Forensische Expertise · Wissenschaftlich fundiert

Gutachten. Analyse.
Wissenschaftliche Expertise.

Die GAG Giessener Akademische Gesellschaft UG erstellt und analysiert forensische Gutachten im Familien- und Strafrecht — neutral, methodisch präzise und fachübergreifend. Wir schützen Familien und Kinder durch wissenschaftlich fundierte Expertise.

500+ Gutachten analysiert
15+ Jahre Erfahrung
98 % Mandantenzufriedenheit
Interdiszip. Fachübergreifend
Dr. Andrea Christidis
Dr. Andrea Christidis
Geschäftsführung · Forensische Gutachterin
Familienrecht Forensik Psychologie Zweitgutachten Kindesschutz

Was wir für Sie tun

Wir bieten spezialisierte Expertise in der Erstellung, Prüfung und wissenschaftlichen Analyse forensischer Gutachten — für Betroffene, Anwälte und Gerichte.

🔍

Forensische Zweitanalyse

Wissenschaftliche Überprüfung bestehender Gutachten auf methodische Korrektheit, inhaltliche Konsistenz und fachliche Standards. Wir decken Fehler und Mängel systematisch auf.

  • Methodenkritische Analyse
  • Überprüfung diagnostischer Schlüsse
  • Gutachtenfehlererkennung
  • Schriftlicher Analysebericht
📋

Psychologische Sachverständigengutachten

Erstellung wissenschaftlich fundierter Gutachten für Familien- und Strafverfahren. Vollständige Dokumentation nach aktuellen wissenschaftlichen Standards.

  • Kindeswohl-Begutachtung
  • Sorge- und Umgangsrechtsgutachten
  • Persönlichkeitsdiagnostik
  • Glaubwürdigkeitsanalysen
⚖️

Beratung im Familienrecht

Fachkundige Begleitung und Einschätzung in familiengerichtlichen Verfahren — ohne Rechtsberatung zu ersetzen, aber mit präzisem forensischen Sachverstand.

  • Vorbereitung auf Begutachtungen
  • Einschätzung vorliegender Gutachten
  • Empfehlungen für Folgeschritte
  • Zusammenarbeit mit Anwält:innen
🎓

Wissenschaftliche Expertise & Fortbildung

Interdisziplinäre Fachberatung, wissenschaftliche Stellungnahmen und Fortbildungsangebote für Fachkräfte aus Justiz, Sozialwesen und Medizin.

  • Wissenschaftliche Stellungnahmen
  • Workshops für Fachkräfte
  • Supervision forensischer Fälle
  • Menschenrechtsperspektive

Unser Ablauf in 4 Schritten

1

Erstanfrage

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich — wir prüfen, ob und wie wir helfen können.

2

Unterlagenprüfung & Kostenvoranschlag

Sie übermitteln relevante Dokumente sicher über unsere Kontaktwege. Nach Prüfung erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag — ohne Folgekosten.

3

Auftragserteilung

Erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Kostenvoranschlag beginnen wir mit der fachlichen Analyse.

4

Schriftlicher Bericht

Sie erhalten einen klaren, wissenschaftlich fundierten Analysebericht, der in Ihrem Verfahren verwertbar ist.

Akademische Expertise, persönlich.

Hinter der GAG stehen Menschen mit Leidenschaft für Gerechtigkeit, wissenschaftliche Integrität und den Schutz von Familien und Kindern.

Ihre Fragen — unsere Antworten

Hier finden Sie fundierte Antworten zu unseren Leistungen, Abläufen, Kosten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Falls Ihre Frage nicht aufgeführt ist, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Eine forensische Zweitanalyse gliedert sich bei der GAG in vier klar definierte Phasen:

  • Phase 1 – Beratungsgespräch: Sie schildern uns Ihr Anliegen und beschreiben das vorliegende Gutachten grob. Gemeinsam klären wir, ob und in welchem Umfang eine Zweitanalyse sinnvoll ist.
  • Phase 2 – Sichere Dokumentenübermittlung: Sie übermitteln das zu prüfende Gutachten sowie relevante Unterlagen ausschließlich über unsere datenschutzkonformen Kontaktwege — niemals über das allgemeine Webformular.
  • Phase 3 – Wissenschaftliche Analyse: Unsere Sachverständigen prüfen das Gutachten systematisch: Wurden valide und reliable Testverfahren eingesetzt? Sind die diagnostischen Schlüsse aus den Befunden tatsächlich ableitbar? Wurden anerkannte wissenschaftliche Standards eingehalten? Wurden relevante Informationen ausgeblendet oder fehlgewichtet?
  • Phase 4 – Schriftlicher Analysebericht: Sie erhalten einen strukturierten, nachvollziehbaren Bericht, der die festgestellten Mängel belegt, methodische Schwächen benennt und verwertbare Argumente für ein laufendes Verfahren liefert.

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang des Ausgangsgutachtens und liegt in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen.

Ein wissenschaftlich fundiertes psychologisches Sachverständigengutachten erfordert mehrere Voraussetzungen auf verschiedenen Ebenen:

  • Auftrag und Fragestellung: Es muss eine klare, rechtlich relevante Fragestellung vorliegen — entweder durch gerichtliche Beauftragung oder durch einen privaten Auftraggeber mit nachvollziehbarem Erkenntnisinteresse.
  • Zugänglichkeit der begutachtenden Person: Die zu begutachtende Person muss zur Mitwirkung bereit sein. Bei Kindern sind entsprechende Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Methodische Grundlage: Das Gutachten muss auf standardisierten, validen und reliablen psychodiagnostischen Verfahren basieren — z. B. klinische Interviews, normierte Tests sowie Verhaltensbeobachtungen.
  • Vollständige Dokumentation: Alle erhobenen Befunde müssen vollständig, nachvollziehbar und widerspruchsfrei dokumentiert sein.
  • Qualifikation des Gutachters: Der Ersteller muss über eine anerkannte fachliche Qualifikation verfügen (z. B. approbierter Psychologe, forensisch ausgebildeter Sachverständiger).

Die GAG erstellt Gutachten unter Leitung von Dr. Andrea Christidis, die über langjährige Erfahrung als forensische Psychologin und Gerichtsgutachterin verfügt.

Eine Beratung im Familienrecht können Sie auf drei Wegen bei uns buchen:

  • Online-Kalender (schnellster Weg): Wählen Sie im Bereich „Termin vereinbaren" auf dieser Seite ein freies Datum, die gewünschte Beratungsart und füllen Sie das Kurzformular aus. Wir bestätigen Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden.
  • Per E-Mail: Schreiben Sie uns über das Kontaktformular weiter unten auf dieser Seite. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen — ohne vertrauliche Daten wie Aktenzeichen oder Kindesnamen.
  • Als Mitglied: Plus- oder Premium-Mitglieder profitieren von priorisierter Terminvergabe und erhalten in der Regel schneller verfügbare Termine.

Empfehlenswert ist stets der Einstieg über das Beratungsgespräch. Bitte beachten Sie: Die Beratung der GAG ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung.

Direkt zum Buchungskalender

Die Fortbildungsangebote der GAG richten sich an Fachkräfte aus Justiz, Sozialwesen, Medizin und verwandten Disziplinen. Sie bieten gegenüber allgemeinen Weiterbildungen folgende Besonderheiten:

  • Praxisnähe und Fallorientierung: Die Inhalte basieren auf realen forensischen Fallkonstellationen. Typische Fehlerquellen bei Gutachten werden anhand konkreter Beispiele illustriert.
  • Interdisziplinäre Perspektive: Durch das wissenschaftliche Beiratsnetzwerk der GAG fließen Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft und Naturwissenschaften ein.
  • Menschenrechtlicher Rahmen: Alle Fortbildungen sind eingebettet in einen Blick auf die Rechte von Kindern, Familien und Betroffenen gemäß einschlägiger internationaler Normen.
  • Supervision forensischer Fälle: Premium-Mitglieder und Workshopteilnehmer können forensische Fälle unter Anleitung in einem geschützten Rahmen besprechen.
Fortbildungsanfrage stellen

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von Art und Umfang des Auftrags ab:

  • Forensische Zweitanalyse: In der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Seitenzahl und der Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen.
  • Neues psychologisches Sachverständigengutachten: Typischerweise 4 bis 12 Wochen — dieser Zeitraum umfasst Untersuchungstermine, Testdurchführung, Auswertung und schriftliche Ausarbeitung.
  • Kurzstellungnahme: Bei klar eingrenzbaren Fragen kann eine schriftliche Stellungnahme auch innerhalb von 1 bis 2 Wochen vorliegen.

In dringenden Fällen — etwa wenn ein Verhandlungstermin zeitnah bevorsteht — sprechen Sie uns im Beratungsgespräch direkt darauf an. Qualität und methodische Genauigkeit haben bei uns stets Vorrang.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des zu prüfenden Gutachtens. Nach dBeratungsgespräch erhalten Sie ein transparentes Kostenangebot. Die aktuellen Beratungspreise im Überblick:

  • Kurzberatung (45 Min.): 45 €
  • Fachberatung (60 Min.): 69 €
  • Gutachtenanalyse (60 Min. + schriftlicher Bericht): ab 89 €

Mitglieder profitieren von vergünstigten Konditionen. In manchen Fällen können Rechtsschutzversicherungen relevante Leistungen anteilig abdecken — wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.

Ja, ausdrücklich. Die GAG richtet sich sowohl an betroffene Privatpersonen als auch an Anwälte und Gerichte. Sie müssen keine juristische Begleitung haben, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Viele unserer Klientinnen und Klienten sind Elternteile, die ein forensisches Gutachten in ihrem Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren inhaltlich nicht nachvollziehen können und eine unabhängige wissenschaftliche Einschätzung wünschen.

Empfehlung: Wenn Sie die Ergebnisse unserer Analyse in einem laufenden gerichtlichen Verfahren verwenden möchten, sollten Sie parallel eine anwaltliche Beratung suchen — wie und ob ein Analysebericht im Prozess verwertbar ist, ist eine rechtliche Frage.

  • Forensische Zweitanalyse: Bezieht sich auf ein bereits bestehendes Gutachten. Ziel ist es, Methodik, Diagnoselogik, Fairness und Vollständigkeit des vorliegenden Dokuments kritisch zu prüfen — ohne eigene Begutachtung der betroffenen Person(en). Das Ergebnis ist ein Analysebericht, der Mängel aufzeigt und wissenschaftlich begründet.
  • Neues Sachverständigengutachten: Hier wird die betroffene Person selbst untersucht — durch Gespräche, standardisierte Tests und Beobachtungen. Das Ergebnis ist ein eigenständiges, vollständiges Gutachten mit eigenen diagnostischen Schlüssen.

Welcher Ansatz für Ihren Fall sinnvoller ist, klären wir im Beratungsgespräch gemeinsam.

Eine Zweitanalyse ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie im vorliegenden Gutachten folgende Merkmale beobachten:

  • Die Schlussfolgerungen wirken nicht aus den Befunden ableitbar oder scheinen widersprüchlich
  • Sie wurden kaum oder sehr kurz untersucht, das Gutachten wirkt dennoch sehr ausführlich
  • Das Gutachten enthält sachlich falsche oder verzerrte Fakten
  • Relevante Informationen oder Dokumente wurden nicht berücksichtigt
  • Die verwendeten Tests werden nicht benannt oder sind wissenschaftlich veraltet
  • Der Gutachter zeigt erkennbare Einseitigkeit gegenüber einem Elternteil
  • Die Empfehlungen zum Kindeswohl erscheinen unverhältnismäßig

Auch wenn Sie lediglich ein allgemeines Unwohlsein gegenüber dem Gutachten verspüren, kann ein Gespräch mit uns Klarheit bringen.

Es gibt keine Garantie, wie ein Gericht reagiert — das hängt vom Richter, der Instanz und der konkreten Verfahrenssituation ab. Was wir bieten: einen wissenschaftlich sorgfältig begründeten Bericht, der methodische Mängel präzise benennt und belegt. Solche Berichte können:

  • Als Grundlage für den Antrag auf ein weiteres (Ober-)Gutachten genutzt werden
  • Ihrem Anwalt helfen, gezielte Einwände zu formulieren
  • Im Beschwerdeverfahren oder einer höheren Instanz relevant sein

Wie Sie unsere Analyse konkret in das Verfahren einbringen, sollten Sie mit Ihrer Rechtsvertretung besprechen. Die GAG erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Das Beratungsgespräch dauert 30 Minuten, ist vollständig unverbindlich — ohne Verkaufsdruck, ohne Verpflichtung.

  • Sie schildern Ihr Anliegen in groben Zügen — ohne vertrauliche Akteninhalte oder Namen Dritter preisgeben zu müssen.
  • Wir erläutern Ihnen, welche Leistung der GAG für Ihre Situation geeignet wäre.
  • Sie erhalten eine erste Einschätzung: Zweitmeinung, Zweitanalyse oder Beratung?
  • Wir klären offene Fragen zu Ablauf, Kosten und Zeitrahmen.

Das Beratungsgespräch hilft Ihnen, Klarheit darüber zu gewinnen, was Sie brauchen und welche Optionen Sie haben — ohne irgendeinen Druck.

Eine Kindeswohlbegutachtung ist ein psychologisches Sachverständigengutachten, das in familiengerichtlichen Verfahren eingeholt wird, wenn das Gericht eine fachkundige Einschätzung zur Situation eines Kindes benötigt. Typische Anlässe:

  • Hochstrittige Trennungsverfahren mit Uneinigkeit über Sorge- oder Umgangsrecht
  • Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch
  • Antrag auf Entzug oder Einschränkung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB)
  • Fragestellungen zur Bindungsqualität zwischen Kind und Elternteil
  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile

Dr. Andrea Christidis verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung und kritischen Analyse von Kindeswohlgutachten.

Eine Glaubwürdigkeitsanalyse (aussagepsychologisches Gutachten) ist ein spezialisiertes forensisch-psychologisches Verfahren zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage. Eingesetzt wird sie bei:

  • Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs oder Körperverletzung
  • Familienrechtlichen Verfahren, in denen ein Kind Angaben zu strittigen Vorfällen gemacht hat
  • Gutachten zur Aussagetüchtigkeit von Zeugen (z. B. bei kognitiver Einschränkung)

Methodisch stützt sich eine seriöse Glaubwürdigkeitsanalyse auf die Kriterienorientierte Inhaltsanalyse (CBCA), die Motivationsanalyse und eine sorgfältige Alternativhypothesen-Prüfung — entsprechend den Leitlinien des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30.07.1999). Wir prüfen auf Wunsch auch, ob ein vorliegendes Glaubwürdigkeitsgutachten diesen Anforderungen entspricht.

Nein — und das ist ein wichtiger Hinweis, den wir bewusst transparent kommunizieren.

Keine Rechtsberatung: Die GAG erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für konkrete juristische Schritte benötigen Sie eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Keine Psychotherapie: Wenn Sie psychologische oder therapeutische Unterstützung benötigen, um eine belastende Situation zu bewältigen, empfehlen wir die Inanspruchnahme eines niedergelassenen Psychotherapeuten oder einer Beratungsstelle.

Was wir bieten: Wissenschaftlich fundierte forensische Fachberatung, Gutachtenanalyse und Sachverständigenleistungen — als ergänzende Unterstützung, nicht als Ersatz.

Der Schutz Ihrer Daten und die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen haben bei uns höchste Priorität — besonders angesichts der oft sensiblen persönlichen und familiären Inhalte, die uns anvertraut werden.

  • Keine vertraulichen Daten über das allgemeine Webformular: Bitte übermitteln Sie Aktenzeichen, Gerichtsunterlagen oder Gutachten ausschließlich über die gesicherten Kontaktwege, die wir Ihnen nach dBeratungsgespräch mitteilen.
  • Verschlüsselte Übertragung: Für die Übermittlung sensibler Dokumente verwenden wir verschlüsselte Kanäle.
  • Strenge Zweckbindung: Ihre Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des vereinbarten Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  • DSGVO-Konformität: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Nach Ihrer Erstanfrage übermitteln Sie uns die relevanten Unterlagen sicher über unsere Kontaktwege. Wir prüfen die Dokumente und erstellen anschließend einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die gewünschte Leistung.

  • Keine Folgekosten ohne Zustimmung: Erst nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung beginnen wir mit der Analyse.
  • Transparente Kalkulation: Der Kostenvoranschlag ist klar und nachvollziehbar — ohne versteckte Gebühren.
Unser Ablauf im Überblick

Ja. Die Expertise der GAG beschränkt sich nicht auf familienrechtliche Verfahren. Dr. Andrea Christidis verfügt über langjährige Erfahrung auch im strafrechtlichen Bereich. Im Strafrecht bieten wir unter anderem:

  • Analyse und Zweitbegutachtung strafrechtlich relevanter Gutachten (z. B. zur Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB, zur Gefährlichkeitsprognose)
  • Gutachten zu psychischen Erkrankungen im Kontext von Straftaten
  • Prüfung von Glaubwürdigkeitsgutachten bei Zeugenaussagen im Strafverfahren
  • Fachliche Unterstützung für Strafverteidiger:innen bei der Einschätzung gutachterlicher Methodik

Auch hier gilt: Für prozessuale Fragen benötigen Sie eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.

Das kommt vor — und wir kommunizieren es offen. Wissenschaftliche Integrität bedeutet für uns, dass wir keine Mängel konstruieren, die nicht vorhanden sind. Wenn eine Analyse ergibt, dass das geprüfte Gutachten methodisch korrekt erstellt wurde, erhalten Sie:

  • Eine ehrliche Rückmeldung mit Begründung, warum das Gutachten den fachlichen Anforderungen entspricht
  • Ggf. Hinweise auf kleinere Unschärfen, die aber keine grundsätzlichen Mängel darstellen
  • Eine Einschätzung, ob andere Handlungsoptionen in Ihrer Situation sinnvoll sein könnten

Auch ein „unauffälliges" Ergebnis hat für Sie einen Wert: Sie wissen, woran Sie sind — und können Ihre Energie auf andere Aspekte konzentrieren.

Die GAG ist bundesweit tätig. Obwohl unser Hauptsitz in Gießen liegt, ist eine geografische Einschränkung bei unseren Leistungen nicht gegeben:

  • Beratungen finden in der Regel per Videogespräch oder telefonisch statt — von überall aus Deutschland und dem deutschsprachigen Raum nutzbar.
  • Dokumentenbasierte Leistungen (Zweitanalyse, Stellungnahmen) erfordern keine persönliche Anwesenheit — Unterlagen werden sicher digital übermittelt.
  • Vor-Ort-Termine sind in bestimmten Fällen möglich, z. B. für Begutachtungen, die eine persönliche Untersuchung erfordern.

Wenn das Gutachten über Sie selbst, Ihr Kind oder Ihr Verfahren erstellt wurde und Ihnen als Verfahrensbeteiligtem zugänglich gemacht wurde, dürfen Sie es in der Regel für die Einholung einer Zweitmeinung weitergeben. Praktische Hinweise:

  • Schwärzen Sie nach Möglichkeit Namen und Geburtsdaten unbeteiligter Dritter, wenn diese für die Analyse nicht relevant sind.
  • Übermitteln Sie das Dokument ausschließlich über die sicheren Wege, die wir Ihnen nach dBeratungsgespräch mitteilen — nicht über allgemeine E-Mail-Formulare.

Bei Unsicherheit zu dieser Frage empfehlen wir vorab kurz rechtlichen Rat einzuholen.

In der forensischen Praxis begegnen uns immer wieder bestimmte methodische Mängel:

  • Confirmation Bias: Der Gutachter sucht nur nach Informationen, die eine vorher gefasste Meinung bestätigen, statt neutral alle Hypothesen zu prüfen.
  • Fehlende oder nicht validierte Testverfahren: Es werden Tests eingesetzt, die nicht normiert, veraltet oder für die Fragestellung ungeeignet sind.
  • Zirkelschlüsse: Die Schlussfolgerung wiederholt lediglich das, was als Prämisse eingeführt wurde.
  • Ungleichgewichtige Informationserhebung: Einer Partei wird erkennbar mehr Glaubwürdigkeit eingeräumt als der anderen, ohne sachliche Begründung.
  • Fehlende Alternativhypothesen: Der Gutachter formuliert nur eine Erklärung, ohne konkurrierende Ansätze zu prüfen.
  • Überschreitung der Kompetenzgrenzen: Ein psychologischer Gutachter macht rechtliche Aussagen oder umgekehrt.

Die GAG prüft systematisch auf diese und weitere Mängel und dokumentiert sie mit konkreten Textstellen.

Die Fortbildungsangebote richten sich primär an Fachkräfte, die im beruflichen Kontext mit forensischen Gutachten oder dem Familien- und Strafrecht in Berührung kommen:

  • Richterinnen und Richter sowie Rechtspfleger in familienrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Familien- und Strafrecht
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts und sozialer Dienste
  • Psychologinnen und Psychologen im klinischen oder forensischen Bereich
  • Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
  • Sachverständige, die ihre methodische Kompetenz vertiefen möchten
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Die Vorbereitung auf eine forensische Begutachtung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratungsleistung. Grundsätzlich empfehlen wir:

  • Ehrlichkeit und Konsistenz: Gutachter sind erfahren darin, Inkonsistenzen zu erkennen. Authentisches Auftreten ist wichtiger als ein gezielt erzeugter Eindruck.
  • Dokumentation des Alltags: Halten Sie im Vorfeld relevante Alltagssituationen mit Ihrem Kind schriftlich fest — Strukturen, Aktivitäten, Kommunikationsmuster.
  • Keine Beeinflussung von Kindern: Kinder sollten nicht auf bestimmte Aussagen vorbereitet werden. Das erkennen Gutachter und es wirkt sich nachteilig aus.
  • Kenntnis Ihrer Rechte: Sie haben das Recht, eine Ablichtung des Gutachtens zu erhalten, Stellung zu nehmen und ggf. ein Obergutachten zu beantragen.

Wir können Sie im Rahmen unserer Beratungsleistungen auf Begutachtungsgespräche vorbereiten — inhaltlich und methodisch.

Nach dBeratungsgespräch entscheiden Sie in Ihrem eigenen Tempo — es gibt keine automatischen Folgeverpflichtungen. Typische nächste Schritte:

  • Schriftliches Angebot: Wenn eine Zweitanalyse oder ein Gutachtenauftrag in Frage kommt, erhalten Sie von uns ein transparentes Kostenangebot.
  • Sichere Dokumentenübermittlung: Nach Ihrer Beauftragung teilen wir Ihnen mit, über welchen Weg Sie Unterlagen sicher an uns übermitteln können.

Wir melden uns nach jeder Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer Rückmeldung.

Die Übernahme unserer Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung ist im Einzelfall möglich, aber nicht garantiert:

  • Abhängig vom Vertrag: Ob Sachverständigenkosten für forensische Zweitanalysen abgedeckt sind, variiert erheblich zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen.
  • Voranfrage empfohlen: Wir empfehlen, vor Auftragserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anzufragen, ob eine Deckungszusage erteilt wird.
  • Ordentliche Rechnungsstellung: Wir stellen Ihnen eine Rechnung mit Leistungsbeschreibung aus, die Sie für eine Versicherungsanfrage nutzen können.

Die GAG kann keine Aussagen dazu treffen, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Diese Einschätzung obliegt Ihrer Versicherung und ggf. Ihrem Anwalt.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir antworten persönlich — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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