Vor Gericht: Gibt es in Gießen eine Falschgutachten-Industrie?

von Prof. Dr. Aris Christidisin Bündnis gegen Rechts Gießenam 10.03.2012 1340 mal gelesen 25 Kommentare
Gießen | – und falls es eine solche Industrie gibt: Ist sie von Gießener Richtern unerkannt, geduldet, unterhalten, eingerichtet? Am Do., dem 15.03.2012, wird um 10:00 Uhr vor dem Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen, im Raum 107, über die Klage gegen eine in Gießen tätige psychologische Gutachterin verhandelt. Der Termin ist öffentlich und findet, nach mehreren unbegründeten Vertagungen und Kammerwechseln, höchstwahrscheinlich (und von dieser Bekanntmachung unbeeinflußt) statt.

Gegenstand der Klage ist naturgemäß nicht etwa die Gründung oder Tätigkeit in einer industriell betriebenen Anfertigung von Gefälligkeitsgutachten, sondern, viel banaler, die Feststellung, ob (bzw. daß) sich die beklagte Sachverständige Amtsanmaßungen und Schweigepflichtverletzungen erlaubt hat, die jeden gesetzlichen Rahmen weit hinter sich ließen, ein Honorar mit teils unzulässigen, teils fingierten Posten in Rechnung stellte – und vor allem: zwei Kinder einem bis heute andauernden sexuellen Mißbrauch zuführen half.

Die Gutachterin war am 01.03.2010 vom Amtsgericht Gießen beauftragt worden, zu untersuchen, ob die Kinder nur einem der beiden geschiedenen Eltern überlassen werden sollten, ob bei letzteren „Einschränkungen in der Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit vorliegen“, und ob die Kinder „Unterstützung (...) in Form einer psychotherapeutischen Maßnahme“ benötigen, nicht zuletzt, weil der Kindesmutter sexueller Mißbrauch der Kinder vorgeworfen wurde.

Die Sachverständige hatte ihr Gutachten bis zum 01.06.2010 abgeben sollen – was sie aber offenbar nicht weiter belastete: Bis sie der Kindesvater (der heutige Kläger) am 28.07.2010 ablehnte, hatte sie einen Urlaub gemacht, andere Aufträge angenommen und mindestens einen Teil ihrer gerichtlich festgelegten Maßnahmen unterlassen. Es ist daher zu vermuten, daß im Prozeß auch die Rolle von Justizangehörigen zur Sprache kommt. Denn die Terminüberziehungen, Kompetenzübertretungen und (vor allem) die Verstöße gegen ihr Fach sind zwar der Gutachterin seitens Angehöriger von vier (in Worten: vier) Universitäten, nicht aber vom Gericht beanstandet worden, im Gegenteil: Eine (buchstäblich „sagenhafte“) Honorar-Forderung über 9.376,75 EUR wurde mit Unterschrift und Stempel der zuständigen Richterin am 21.09.2010 für „sachlich und rechnerisch richtig“ befunden und von der Gerichtskasse beglichen. Das geschah fast 4 Monate nach Ablauf der Frist zur Vorlage des Gutachtens und 9 Monate, bevor das Gutachten (auf Drängen des Klägers) mit Stempel vom 20.06.2011 in das Amtsgericht tatsächlich einging. Noch vor der Frist-Überziehung um ein Jahr und 20 Tage hatte die Gießener Amtsrichterin bestätigt, daß das Gutachten 210.330 Zeichen umfaßte, obwohl sie es (nach eigenen Angaben) nie zu sehen bekommen hatte.

Die frühen Klagen des heutigen Klägers blieben nur scheinbar folgenlos: Am 29.06.2010 wollte die (zuvor abgetauchte) Gutachterin sich unbedingt durchs ganze Haus (inkl. fremder Räume) führen lassen. Zwei Tage später (am 01.07.2010) kam ein Trupp von ca. 10 bewaffneten Polizisten, die ohne richterlichen Befehl in denselben Räumen stundenlang nach Hinweisen auf „entzogene“ (fremde) Kinder durchsuchten – um, natürlich, nichts zu finden: Es wurden gerade in Gießen keine Kinder vermißt. Da es aber keinen Durchsuchungsbefehl gegeben hat, ist es bis heute für den Kläger schwer, Konsequenzen für diese Willkürmaßnahme zu verlangen: Die Polizei handelte auf Geheiß der Staatsanwaltschaft, diese auf Fehlinformation durch das Gericht – und letzteres hat nun mal keine Durchsuchung beim Betroffenen veranlassen wollen. Ergo gibt es nur Unschuldige und einen bedauerlicherweise Geschädigten.
Die Richterin wies am 01.09.2010 alle Beschwerden gegen ihre Gutachterin ohne lange Begründung (zumal als „unbegründet“) zurück und entschied ohne die fachliche Unterstützung, die sie zuvor zur Entscheidungsfindung vermißt hatte. Sie hatte sich ohnehin recht früh auf die Seite der Mutter gestellt und vor allzu viel Einsatz psychologischen Sachverstands bzgl. des Mißbrauchsvorwurfs gewarnt, indem sie schon in einem früheren Beschluß (vom 27.12.2007) den Kindesvater darauf hinwies, „dass weitere Verfahren (...) zu einer Verminderung der Lebensqualität“ führen.

Als die Gutachterin im Juni letzten Jahres ihr Werk vorlegen mußte, konnte man darin die Ergebnisse erfahren, die bei der Untersuchung der Kinder herausgekommen waren: Der Vater der Kinder (der heutige Kläger) sei „paranoid“. Sinnwidrig ist dabei nicht nur die Tatsache, daß hier mit scheinbarem Ernst andere untersucht und über andere befunden wird, sondern auch, daß hier eine Psychologin als Fachfremde eine psychiatrische Diagnose stellt – als würde ein Zahnarzt einen Darmkrebs diagnostizieren, zudem nicht beim Patienten selbst, sondern bei seinen Verwandten. Es sei angemerkt, dass es sich bei diesem Vorgehen der Gutachterin um keinen Einzelfall handelt (s.u.), und daß es sich in Hessen spätestens seit dem letzten Regierungswechsel 1999 als Disziplinierungsmaßnahme einer wachsenden Beliebtheit erfreut, so z.B. bei allzu gewissenhaften Bundeswehrangehörigen und Finanzbeamten (s.a. [1]).
Die Diagnose konnte noch so willkürlich und unqualifiziert sein, sie stellt dennoch (vorbehaltlich eines Widerrufs) einen Entlassungsgrund dar. Der Kläger stand somit vor der Alternative, entweder „grad’ so eben“ die fast fünfstellige Honorarsumme für den Spaß am Mißbrauch seiner Kinder und für seinen Ausstand aus dem Berufsleben zu entrichten – oder die Zivilcourage und einen vergleichbaren Betrag aufzubringen, um Spuren für die Nachwelt zu hinterlassen und Öffentlichkeit (vielleicht sogar Gerechtigkeit) herzustellen.

Erst nach einjährigen Recherchen des Klägers teilte ihm der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Post vom 14.09.2011 mit, was ihm zuvor der Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen auf amtliche Anfrage zur Kenntnis hatte geben müssen: Die besagte Gießener Richterin hatte an der fingierten Beschuldigung des Klägers um angeblich verschwundene Kinder mitgewirkt. Da die Richterin als betont karrierebewußt gilt und der Kläger ein ehemaliger unbequemer oppositioneller Stadtverordneter ist, bekommt die Angelegenheit einen zusätzlichen Beigeschmack; ein Zusammenhang mit dem Verfahren am 23.02.2012 vor dem Amtsgericht Gießen ist nicht auszuschließen (s.a. [2]).
Das Gericht wird sich vermutlich am 15.03.2012 mit diesen Fragen *nicht* beschäftigen – vielleicht aber mit der Tatsache, daß zwischen der Aufdeckung der o.a. Vorgänge und der Einreichung der Klage gegen die Gutachterin, eine ganze Reihe von Familien zusammenfand, die dabei waren, gegen dieselbe Sachverständige zu klagen. Denn sie sahen sich als Opfer einer unheiligen Allianz des Jugendamts und des Familiengerichts Gießen, die sich (offenbar öfter) der fachlichen „Flexibilität“ der nun beklagten Gutachterin bedienten, um mißliebige Kritiker zu disziplinieren.
Der Kontakt unter den Betroffenen war großteils über diese Online-Zeitung zustande gekommen.

Man kann sicherlich ein Lob für die Gießener Zeitung auch unter einem anderen Titel und, vor allem, kürzer fassen – nicht aber ein Lob von diesem Format und von dieser Güte!

[1] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-76551129.html
[2] http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/62559/verhoehnung-von-kinderrechten-verleumdung-von-dissidenten-oder-pressefreiheit/

Kommentare zum Beitrag

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Antje Amstein aus Gießen schrieb am 10.03.2012 um 21:46 Uhr

Danke für den Beitrag, gegen diese Korrupten Staatsdiener ist leider kein Kraut gewachsen. Immer mehr Menschen durchschauen dieses System und wehren sich!

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Birgit Hofmann-Scharf aus Gießen schrieb am 10.03.2012 um 22:26 Uhr

Die Klage wendet sich, wenn ich es richtig verstehe, gegen diese Gutachterin,
mit Recht !
Was bitte ist / wird mit der besagten Richterin des Familiengerichtes .
Wird dieser, nicht unwesentliche, "Beigeschmack" denn auch noch ein Thema ? Wenn sich "die rechtsprechende Gewalt " unverantwortlichen Hilfsmitteln bedient, so ist das mit der Gesetzgebung doch nicht vereinbar.

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 10.03.2012 um 22:49 Uhr

Nun, was die Gerichte bzw. hier: Richterin, betrifft, bleibt auch hier nur der Weg durch die Instanzen. Wenn nötig, bis zum EUGH. In der Hoffnung, dass noch ein Funken an Demokratie in Deutschland übrig geblieben ist, kann man hoffen, dass das Verfassungsgericht schon vor dem EUGH entscheidet. Die Gerichte auf Landesebene - außer ggfs. der Staatsgerichtshof (wird abzuwarten sein), handeln m. E. zu häufig willkürlich und politisch gesteuert.

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Prof. Dr. Aris Christidis aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 00:41 Uhr

Man muß bedenken, daß es nicht trivial ist, gegen solche Strukturen vorzugehen. Man kämpft schließlich nicht gegen Individuen, sondern gegen ganze Seilschaften, die personell weitgehend ungebunden funktionieren, wo der Einzelne bei Bedarf (etwa bei „Übereifer“ oder Verurteilung) ersetzt werden kann. Es gibt so etwas wie ungeschriebene Gesetze, die (in ihrer Grundfassung) auch der unbescholtene Sterbliche intuitiv erfassen kann. Man denke etwa an Situationen, wo man jemandem „Mut“ attestiert. Umgekehrt ist es für viele „normal“, daß z.B. der Oppositionelle im Parlament keinen Respekt genießt, und daß jeder halbgare Schreiberling ihn als „wirr“ bezeichnen kann, ohne besondere Konsequenzen befürchten zu müssen.

Hart ist es, wenn auch mächtige Entscheidungsträger plötzlich zurückschrecken. So ist der o.a. sexuelle Mißbrauch nicht nur ärztlich, sondern auch von der Beauftragten der Bundesregierung als solcher bestätigt worden. (Wie immer heißt es zunächst in solchen Fällen: „Na ja, ob das wirklich so war. Und ausgerechnet die Mutter!?…“) Die Beratung der Beauftragten riet hier, umgekehrt, die Gerichte einzuschalten. Als sie erfuhr, daß es schon Gerichtsbeschlüsse darüber gab, die den Mißbrauch verewigten, war der Dialog zu Ende: Als Teil der Exekutiven wollte sie keine Kollision mit der Judikativen riskieren. Ende. Funkstille.

Es war auch eine harte Lektion zu lernen, daß weder Staatsanwaltschaft, noch Polizei, noch Gericht, noch Verfahrenspfleger oder Jugendamtsmitarbeiter dem Bürger zu antworten brauchen, wenn dieser z.B. fragt, wie sie sich erdreisten, ihn einer erdachten Straftat zu verdächtigen. Da gab es Gießener Ämter, die nur dem Regierungspräsidium Darmstadt verantwortlich sind, andere, die nur das OLG Frankfurt angehen kann, weitere, die nur der Datenschutzbeauftragte befragen darf u.s.w.. Und dann wechselten im letzten Jahr die Zuständigkeiten, und man war auf die Gewissenhaftigkeit einzelner Beamter angewiesen, daß sie entweder unter neuem Briefbogen oder unter Verweis auf den Nachfolger im neuen Amt die Angelegenheit am Laufen hielten. Diese Menschen mögen rar sein – aber die gibt es!

Die Macht dieser Strukturen (viele bezeichnen sie als „bandenähnlich“) erscheint oft so unüberwindbar, daß sie (auch im obigen Kontext) einmal soweit gingen, schriftlich zu bestätigen, daß in einem ausgefüllten Fragebogen ein Kästchen „ganz klar“ nicht an-, sondern durchgekreuzt war. In diesem Zusammenhang konnte (wieder nach endlosen Anläufen, Korrespondenz und Rückfragen) ein Amtsleiter einer Landesbehörde in Kassel erst lachend am Telefon und dann schriftlich bestätigen, daß (sinngemäß) wo kein „Nein“ angekreuzt wurde, das Kreuzchen beim „Ja“ als Antwort gilt. Monate später wurde ein weiteres Telefonat mit dem selben Menschen notwendig, weil die Konsequenzen jenes Kreuzchens amtlich zu beziffern wären. Dieses Telefonat war gar nicht mehr lustig: Der Mann wußte (mehrere Monate nach der Befassung mit der Sache) alle Einzelheiten aus dem Kopf. Er trug noch mal den Fall vor und beendete das Gespräch abrupt, weil er (wie er wörtlich sagte), befürchtete, in irgend etwas „hineingezogen“ zu werden.
Das sind Rückschläge, an denen anscheinend viele kapitulieren – zumindest jene, denen Rudi Dutschkes Aufruf zum „langen Marsch durch die Institutionen“ kein Begriff ist.
Im konkreten Beispiel bekam der (eingeschüchterte?) Bedenkenträger eine offizielle Anfrage per Einschreiben. Das kostet, dauert, nervt – aber sonst behalten wir die herrschenden feudalistischen Strukturen auf alle Ewigkeit.

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Franz J.A. Romer aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 02:26 Uhr

Der Begriff Falschgutachtenindustrie erweckt den Eindruck, es existiere eine Industrie. Gegenstand soll regelmäßig sein, man könne eine Erziehungsgeeignetheit der Eltern psychologisch feststellen. Das ist Hybris. Ich will das jetzt nicht wissenschaftlich untersuchen, gebe jedoch folgendes zu bedenken:

die beklagte „Sachverständige“ verfügt über ein angebliches „Institut“. Damit berühmt sich die Gutachterin falscher Tatsachen, denn sie alleine bildet das „Institute“. Wahrscheinlich stellt sie sich dazu im Halbkreis auf?

Ebenfalls ist sie als Dipl. Psychologin nicht berechtigt, psychiatrische Diagnosen zu erstellen. Dies endet also regelmäßig in der Erstellung eines strafbar falschen Gesundheitszeugnisses. Da waltet der Reichsminister in seinem Heilpraktikergesetz – HeilprG vom 17.02.1939 BGBl. I S. 251 - ich hoffte immer, die Nazigesetze seien abgeschaltet worden?

Ich verweise auf den Beitrag "Nicht enden wollende Hybris der „Rechtsprechung“
Über den Wahn, die artspezifischen Fähigkeiten zur Elternschaft „begutachten“ und „beurteilen“ zu dürfen auf www.Kindesraub.de und weiterer. Zur Institution Jugendamt übe ich etwas Zurückhaltung: jedoch, Ämter mit nur halbem Dienstaufsichtsverpflichteten – eben nur einer Rechtsaufsicht, entgegen den Landes- und Bundesbeamtengesetzen und dem Grundgesetz, sind „halbe“ Ämter. Halbe Ämter sind illegal und gehören umgehend geschlossen. Franz J. A. Romer

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 10:52 Uhr

Die Gutachterin, um die es hier geht, Frau Diplom-Psychologin L.-L., führt nicht nur zu Unrecht die Bezeichnung "Institut für psychologische Gutachten" in Gießen, sondern sie hat in mehreren Fällen in ihren unzulässigen "Informatorischen Gesprächen" die Angaben einiger Beteiligten völlig verdreht und unwahr dargestellt und dies zudem ohne Schweigepflichtsentbindung, was nur eine von mehreren Straftaten darstellen dürfte.
Nichtsdestotrotz ist das Landgericht Gießen der Auffassung, die Gutachterin darf behaupten, was sie will, so dass davon ausgegangen werden muss, allein der Marsch durch die Instanzen wird hier Abhilfe gegen diesen unsäglichen Filz in Gießen schaffen. Die mehrfachen Terminverlegungen in dieser Sache und ein plötzlicher Kammerwechsel mitten im Verfahren, ohne Begründung! lassen tief blicken. Den Ausgang des Verfahrens kann man sich denken.

Zum Heilpraktikergesetz aus dem deutschen Reich kann ich nur sagen, dass es nach Belieben von den Gießener Justizbehörden ausgelegt wird. Das gilt nicht für alle deutschen Gerichte, wie mir bekannt ist. Da wäre es allerdings angebracht, dieses Gesetz etwas deutlicher zu formulieren, so dass auch die Gießener Behörden den Sinngehalt erfassen können.

3.293

Antje Amstein aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 11:40 Uhr

Nicht Aufgeben, kämpfen, kämpfen, kämpfen! Meine Kinder wurden in der DDR geraubt und ich kämpfe seit 25 Jahren und ich werde nicht aufgeben bis es endlich Gerechtigkeit gibt! Meine Erfahrung mit dem Gießener JA hält sich in Grenzen, die Art und Weise im Umgang mit Opfern ist Menschenunwürdig! Selbst wenn Beweise vorliegen das Unterlagen gefälscht wurden, wird weiter bestritten das Unrecht geschehen ist. Ich meine das "das korrupte System JA" nicht nur in Gießen existiert. Sondern überall in Deutschland geschehen vorallem im Bezug auf Kinderraub merkwürdige Dinge (human ausgedrückt)! Die Justiz ist da nicht wirklich eine große Hilfe, außer es geht um den Schutz der Täter!

7.455

Peter Herold aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 14:00 Uhr

Es gibt auf der Welt Dinge, da kann man/frau nur den Kopf schütteln.

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Prof. Dr. Aris Christidis aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 14:19 Uhr

Ich glaube, Äsop erzählte vom Ertrinkenden, der die Pallas Athena anrief und um Hilfe schrie. Ein Passant rief ihm zu: "Zu Athena mußt Du auch die Hände bewegen!“
Hier angewandt hieße es wohl: „Zu dem Kopf mußt Du auch mit dem Zaunpfahl winken!“ – bzw.: „… die juristische Keule schwingen!“

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 11.03.2012 um 14:33 Uhr

Bei dem regen Interesse, stelle ich mir vor, dass der Gerichtstermin wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit erneut abgesagt wird.

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Peter Briody aus Gießen schrieb am 12.03.2012 um 17:27 Uhr

Was das Gutachten betrifft, ist Gießen keine Ausnahme: Man begegnet die gleichen Unregelmäßigkeiten flächendeckend durch das ganze Bundesgebiet.

Das Problem könnte erheblich gemindert werden, indem das Gutachten über eine zentrale und neutrale Stelle beauftragt werden, die auch für die Überwachung und Erneuerung von Zulassungen zuständig ist. Die Qualität der Berichtschreibung sowie der Beauftragung wird ebenfalls von dieser Organisation überwacht. In anderen Ländern, z.B. Großbritannien, ist dies seit eh und je Praxis. In GB, Betroffene bekommen, innerhalb einer gewissen Frist vor dem Prozess, den Gutachtenentwurf zum Kommentieren. Das Gutachten wird dann mit diesen Kommentaren finalisiert und fristgemäß geliefert.

Was die Gerichte angeht, befinden sich die formale Vorgänge in so einem desolaten Zustand, dass man meinen muss, hier handelt es sich um ein Entwicklungsland. Man hat z.B. keine „Laws of Discovery“ und versteht nicht einmal, was „Hörensagen“ bedeutet. Die meisten Prozesse bestehen aus lauter Asymmetrie zugunsten einer favorisierten Partei. Dazu werden sie später nur schlampig dokumentiert. Die „deutsche Gründlichkeit“ scheint nur Produktorientiert zu sein: Man braucht sie, auf jeden Fall, nicht in der Justiz zu suchen.

7.455

Peter Herold aus Gießen schrieb am 12.03.2012 um 17:40 Uhr

Hat darum Justitia eine Augenbinde;-(

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 12.03.2012 um 19:23 Uhr

Ob Justizia eine Augenbinde trägt, kann ich nicht beurteilen. Ich möchte aber den von mir hochverehrten Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner zitieren, der mir heute (12.03.2012) in einer Email folgendes mitteilte:
" (...) Hintergrund ist das Abrutschen der Beguachtungstätigkeit in Familiensachen von der Diagnose von Tatsachen ins Vulgäre subjektiver Einschätzung, was darauf hinausläuft, Eltern abzutaxieren und zu beurteilen, statt die Kinder darauf zu untersuchen, ob sie normalentwickelt und zu ihrem Wohl aufwachsen oder ob bei ihnen eine Psychische Deprivation im Kindesalter zu diagnostizieren sei. Es ist noch nicht lange her, da war ich den Familienrichtern gram, die sich solche Gutachten bieten ließen. Heute nicht mehr, weil ich mit einbeziehe, es werde manchen Familienrichter oder -richterinnen geben, die noch nie ein korrekt formuliertes Gutachten in der Hand hatten."

7.455

Peter Herold aus Gießen schrieb am 13.03.2012 um 11:07 Uhr

Liebe Frau Jacob, sie hat sie auf Statuen und sonstigen Abbildungen auf und es soll damit ihre"Neutralität" unterstrichen werden. Ich glaube aber, wenn ich den Beitrag und Kommentare hier lese, dass sie die Binde abgenommen oder hochgeschoben hat, dabie aber eventuell auf dem einen oder anderen Auge dann blind ist.

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 13.03.2012 um 12:00 Uhr

Lieber Herr Herold, ich vermute, dass Sie ebenso wie ich, das mit Justizias Augenbinde im übertragenen Sinne gemeint haben, denn ich bin nicht sicher, ob allen Familienrichtern die akutelle Rechtsprechung bzgl. der Vorlage sowohl von gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten als auch von Parteigutachten tatsächlich bekannt ist. Will damit sagen, dass ich nicht weiß, ob bewusst gegen höchstrichterliche Rechtsprechung verstoßen wird, oder ob einfach Ahnungslosigkeit herrscht. Die zuständige Richterin hat eine Sorgerechtsentscheidung getroffen bevor das Gutachten überhaupt vorlag, was per se nicht zulässig sein dürfte, wenn es um den Entzug der gesamten elterlichen Sorge geht. Das sagen zumindest die Juristen. Es passiert auch immer wieder, wie auch in der hier kommentierten Sache, dass Privat- oder Parteigutachten vorgelegt werden, die keine Beachtung finden. Dies obwohl gemäß einer Entscheidung des BGH das Gericht zwingend gehalten ist, auch Privatgutachten zu berücksichtigen, weil es sich hier um die Prüfung eines Gerichtsgutachtens durch weiteren Sachverständigen handelt, also um Personen mit eigener Sachkunde (Beschluss des BGH - IV ZR 57/08 vom 18.05.2009). Die Ergebnisse von Untersuchungen zu einer möglichen vorliegenden Psychopathologie des Autors, die von hochrangigen promovierten Professoren für Psychiatrie durchgeführt wurden, erbrachten, dass dem Autor seine seelische Gesundheit bescheinigt wurde. Zudem wurden Prüfungen des hier diskutierten Gutachtens von drei unabhängigen promovierten Professoren für Psychologie vorgenommen, die das Gutachten von Frau Diplom-Psychologin Bettina L.-L. für völlig haltlos und für schwerwiegend fehlerhaft befanden. Justizia dürfte hier in erster Linie auf dem "linken" Auge blind sein. Man darf gespannt sein, welche Rechtsauffassung das Landgericht vertritt.

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Heinz-Joachim Sauter aus Gießen schrieb am 13.03.2012 um 17:32 Uhr

Ich verlasse mich allein auf meinen Menschenverstand und die deutsche Rechtssprechung geht mir .. ..... vorbei!

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Prof. Dr. Aris Christidis aus Gießen schrieb am 13.03.2012 um 23:32 Uhr

Manch einer verfügt leider nicht über so viel Intellekt, daß es ihm egal ist, ob schließlich unter der Androhung physischer Gewalt (Polizei-Einsatz) die eigenen Kinder mindestens für den Rest ihrer Kindheit zum sexuellen Mißbrauch freigegeben werden und man selbst eine mühsam und mit viel Arbeit und Verzicht aufgebaute berufliche Existenz als "paranoid" verlassen muß, um "gerade mal eben kurz" psychiatrisiert zu werden.

Möglicherweise liegt hier auch ein Mißverständnis vor:
Hier geht es um Gerichtsurteile und Verwaltungsakte ("der Akt"), nicht um Werturteile und Verwaltungsakten ("die Akte"). Über den Stellenwert letzterer Kombination könnte man sich einigen - wobei ich (als bürgerlicher, wissenschaftlicher Beamter) auf einer etwas gepflegteren Ausdrucksweise insistieren sollte. :-)

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Heinz-Joachim Sauter aus Gießen schrieb am 14.03.2012 um 08:02 Uhr

Die gepflegte Ausdrucksweise überlasse ich den "Oberen", die oft weniger Grips im Kopf haben. Da habe ich ja genau die Zielgruppe "Beamter" erwischt, die zwar besser schreiben können, aber beim genaueren "Betrachten" kaum intelligenter sind. Ich rede und schreibe wie mir der Schnabel gewachsen ist.

7.455

Peter Herold aus Gießen schrieb am 14.03.2012 um 10:23 Uhr

Danke Frau Jakob

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Ingo Krause aus Gießen schrieb am 14.03.2012 um 13:28 Uhr

Ich kann bestätigen, dass die unheilige Allianz zwischen Familienrichter(inne)n und Gutachtern bundesweit besteht. Mir selbst wurde durch Berliner Gerichte mein Sohn (in Hamburg geboren und Berlin aufgewachsen) weggenommen, nachdem ich 2 Jahre alleinerziehende Vater war, und nach Moskau geschickt.

Obwohl der erfahrene Verfahrenspfleger deutlich gesagt hat, dass die Mutter zurück nach Deutschland ziehen sollte.

Der Richter nutzte das durch mehrere renommierte Kinderpsychologen fachlich widerlegte und parteiliche Gutachten, um seinen Beschluss komplett darauf zu begründen.

Inzwischen hat sich in Berlin/Brandenburg eine Gruppe betroffener Eltern gebildet, die vom selben Gutachter betroffen sind.
Auch aus Hamburg und anderswo sind reichlich ähnliche Fälle bekannt.

Wir müssen gegen ein System kämpfen, indem eine übermächtige, unkontrollierte Macht nach Willkür regiert, nur ständige Präsenz in den Medien wird diesen Turm ins Wanken bringen !

Denn die Richter profitieren von erhebliche Arbeitserleichterung (und Beschlusssicherheit "wir haben ja alles fachlich prüfen lassen") durch Gutachter einerseits, andererseits können Gutachter auch Hoflieferanten sein....lebens- und realitätsfremde Beschlüsse der Richter sprechen darüber Bände.
Die Gutachter, zu denen wohl sonst kein Patient freiwillig gehen würde, werden für den Unsinn, den sie oft schreiben hoch bezahlt, Inkasso durch die Justizkasse, Reklamation und Umtausch: ausgeschlossen !

Wo sind unsere Politiker, die alle eine Meinung zu einem seicht mittelmäßigen Bundespräsidenten haben, dem die Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen sind, aber wenn es um unsere Kinder in Deutschland geht in tiefes Schweigen verfallen ?

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 15.03.2012 um 16:30 Uhr

Frau Diplom-Psychologin Bettina L.-L. hat in der heutigen Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Gießen ihre Diagnose, die sie beim Autor gestellt hat, widerrufen.
Das Landgericht will am 05.04.2012 entscheiden.

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Peter Briody aus Gießen schrieb am 19.03.2012 um 07:47 Uhr

„Idiotentests“ für Gerichte und Gutachter.
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Interessant ist, dass Andrea Jacob (12.03.2012 um 19:23 Uhr) berichtete, dass sie eine eMail vom Prof. Dr. Klenner erhalten hätte. Prof Klenner teilte mit, dass die meisten Richter noch nie ein richtig formuliertes Gutachten in der Hand gehabt hätten. Hier sind aber nicht alleine die Gutachter daran schuld. Die Richter sind diejenigen, die imstande sein sollten, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Einfache Fragebögen [1], die zur Richterüberprüfung konzipiert sind, ergaben nach Überprüfung von etwa 40 Gutachten niederschmetternde Ergebnisse: Kein Gericht hat eine zufriedenstellende Beauftragung zustande gebracht. Die Gutachterüberprüfung [2] war wenig besser, aber zumindest haben 2 Gutachter unter 40 gute Ergebnisse erzeugt.

Die zwei Fragebögen [1 und 2] sind mehr oder weniger „Idiotentests“, die dazu da sind, herauszufinden, ob ein Gericht einen Auftrag richtig vergeben und ob der Gutachter einen kohärenten Bericht schreiben kann. Der fachliche Inhalt spielt hier keine Rolle.

Die Probleme dieses Korruptionsanfälligen Systems, nämlich die Beauftragung der „üblichen Scharlatane“, sind in [3] beschrieben. Eine Lösung bietet die Zentralisierung der Gutachterbeauftragung zusammen mit Qualifizierter Kontrolle, wie in GB und USA üblich ist.

Was das Gutachter-Verfahren angeht, ist GB [4] wiederum vorbildlich.

Die Richter-Rotation
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Um die Korruption um noch eine Stufe zu reduzieren und Seilschaften, mit der Jugendhilfe, aufzulösen, ist die drei jährige Rotation von Richtern empfehlenswert. Dies läuft nach [5 und 6]. Obwohl dies auf heftigen Widerstand stoßen würde, es ist nichtsdestoweniger zumutbar: Die Militärs müssen es machen.

Man muss nur eine separate Lösung für die einzigartigen Gerichte wie, z.B. das Bundesverfassungsgericht Bundesgerichtshof etc.

Peter Briody

Links:

1. http://www.eucars.de/hilfsmit/images/F2010/F2010P_TeilB.pdf

2. http://www.eucars.de/hilfsmit/images/F2010/F2010P_TeilA.pdf
3. http://www.eucars.de/download/family-courts/100329_ec_dgs_complaint_voll_en_sig.pdf
4. http://www.justice.gov.uk/courts/procedure-rules/civil/rules/pd_part35
5. http://www.eucars.de/joomla/images/stories/models/RichterRotationI.pdf
6. http://www.eucars.de/joomla/images/stories/models/RichterRotationII.pdf

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Andrea Jacob aus Gießen schrieb am 19.03.2012 um 10:34 Uhr

Sehr geehrter Herr Briody,
als pensionierter Richter in GB, der Sie nun mal sind, durchschauen Sie die unsäglichen Verkettungen im Familiensystem sicher professioneller als ich. Es geht aber noch viel weiter: Beim Landgericht in Gießen war eine breite Öffentlichkeit in der Verhandlung gegen die Gutachterin Bettina L.-L., die ihren Wohnsitz in Wetzlar hat, zugegen. Als die Gutachterin feststellte, dass sich in der Eingangshalle eine Menschentraube gebildet hatte, flüchtete sie in ein Besprechungszimmer. Der Gerichtssaal Raum 107 wurde von der Richterin unter dem Vorwand, dass er zu klein sei, kurzerhand gewechselt. Die Beteiligten und die Beobachter wurden in Raum 207 sozusagen umgeleitet. Mir ist der Raum 107 ebenso bekannt wie nun auch der Raum 207, weil ich selbst des Öfteren als Prozessbeobachterin im Gericht war. Der Raum 207 ist ebenso groß, wie Raum 107. Der einzige Unterschied ist, dass Kläger und Beklagte von den Beobachtern durch eine Panzerglaswand getrennt sind. Die einzige Erklärung, die ich hierfür finde, ist, dass die Gutachterin erkannt hat, dass einige von ihr begutachtete Personen, die ihre Kinder wegen ihr verloren hatten, teilweise mit ihren Anwälten im Raum waren, weil sie ebenfalls gegen sie klagen wollen.
Es war dort auch ein Journalist einer Gießener Tageszeitung, der über die Verhandlung nicht berichtete. Eine Prozessbeobachterin hat diesen Journalisten in der Gerichtspause mit einem anderen Journalisten einer weiteren Gießener Tageszeitung telefonieren gehört. Während des Telefonats seien sich die beiden Journalisten einig geworden, dass sie nicht berichten werden, weil dies "von der Politik" nicht gewünscht wird. Soviel zur angeblich 4. Gewalt! Gegen Oppositionelle wird öffentlich hergezogen - auch gerne mal mächtig übertrieben und unrichtig, aber das Familiensystem soll nicht angegriffen werden. Davon profitieren auch zu viele.

In wenigen Tagen werden überregionale Presseberichte zur Verhandlung erscheinen, die teils online teils in Magazinen zu finden sind. Ich werde rechtzeitig darauf hinweisen.

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Heinz-Joachim Sauter aus Gießen schrieb am 19.03.2012 um 12:26 Uhr

Ich bedaure jeden, der durch gerichtliche Urteile oder durch falsche Gutachten kein Recht bekommt. Die Korruption und die Seilschaften der Gerichtsbarkeit sind spürbar allgegenwärtig. Damit begründe ich auch meine Aussagen vom 13. und 14.03.