kohärenten Bericht schreiben kann. Der fachliche Inhalt spielt
hier keine Rolle.
Die Probleme dieses Korruptionsanfälligen Systems, nämlich die Beauftragung der
„üblichen Scharlatane“, sind in [3] beschrieben. Eine Lösung bietet die
Zentralisierung der Gutachterbeauftragung zusammen mit Qualifizierter
Kontrolle, wie in GB und USA üblich ist.
Was das Gutachter-Verfahren angeht, ist GB [4] wiederum vorbildlich.
Die Richter-Rotation
----------------------------
Um die Korruption um noch eine Stufe zu reduzieren und Seilschaften, mit der
Jugendhilfe, aufzulösen, ist die drei jährige Rotation von Richtern
empfehlenswert. Dies läuft nach [5 und 6]. Obwohl dies auf heftigen Widerstand
stoßen würde, es ist nichtsdestoweniger zumutbar: Die Militärs müssen es
machen.
Man muss nur eine separate Lösung für die einzigartigen Gerichte wie, z.B. das
Bundesverfassungsgericht Bundesgerichtshof etc.
Peter
Briody
Links:
1.
http://www.eucars.de/hilfsmit/images/F2010/F2010P_TeilB.pdf2.
http://www.eucars.de/hilfsmit/images/F2010/F2010P_TeilA.pdf
3.
http://www.eucars.de/download/family-courts/100329_ec_dgs_complaint_voll_en_sig.pdf
4.
http://www.justice.gov.uk/courts/procedure-rules/civil/rules/pd_part35
5.
http://www.eucars.de/joomla/images/stories/models/RichterRotationI.pdf
6.
http://www.eucars.de/joomla/images/stories/models/RichterRotationII.pdf79
Andrea Jacob aus
Gießen schrieb am 19.03.2012 um
10:34 Uhr
Sehr geehrter Herr
Briody,
als pensionierter Richter in GB, der Sie nun mal sind, durchschauen Sie die
unsäglichen Verkettungen im Familiensystem sicher professioneller als ich. Es
geht aber noch viel weiter: Beim Landgericht in Gießen war eine breite Öffentlichkeit
in der Verhandlung gegen die Gutachterin Bettina L.-L., die ihren Wohnsitz in
Wetzlar hat, zugegen. Als die Gutachterin feststellte, dass sich in der
Eingangshalle eine Menschentraube gebildet hatte, flüchtete sie in ein
Besprechungszimmer. Der Gerichtssaal Raum 107 wurde von der Richterin unter dem
Vorwand, dass er zu klein sei, kurzerhand gewechselt. Die Beteiligten und die
Beobachter wurden in Raum 207 sozusagen umgeleitet. Mir ist der Raum 107 ebenso
bekannt wie nun auch der Raum 207, weil ich selbst des Öfteren als
Prozessbeobachterin im Gericht war. Der Raum 207 ist ebenso groß, wie Raum 107.
Der einzige Unterschied ist, dass Kläger und Beklagte von den Beobachtern durch
eine Panzerglaswand getrennt sind. Die einzige Erklärung, die ich hierfür
finde, ist, dass die Gutachterin erkannt hat, dass einige von ihr begutachtete
Personen, die ihre Kinder wegen ihr verloren hatten, teilweise mit ihren
Anwälten im Raum waren, weil sie ebenfalls gegen sie klagen wollen.
Es war dort auch ein Journalist einer Gießener Tageszeitung, der über die
Verhandlung nicht berichtete. Eine Prozessbeobachterin hat diesen Journalisten
in der Gerichtspause mit einem anderen Journalisten einer weiteren Gießener
Tageszeitung telefonieren gehört. Während des Telefonats seien sich die beiden
Journalisten einig geworden, dass sie nicht berichten werden, weil dies
"von der Politik" nicht gewünscht wird. Soviel zur angeblich 4.
Gewalt! Gegen Oppositionelle wird öffentlich hergezogen - auch gerne mal
mächtig übertrieben und unrichtig, aber das Familiensystem soll nicht
angegriffen werden. Davon profitieren auch zu viele.
In wenigen Tagen werden überregionale Presseberichte zur Verhandlung
erscheinen, die teils online teils in Magazinen zu finden sind. Ich werde
rechtzeitig darauf hinweisen.
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Heinz-Joachim Sauter aus
Gießen schrieb am 19.03.2012 um
12:26 Uhr
Ich bedaure jeden, der
durch gerichtliche Urteile oder durch falsche Gutachten kein Recht bekommt. Die
Korruption und die Seilschaften der Gerichtsbarkeit sind spürbar
allgegenwärtig. Damit begründe ich auch meine Aussagen vom 13. und 14.03.